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26. Februar 2010 Landesregierung, Ministerin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Anita Tack

Beteiligungsrecht des Bundesrates muss gesichert werden

Tack: Geplante Reduzierung der Solarstromförderung ist Schritt in falsche Richtung

Potsdam – Die Bundesregierung beabsichtigt offensichtlich in der kommenden Woche eine erhebliche Reduzierung der Förderung für Solarstrom auf den Weg zu bringen.  „Das wäre ein Schritt in die falsche Richtung“, so Umweltministerin Anita Tack (Linke). In einem Schreiben appelliert sie an Bundesumweltminister Röttgen, den Regierungsentwurf Erneuerbare Energien Gesetz dem Bundesrat zuzuleiten, um so eine sachkundige Beratung zu ermöglichen. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien und ihre Stabilisierung auf einem wirtschaftlich sinnvollen Niveau kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgen. Unter Verkürzung der Beteiligungsrechte des Bundesrates wird dies kaum gelingen“, so Tack.

In dem Schreiben heißt es weiter: „Die derzeitige Entwicklung des Fotovoltaikmarktes auf Basis des geltenden EEG könnte der Solarenergie zu einem entscheidenden Durchbruch verhelfen. Mit der geplanten Reduktion der Solarstromförderung sind nun  aber verheerende Auswirkungen auf den jungen wachsenden Industriezweig  zu erwarten.

Für die Brandenburger Solarbranche  hätte dies  erhebliche  umwelt-, energie- und industriepolitische Konsequenzen. Es würde dazu führen, dass die Fotovoltaik Produktion für viele kleine und mittlere Unternehmen   wirtschaftlich nicht mehr darstellbar wäre. Die Gesetzesänderung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsplatzabbau nach sich ziehen und mehr als 2000 Arbeitsplätze in Brandenburg gefährden.

Vor dem Hintergrund dieser gravierenden Auswirkungen ist es für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass der erste Durchgang im Bundesrat zu dieser Gesetzesnovelle  über den Weg einer unechten Parlamentsinitiative umgangen werden soll. Die notwendige Beteiligung der Länder  und die Diskussionen im Bundesratsverfahren sind für die Qualität und die Akzeptanz eines so wichtigen Gesetzes unerlässlich. Der erste Durchgang im Bundesrat ist so wichtig, da nur hier die Bedenken der Länder entsprechend substantiiert vorgetragen und mit der Bundesregierung ausreichend diskutiert werden können.“