07.07.2010
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski: Solidarität zwischen den Kommunen stärken
Potsdam – Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat am 7.7.2010 in Potsdam auf einer Pressekonferenz Änderungen am Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz vorgestellt. „Mit der Novelle des Gesetzes stärken wir die Leistungsfähigkeit der Kommunen in Brandenburg und sorgen vor allem für einen solidarischen Ausgleich zwischen den Gemeinden“, erläuterte die Staatssekretärin die Zielsetzung der geplanten Gesetzesänderung. Künftig geben von Wirtschaftsansiedlungen mit vergleichsweise sehr hohen Steuereinnahmen begünstigte Gemeinden einen Teil ihres Steueraufkommens als Finanzausgleichsumlage ab, die allen Kommunen zugute kommt.
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski kündigte an, dass das überarbeitete Gesetz nach dem jetzigen Stand am 31. August 2010 im Kabinett beraten werden solle. Sie betonte ferner, dass mit der Novelle des Gesetzes die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung umgesetzt werde. Diese hatte sich die Ziele gesetzt, dass Erfolge der wirtschaftlichen Entwicklung überall im Land spürbar sind und eine aufgabengerechte Finanzausstattung den unterschiedlichen Entwicklungen im Land Rechnung trägt.
Die einzelnen Änderungsvorhaben sind dieser Mitteilung als Präsentation beigefügt.
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Hintergrund:
Der kommunale Finanzausgleich hat die Aufgabe, zum einen die Finanzkraft der Kommunen insgesamt, das heißt ihre Finanzmasse zu erhöhen, weil die Steuereinnahmen der Gemeinden zur Deckung des kommunalen Finanzbedarfs nicht ausreichen (fiskalische Funktion) und zum anderen die Unterschiede in der Finanzkraft der Kommunen untereinander abzumildern (ausgleichende Funktion).
18.05.2010
Finanzminister Dr. Helmuth Markov: „Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist ein längst überfälliger Schritt“
Potsdam – Die sich abzeichnende Zustimmung der Finanzminister der Europäischen Union zur EU-weiten Einführung einer Finanztransaktionssteuer hat Finanzminister Dr. Helmuth Markov ausdrücklich begrüßt. Er unterstrich, dass die Finanztransaktionssteuer nun zügig in alle EU-Staaten eingeführt werden muss, um auf den europäischen Finanzmärkten die Devisenspekulationen einzudämmen.
„Die Entscheidung zur EU-weiten Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist ein längst überfälliger Schritt“, hob der Finanzminister des Landes Brandenburg hervor. „Nicht erst angesichts der aktuellen Turbulenzen auf den Devisenmärkten ist diese Steuer notwendig, um Spekulationen in den Griff zu bekommen. Selbst bei einer minimalen Höhe von rund 0,01 Prozent übte diese Steuer die notwendige Lenkungswirkung aus“, so Markov. Seit längerem fordert der brandenburgische Finanzminister die EU-weite Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Zuletzt hatte er sich am 28. Januar 2010 mit einem Brief an den heutigen EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier gewandt und sich unter anderem für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen.
Zugleich lehnte Markov Pläne zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bis zu 25 Prozent ab. Dies hatte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Klaus Zimmermann gefordert. „Wichtig ist jetzt, die Spekulation auf den Devisenmärkten einzudämmen und nicht die Bürgerinnen und Bürger weiter zu belasten“, betonte der Finanzminister des Landes Brandenburg.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov: Kurs der Koalition auf Zukunftsfähigkeit und eine sozial gerechte Politik für Brandenburg weiter ausgerichtet
Potsdam. Der Brandenburger Landtag hat am Freitag den Haushaltsplan für das Jahr 2010 in dritter Lesung verabschiedet. „Der Etat hat ein Volumen von 10,5 Milliarden Euro. Er liegt damit 460 Millionen Euro über der Vorjahresplanung“, erklärte Finanzminister Dr. Helmuth Markov heute in Potsdam. „Der erste Haushalt einer rot-roten Landesregierung fällt in eine konjunkturell schwierige Phase. Uns ist dennoch der Spagat zwischen einer verantwortungsvollen, zukunftsorientierten Finanzpolitik einerseits und der Einhaltung politischer Zusagen andererseits gelungen. Wie das vorläufige Ergebnis der Steuerschätzung zeigt, wird sich die Lage nicht entspannen.
Vor allem die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit einhergehenden rückläufigen Steuereinnahmen, aber auch die in diesen Zeiten völlig verfehlten Steuergeschenke der schwarz-gelben Bundesregierung haben dem Landeshaushalt Brandenburgs extreme, zusätzliche Belastungen aufgebürdet, die nicht wegzudiskutieren sind. Mittelfristig werden wir das jetzige Ausgabeniveau nicht halten können“, ergänzte der Minister.
Außerdem hat der Haushalt 2010 mehrere einmalig auftretende Ausgabepositionen zu realisieren: 145 Millionen Euro mussten als Ausgleich für den mit einem Minus abgeschlossenen Haushalt 2009 sowie weitere 165 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für Investitionen aus dem Konjunkturpaket II im Haushalt 2010 aufgebracht werden. 200 Millionen Euro fließen dem im Vorjahr geschaffenen Sondervermögen für Beamtenpensionen zu. Der Minister stellte klar, dass es sich bei diesen Ausgaben von zusammen 510 Millionen Euro um Einmaleffekte des Jahres 2010 und keinesfalls um strukturelle, also dauerhafte Mehrausgaben handelt.
Der Haushalt 2010 sieht eine Nettoneuverschuldung von rund 650 Millionen Euro vor. „Das ist bitter“, sagte Markov, „es gab hierzu aber keine Alternative. Wir erwarten in diesem Jahr Mindereinnahmen von 850 Millionen Euro gegenüber 2009 allein aus rückläufigen Steuern, den Fehlbetragsergänzungszuweisungen des Bundes, dem Länderfinanzausgleich und der Rückführung der Zuweisungen nach dem Solidarpakt II. Um ein solches Volumen bei den Ausgaben kurzfristig einzusparen, hätten wir massiv in rechtliche Verpflichtungen eingreifen müssen.“ Der Minister stellte aber gleichzeitig klar, dass eine solche Verschuldung keine Dauerlösung sein darf. „Ich erwarte bereits für die jetzt anstehenden Verhandlungen zum Haushalt 2011 schwierige Auseinandersetzungen, da die Schuldenbremse um Brandenburg keinen Bogen macht. Das Land hat bereits im letzten Jahr bei einem sehr niedrigen Zinsniveau mehr als 700 Millionen Euro für Kreditzinsen ausgeben müssen“, stellte der Minister dazu fest.
Er wies ergänzend darauf hin, dass es trotz der erheblichen Finanznot gelungen sei, die Schwerpunkte der Koalitionsvereinbarung abzusichern. Dazu zählte er insbesondere die Festschreibung der Schüler-Lehrer-Relation auf 15,4 zu 1, die Anhebung des Kita-Betreuungsschlüssels mit zusätzlichen Zuweisungen von 12 Millionen Euro an die Kommunen sowie den Einstieg in den öffentlichen Beschäftigungssektor. Gegen die zunehmende Überalterung der öffentlich Beschäftigten sind 2010 erstmals 155 Stellen für Nachwuchsstellen ausgebracht. Gleichzeitig wurden 5 Millionen Euro für die Umschulung und Weiterqualifizierung des vorhandenen Personals vorgesehen. „Damit kann das Personal dort eingesetzt werden, wo es tatsächlich gebraucht wird“, erklärte Markov.
Zum Abschluss der Haushaltsberatungen für 2010 erklärte Markov: „Mit dem Haushaltsentwurf hat die rot-rote Koalition ihr erstes, großes Gemeinschaftswerk vorgelegt, das geprägt ist von den Zielen der Koalitionsvereinbarung. Jetzt, nachdem der Landtag den Haushalt verabschiedet hat, gilt es, die in Zahlen gegossene Politik in gleicher Gemeinsamkeit mit Leben zu erfüllen. Denn schließlich geht es darum, Brandenburg sozialer, gerechter und zukunftsfähig zu gestalten. Der Haushalt 2010 ist ein entscheidender Beitrag auf diesem Weg.“
Grafiken zum Herunterladen unter: http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.210093.de
29.04.2010
Konstituierende Sitzung des Stabilitätsrates beschloss Schwellenwerte zur Überwachung der Haushaltslage der Länder und des Bundes
Potsdam. In seiner gestrigen konstituierenden Sitzung hat der Stabilitätsrat grundlegende Beschlüsse zur Umsetzung der Überwachung der Haushaltslage des Bundes und der Länder gefasst. Danach werden künftig die Haushalte anhand von vier Kennziffern (Indikatoren) beurteilt: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand und Zins-Steuer-Quote. Für jeden Indikator wurden allgemein geltende Schwellenwerte festgelegt, deren Überschreitung auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweisen kann. Wird das festgestellt, kann der Stabilitätsrat künftig auch ohne Zustimmung des betroffenen Bundeslandes Sanierungsauflagen erteilen.
Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu heute in Potsdam: „Nach den Kriterien des Stabilitätsrates liegen die Brandenburger Kennziffern allesamt im grünen Bereich. Da auch die derzeitige Haushaltslage und die Finanzplanungen bis 2013 in die Betrachtung eingeschlossen sind, sehe ich optimistisch den bevor stehenden Haushaltsberatungen im Landtag entgegen. Die bisherige solide Finanzpolitik und die auf äußerste Sparsamkeit ausgerichtete mittelfristige Finanzplanung der rot-roten Landesregierung sind nach allen gegenwärtig vorliegenden Beurteilungen der richtige Weg, um die haushaltspolitische Stabilität Brandenburgs auch in der Zukunft zu garantieren. Das Ziel der Koalition ist es, die Unterschreitung der Schwellenwerte des Stabilitätsrates auch in der gegenwärtigen, finanzpolitisch schwierigen Zeit und trotz rückläufiger Einnahmen aus dem Solidarpakt II sicher zu stellen. Auch deshalb hat Brandenburg den gestrigen Beschlüssen des Stabilitätsrates in Gänze seine Zustimmung geben können.“
Hintergrund:
Der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder ist am 28. April 2010 in Berlin unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesfinanzministers und des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen getreten. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die laufende Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Der Stabilitätsrat wird künftig zweimal jährlich – im Mai und im Oktober – zusammentreten. Die Haushaltsüberwachung erfolgt auf der Grundlage jährlicher Berichte des Bundes und der einzelnen Länder, die eine Darstellung bestimmter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, die Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen sowie eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen enthalten. Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst. Um eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die zugrunde liegenden Beratungsunterlagen veröffentlicht.
Bei der Haushaltsüberwachung betrachtet der Stabilitätsrat zwei Zeiträume, zum einen die Ist-Werte der vergangenen beiden Jahre und das aktuelle Haushalts-Soll, zum anderen die drei Finanzplanungsjahre. Die Schwellenwerte für die vier Indikatoren zur Beurteilung der Haushaltssituation der Länder sind als Abweichung von den jeweiligen Länderdurchschnittswerten definiert. Ausgehend von den Länderdurchschnittswerten gelten zunächst für die Jahre 2008 bis 2010 bzw. (in Klammern) die Finanzplanungsjahre 2011 bis 2013 folgende Schwellenwerte: Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Schuldenstand, Zins-Steuer-Quote.
Der Stabilitätsrat leitet ein Evaluationsverfahren für ein Land oder den Bund ein, wenn in einem betrachteten Zeitraum mindestens drei von vier Kennziffern die genannten Schwellenwerte überschreiten.
Gegenüber seinem Vorgänger, dem Finanzplanungsrat, hat der Stabilitätsrat wesentliche Vorteile: Während der Finanzplanungsrat nur Empfehlungen mit Einstimmigkeit geben konnte, fasst der Stabilitätsrat Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab. Daneben führt der Stabilitätsrat Aufgaben des Finanzplanungsrats fort. Er koordiniert die Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen und berät die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“.
Die Ergebnisse und die Beratungsunterlagen der Sitzungen werden veröffentlicht. Diese Transparenz stärkt die Wirkung des Frühwarnsystems, um Haushaltsdisziplin durch öffentlichen Druck zu erreichen. Bund und Länder haben damit ein zielgerichtetes Instrument geschaffen, das eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicherstellen soll.
08.04.2010
Lieber Helmuth, Du bist nun seit einem halben Jahr Finanzminister und stellvertretender Ministerpräsident. Mit welcher Erfahrung in dieser Zeit hättest Du vorher überhaupt nicht gerechnet?
Ich bin jetzt 57 Jahre alt, mich haut so schnell nichts mehr um. Trotzdem ist jede neue Aufgabe mit einem Lernprozess verbunden und so auch mit neuen Erfahrungen. Allerdings umfasste meine Lebensplanung nicht, Finanzminister in Brandenburg werden zu wollen – und wenn Du so willst, hatte ich wirklich nicht damit gerechnet, jetzt diese Erfahrung zu machen. Mit Kritik durch den politischen Konkurrenten von CDU und FDP war zu rechnen, dazu ist Opposition da, dass aber derart oft die Grenze zur Diffamierung überschritten wird, hätte ich nicht erwartet.
Wie läuft das Arbeiten als Chef eines Ministeriums im Vergleich zu deiner Arbeit als Europa-Abgeordneter?
Ganz einfach gesagt besteht der Unterschied in den grundsätzlich anderen Zuständigkeiten von Exekutive und Legislative. Es ist die verfassungsmäßige Gewaltenteilung, die die praktischen Aufgaben eines Ministers von denen eines Abgeordneten voneinander unterscheidet. Als Abgeordneter übernahm ich die Vertretung für Hunderttausende Wählerinnen und Wähler der LINKEN im Parlament. Jetzt trage ich darüber hinaus Verantwortung für alle Brandenburger und für Hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums. Und ein vielleicht rhetorisch klingender Unterschied besteht darin: In der Opposition gibt es keine Koalition. Da steht jeder Abgeordnete, seinem Gewissen und seiner Partei verpflichtet, im Wort. In der rot-roten Regierungskonstellation, so wie wir sie jetzt haben, arbeiten wir auf der Grundlage unseres Koalitionsvertrages und im Kabinett mit den Ministerkolleginnen und –kollegen der SPD unmittelbar zusammen. Da gilt es, über die eigenen Parteigrenzen hinweg Vertrauen aufzubauen und Verlässlichkeit durchzuhalten.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten?
Sie funktioniert von Tag zu Tag besser. Sozialdemokraten sind Menschen wie Du und ich und so wenig wie wir beide vergleichbar sind, so wenig kann man sagen, es gibt d i e Sozialdemokraten. Deshalb ist es so wichtig, dass die wesentlichen Ziele, die wir für fünf Jahre verabredet haben, konkret gelten und nicht in Frage gestellt werden. An diesen Zielen arbeiten wir, und wie man erkennen kann, mit zunehmendem Erfolg.
Du bist der erste Finanzminister der LINKEN bundesweit. Bisher wurde unserer Partei eher wenig Kompetenz in der Finanzpolitik zugestanden. Denkst Du, Du kannst dieser Mär etwas entgegensetzen?
Ich kenne diesen Vorwurf. Aber wir haben nach nicht einmal 100 Tagen einen Haushalt, das Haushaltsgesetz und die mittelfristige Finanzplanung bis 2013 vorgelegt, welche die Folgen der Krise abzufangen haben. Es ist ein Haushalt, der ohne „betriebsbedingte“ oder wie auch immer begründete Kündigungen im Landesdienst auskommt, der den Fachressorts Handlungsfähigkeit garantiert. Wir haben unsere Versprechen eingehalten: es wird in Brandenburg funktionstüchtige Schulen und Kindergärten geben und ein „Schüler-Bafög“, ein Vergabegesetz mit Mindestlohn ist auf dem Weg, wir bilden wieder aus, es wird weiterhin in die wirtschaftliche Entwicklung investiert und der Messestandort Frankfurt/Oder soll gestärkt werden, der Verbraucherschutz als soziale Aufgabe wird ausgebaut. Alles dies findet sich im Haushalt 2010 wieder, ist durchgerechnet und durch das Land finanzierbar. Die erste Rechnung des „roten“ Finanzministers stimmt also – und so soll es bleiben.
Das Kabinett hat Anfang Februar den Haushalt des Landes für 2010 verabschiedet. Dazu gehört auch eine erhebliche Aufnahme neuer Kredite. Wie stark ist Brandenburg noch von der Wirtschaftskrise betroffen?
Aufgrund der Krise sind bereits im Haushalt 2009 Deckungslücken in Höhe von bis zu 650 Mio. Euro entstanden, die auf Steuerausfälle zurückzuführen sind. Die Haushaltssituation ab 2010 ist noch schwieriger, weil sich die Einnahmen des Landes aus dem Solidarpakt jährlich um 100 Mio. Euro minimieren. Die demografische Entwicklung, die Sicherung der Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst, das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ von schwarz-gelb, das Brandenburg im Jahr 2010 um etwa 55 Mio. und im Jahr 2011 um 81 Mio. Euro ärmer machen wird, kommen als Probleme hinzu. Die Einnahmeentwicklung zu verbessern, welche ja ausschließlich durch Steuermehreinnahmen möglich ist, gestaltet sich schwierig, weil alle führenden Institute mit einer sich nur langsam erholenden Wirtschaftskraft rechnen. Die Krise betrifft und trifft uns also enorm stark.
Welche Schritte könnte Brandenburg selbst gehen bzw. sollte Brandenburg auf Bundesebene anregen, um einen solchen Kollaps des Finanzmarktes künftig möglichst zu verhindern?
Ich habe vor einigen Tagen einen Brief an den neuen Binnenmarktkommissar der EU, Michel Barnier, geschrieben. Es reicht nicht, dass man, wie er vorschlägt, die Finanzmärkte stärker kontrolliert. Es muss auch Verbote, insbesondere für hochspekulative Produkte auf dem Derivatemarkt, geben. Ich setze mich darüber hinaus für eine Börsenumsatz- und eine Finanztransaktionssteuer ein. Dafür werbe ich auch um Verbündete auf Bundesebene, im Bundesrat.
Du hast für das Ende der Legislatur von Rot-Rot einen Haushalt ohne neue Schulden als Ziel gesetzt. Warum ist das aus Deiner Sicht so wichtig und ist das Ziel erreichbar?
Was kann es Wichtigeres geben, als das Vorhaben, nicht Berge von Schulden zu hinterlassen? Dieser Gedanke ist mir wichtig geblieben, auch wenn ich weiß, dass er heute von Vielen in Frage gestellt wird. Es gibt aber auch Gründe, an denen niemand vorbeikommt, auch kein linker Finanzminister: ab 2020 gilt das verfassungsmäßige Neuverschuldungsverbot. Da Brandenburg derzeit bereits mit 18 Milliarden Euro verschuldet ist, wir jedoch bis 2013 ohne die Aufnahme von Krediten gar nicht in der Lage sind, Haushalte aufzustellen, habe ich vorgeschlagen, die Kreditaufnahme bis zum Ende der Legislaturperiode Jahr für Jahr wenigstens um ca. 150 Millionen Euro abzusenken. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel, aber das heißt auch, dass wir weit davon entfernt sind, bereits bestehende Kredite zu tilgen. Wir bedienen Verbindlichkeiten, das heißt wir geben Millionenbeträge für Zinszahlungen aus, die ich sehr viel lieber in Projekte investieren würde, die Brandenburg sozialer und gerechter machen würden.
Die Fragen stellte Peer Jürgens
31.03.2010

Finanzminister Dr. Helmuth Markov: 90 Prozent der märkischen Konjunkturpaket II-Mittel gebunden
Potsdam - Zum Stichtag 01. April 2010 wurden in Brandenburg im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes als Bestandteil des Konjunkturpaktes II 405 Millionen Euro von insgesamt 457 Millionen Euro durch konkrete Maßnahmen untersetzt. Dies entspricht einem Bindungsgrad von nahezu 90%. Insgesamt sind dem Land damit 2.177 einzelne Vorhaben gemeldet worden, die entweder bereits abgeschlossen sind (517), derzeit laufen 1.463) oder planerisch soweit vorbereitet sind, dass der Beginn in unmittelbarer Zukunft erfolgt. Seit dem letzter Meldung, die Mitte Februar erfolgte, wurden demzufolge mehr als 370 neue Maßnahmen begonnen.
Finanzminister Markov äußerte sich heute bei der Vorstellung der aktuellen Konjunkturpaket II-Zahlen zufrieden: „Das Konjunkturpaket II hat in Brandenburg einen Investitionsschub ausgelöst, der sowohl in den Kommunen und Landkreisen, aber auch im märkischen Bauhandwerk äußerst positive Wirkungen hinterlässt.“
Aktuell wurden 152 Millionen Euro von den Maßnahmeträgern beim Land abgerufen, das entspricht einem Drittel des Gesamtvolumens. Bis zum Jahresende wird sich die Zahl nach heutiger Planung auf 306 Millionen Euro verdoppeln.
Besonders erfreulich ist das Bild bei den Kommunen. Von den durch das Land bereit gestellten Pauschalmitteln sind bereits 92% gebunden. Die Städte Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie der Landkreis Oder-Spree haben inzwischen ihr gesamtes Volumen untersetzt. Bis zum Jahresende werden die Kommunen mehr als 80% der Mittel abgerufen und an die ausführenden Unternehmen ausgezahlt haben. Dabei werden nach derzeitigem Sachstand Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Barnim, Havelland, Spree-Neiße und Uckermark voraussichtlich mehr als 90% der Mittel abgerufen haben.
Das Land Brandenburg erhält vom Bund Finanzhilfen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land, je nach Förderbereich, mit 10 bis zu 25 Prozent. Der verbleibende Anteil wird von der jeweiligen Kommune getragen. Insgesamt stehen damit 457 Millionen Euro bereit, die bis Ende 2011 vollständig umgesetzt werden müssen. Von dieser Gesamtsumme stehen den Kommunen 241 Millionen Euro als Pauschalmittel für eigene Projekte zur Verfügung.
23.02.2010

Brandenburgs Finanzminister Markov im Interview mit der Tageszeitung "Neues Deutschland" über den Etat 2010, Lafontaine und den Start von Rot-Rot
ND: Herr Markov, verschiedene Zeitungen berichteten, SPD-Innenminister Rainer Speer, der früher selbst Finanzminister war, habe sich in Ihre Angelegenheiten eingemischt und Sie hätten deswegen mit Rücktritt gedroht. Stimmt das?
Markov: Irgendjemand setzt so etwas in die Welt, und alle erzählen es weiter. Es stimmt nicht. Ich habe nicht mit Rücktritt gedroht. Dass Minister um die finanzielle Ausstattung ihrer Ressorts kämpfen, ist völlig normal. Jeder hat das probiert: Wissenschaftsministerin Martina Münch, Umweltministerin Anita Tack, Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und selbstverständlich auch Rainer Speer und viele mehr.
11.02.2010
Seit zwei Tagen ist der Haushaltsentwurf des ersten rot-roten Kabinetts in der Öffentlichkeit. Er berücksichtigt zusätzliche Ausgaben zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in Höhe von 21,2 Mio. €. So sind 13,5 Mio € für die Verbesserung des Personalschlüssels in Krippen und Kitas und die Ausweitung der Sprachförderung vorgesehen. Für die Lehrerausbildung sollen 1,6 Mio € mehr ausgegeben werden und Ausgaben für den öffentlichen Beschäftigungssektor sind in Höhe von 1,4 Mio € geplant.
Eine gute Übersicht über die Planungen bietet die anliegende pdf-Datei, die gerne zur weiteren Argumentation verwendet werdenkönnen.
Das brandenburgische Finanzministerium hat den Entwurf außerdem heute im Internet veröffentlicht. (Link: http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196057.de) Wer sich also detailliert in das Zahlenwerk einarbeiten will, hat hier die Gelegenheit!
Am gestrigen Mittwoch wurde der etwa 2.500 Seiten starke Entwurf dem brandenburgischen Landtag übergeben. Dort stehen in den kommenden Wochen und Monaten die Haushaltsberatungen an.
Präsentation des Landeshaushalts
Zusätzliche Ausgaben auf Grundlage des Koalitionsvertrages
25.01.2010

Nachdem Ende Oktober letzten Jahres das Regierungsteam komplett war, staunte man in der Republik wohl am meisten darüber, dass an die LINKE ausgerechnet das Finanzressort gefallen war. ‚Die können doch nicht rechnen’, so die allgemeine Überzeugung.
Keine vier Wochen später las man dann über Helmuth Markov: Der „Hüter des Haushalts“ will „keinen Nachtragshaushalt“, was praktisch bedeutete, nicht mit neuen Schulden in die rot-rote Koaltion zu starten. Stattdessen freute er sich, dass bereits „zwei Drittel der Konjunkturpaketmittel“ in Brandenburg ihre Investitionswirkung entfalten und das „öffentliche Eigentum des Landes gestärkt wurde“, nachdem im Dezember weitere Anteile an der Investitionsbank ILB in Landeseigentum übergingen.
In diesen ersten Hundert Tagen entstand der Entwurf des Haushaltsplanes für 2010. Dies bedeutete den politischen Konsens des Koalitionsvertrages in Zahlen zu gießen. „Mutig“ fand Helmuth Markov den zwei Tage vor Heiligabend gefassten Entschluss der Regierung, die Kreditaufnahme für 2010 auf maximal 700 Millionen Euro zu begrenzen – und arbeitete seither gemeinsam mit seinen Ministerkollegen daran, das Wort in die Tat umzusetzen. Und zwar ohne die Rücklagen des Landes völlig aufzubrauchen, und zwar ohne „betriebsbedingte“ oder wie auch immer begründete Kündigungen im Landesdienst, und zwar ohne die Fachressorts der Handlungsunfähigkeit Preis zu geben. Es wird nach den ersten Hundert Tagen „rot-rot“ in Brandenburg funktionstüchtige Schulen und Kindergärten geben und ein „Schüler-Bafög“, Gerichtsstandorte werden erhalten und mehr Richter eingestellt, es wird weiterhin in die wirtschaftliche Entwicklung investiert und der Messestandort Frankfurt/Oder neu belebt, der Verbraucherschutz als soziale Aufgabe wird gestärkt und ausgebaut. Alles dies findet sich im Haushalt 2010 wieder, ist durchgerechnet und durch das Land finanzierbar. Die erste Rechnung des roten Finanzministers stimmt also – und so soll es bleiben.
25.01.2010
Kann man in Hundert Tagen einen Haushalt erarbeiten?
Kann man in Hundert Tagen einen Haushalt erarbeiten? Ganz klar: nein. Dafür bedarf es monate-, manchmal jahrelanger Vorarbeit: Schulverwaltungen planen den Lehrer- und Lehrmittelbedarf bereits angesichts von Geburtenzahlen, Theater konzipieren Spielpläne lange im Voraus, Landesbetriebe arbeiten an längerfristig ausgerichteten Zielstellungen, Straßen, Schienenwege, ja jegliche Investitionen, beginnen bereits am Reißbrett Kosten zu verursachen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sichern die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens und sind ein fest einzuplanender Kostenfaktor. Ohne diese Planungsarbeit kommt kein Haushalt zustande.
Man kann in Hundert Tagen nur eines: einen Haushalt formen. In Zeiten der Krise, die enorme Steuerausfälle mit sich bringt, musste ein Haushalt für 2010 gestaltet werden, der einerseits verfassungsgemäß ist und andererseits die Ziele der Koalitionsvereinbarung in Angriff nimmt. Dieser Aufgabe hat sich die rot-rote Koalition gestellt und sie praktisch gelöst. Der erste Haushalt unter Federführung eines „roten“ Finanzministers liegt vor – kein Wert an sich, aber eine Wegmarke für die Politikfähigkeit der LINKEN.
25.01.2010
Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat dieser Tage die vom bayrischen Ministerpräsidenten und dem designierten Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg erhobene Forderung nach einer Korrektur des Länderfinanzausgleiches zugunsten der so genannten „Südländer“ zurück gewiesen. Er sagte: „Horst Seehofer und Stefan Mappus sollten mit ihren unsolidarischen Forderungen zurückhaltender sein. Beide vergessen, dass auch die Brandenburgischen Steuerzahlerinnen und –zahler die gigantischen Verluste der Bayrischen Landesbank und die ebenfalls zu verzeichnenden Verluste der Landesbank Baden-Württemberg mitbezahlen.“ Und nicht nur das: Nachdem Bayern und Baden-Württemberg im Jahr 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht klagten, weil sie Teile des Länderfinanzausgleichs für ‚grundgesetzwidrig’ hielten, wurden Bund und Länder aktiv. Bereits 2001 traten daraufhin Reformgesetze zur Regelung der föderalen Finanzbeziehungen in Kraft. Kern dessen ist der „Solidarpakt II“, der bis 2019 gilt. Er war und ist das Ergebnis eines breiten politischen Konsenses. Im Bundesrat wurde er einstimmig beschlossen – also auch mit den Stimmen Bayerns und Baden-Württembergs. Dennoch überziehen gerade diese beiden Länder den Solidarpakt II immer wieder mit Kritik. Die Versuche, ihn auszuhöhlen, erfolgen in immer kürzeren Abständen. Zum aktuellen Vorwurf, die Nehmerländer würden sich höhere Leistungen im Sozial- und Bildungsbereich „gönnen“ als dies in den Geberländer möglich sei, verwies Finanzminister Markov auf die äußerst zurückhaltende Finanzpolitik des Landes Brandenburg und den damit verbundenen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich. „Dies werden wir auch künftig so beibehalten. Unsere Haushalte sind und waren immer verfassungsgemäß. Die Ministerpräsidenten der ‚Südländer’ erinnere ich daran, dass sie aufgrund der grundgesetzlich verbrieften Zielstellung, gleiche Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen, einst selbst vom Nehmerland zum Geberland wurden. Diesen Grundsatz jetzt infrage zu stellen, weil man sich selbst konsolidiert hat, weise ich als unsittliches Angebot zurück."