19. Dezember 2011

Kürzungen sind kein Verfassungsbruch

Zur angekündigten Normenkontrollklage der Oppositionsfraktionen im Zusammenhang mit den Kürzungen bei den freien Schulen,erklärt die bildungspolitische Sprecherin Gerrit Große:

Es ist das gute Recht der Opposition, das Verfassungsgericht anzurufen. Allerdings sind wir der Meinung, dass die Maßnahmen, die die Koalition ergriffen hat, verfassungskonform sind und wir damit keinen Verfassungsbruch begangen haben - selbst wenn es schwierig für einzelne kleine Schulen sein mag. Das Gesamtsystem der freien Schulen ist damit keineswegs in Gefahr. Außerdem liegt Brandenburg damit im Durchschnitt der finanziellen Zuschüsse anderer Bundesländer, einschließlich der neuen Bundesländer.