Zu der vom Kabinett beschlossenen Verordnung über das vorübergehende Verlassen des Bereichs der Aufenthaltsgestattung (Residenzpflicht), erklärt die Sprecherin für ein Tolerantes Brandenburg, Bettina Fortunato:
DIE LINKE setzt sich seit Jahren für die Aufhebung der Residenzpflicht für Asylsuchende und geduldete Menschen ein.
Rot-Rot in Brandenburg hat deshalb dies im Koalitionsvertrag verankert und setzt mit der landesweiten Aufhebung der Residenzpflicht einen weiteren Punkt um und bundesweit ein Zeichen. Mit dieser Verordnung wird den Asylsuchenden gestattet, sich ohne die jetzt erforderliche Genehmigung frei im Land zu bewegen. Demnächst soll auch die Beschränkung auf das Land Brandenburg deutlich gelockert und eine gemeinsame Regelung mit Berlin gefunden werden. Für eine entsprechende übergreifende bundesweite Lösung ist derzeit aber keine Mehrheit in Sicht.
Mit der Aufhebung der Residenzpflicht in Brandenburg wird Asylsuchenden und geduldeten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, der Besuch von Verwandten und Freunden, aber auch Gespräche mit Rechtsanwälten oder Organisationen in Brandenburg unproblematisch ermöglicht.
DIE LINKE begrüßt diese Vereinfachung des Lebens für die Betroffenen und erwartet, dass diese nunmehr auch überall im Land einheitlich angewendet wird.