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6. Juli 2010 Die Linksfraktion im Landtag, Peer Jürgens

Erster Schritt für ein besseres Hochschulland getan

Zum Kabinettsbeschluss zur Hochschulgesetznovelle erklärt der hochschulpolitische Sprecher Peer Jürgens

Mit der „kleinen Novelle“ des Hochschulgesetzes reagiert Rot-Rot auf die Proteste der Studierenden vom Herbst 2009. Zwei zentale Forderungen – der veerbesserte Übergang vom Bachelor zum Master und die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums – greift das Gesetz auf. Weitere Forderungen der Studierenden müssen aus Sicht der LINKEN später noch aufgenommen werden. Dazu hat sich die Koalition auf eine weitere Novelle verständigt.

Künftig können sich Studierende jedes Semester entscheiden, ob sie ihren Studiengang in Teilzeit studieren wollen. Die Hochschulen sind verpflichtet, eine solche Möglichkeit für alle Studiengänge zu schaffen. Mit dieser Regelung erleichtert Rot Rot besonders Studierenden in sozial schwierigen Situationen das Studium.

Die noch unter der schwarz-roten Regierung eingeführte rigide Klausel zum Übergang vom Bachelor zum Master sah zwingend hohe Hürden vor. Jetzt dürfen zusätzliche Voraussetzungen nur dann verlangt werden, wenn diese fachlich unbedingt notwendig sind. Diese Nachweispflicht haben die Hochschulen. Die Fraktionen von SPD und LINKE wollen hier gemeinsam im Verlauf der parlamentarischen Debatte noch eine schärfere Überprüfung durch das Ministerium festschreiben.

Das neue Hochschulgesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Hochschulland Brandenburg besser und zukunftsfähiger zu machen.