"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Grund zum
Jubeln. Das Urteil bedeutet trotz des Erfolges für die Kläger einen höchst
bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen
Rechtsprechung. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten
sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das
Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat,
widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte.
Die Grundrechte sind Abwehrechte gegen den Staat. Sie stellen
institutionalisiertes Misstrauen gegen einen unvernünftigen Staat dar. Mit
der Vorratsdatenspeicherung hingegen wird dieser Grundsatz in sein Gegenteil
verkehrt. Weil es für die Datenspeicherung keines Verdachts bedarf, wird ein
prinzipielles Misstrauen des Staates gegen seine Bürger institutionalisiert:
Alle Bürger werden unter Generalverdacht gestellt. Mit dieser
Sicherheitslogik könnte auch der gesamte Briefverkehr vorsorglich
fotokopiert und verwahrt werden, um später darauf unter bestimmten
Voraussetzungen Zugriff nehmen zu können", erklärt Wolfgang Nešković,
stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses und rechtspolitischer
Sprecher der LINKEN, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht in Sachen
"Vorratsdatenspeicherung."
Nešković weiter:
"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nunmehr zwar zum
wiederholten Male grobe Missachtung der Grundrechte bescheinigt und die
derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für
verfassungswidrig erklärt. Dennoch hält das Verfassungsgericht die in der
EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren
grundsätzlich für zulässig. Damit hat das Bundesverfassungsgericht es nicht
gewagt, den Konflikt mit der EU-Richtlinie einzugehen, obwohl das
Lissabon-Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts das nahe
gelegt hätte."