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Landesarbeitsgemeinschaft Betrieb & Gewerkschaft


LAG Betrieb & Gewerkschaft

Diskriminierungsfreies Brandenburg

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2014 betont die LAG Betrieb&Gewerkschaft in der LINKEN Brandenburg, dass alle Menschen gleich sind in Rechten und Würde. Dies bildet die Grundlage und den Ausgangspunkt für den menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz (Artikel 1 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Menschenrechte sind Freiheits- und Gleichheitsrechte verbunden mit dem Anspruch auf Nichtdiskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe (Inklusion). Darauf basieren auch die europäischen Antidiskriminierungsrechte, welche mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nur teilweise und nur für die Zuständigkeitsbereiche des Bundes umgesetzt wurden. Auch das Land Brandenburg ist als föderaler Mitgliedstaat der Bundesrepublik Deutschland - im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz - zur Umsetzung des europäischen Rechts für seine Kompetenzbereiche (z.B. Verwaltung, Polizei und Schule) verpflichtet. Die erforderliche Umsetzung im Landesrecht ist bisher nicht erfolgt. Das bezieht sich sowohl auf das Handeln des Landes im Bezug auf die Bürger als auch im Bezug auf die Landes-Beschäftigten. Diese Verpflichtung wird durch den Artikel 2 Abs. 3 der brandenburgischen Landesverfassung untersetzt. Dort heißt es: „Das Volk des Landes Brandenburg bekennt sich zu den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der Europäischen Sozialcharta und in den Internationalen Menschenrechtspakten niedergelegten Grundrechten.“ In Brandenburg sind all die Vorschriften, die Ländersache sind, direkt durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) abgesichert und her leitbar.

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2008 hat sich die Landesregierung Brandenburg verpflichtet, aktiv den Gedanken von Vielfalt und Antidiskriminierung zu fördern.
Am 26.09.2011 trat Brandenburg der „Koalition gegen Diskriminierung“ bei. Das Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf- und Beratungsstellen zu unterstützen und Diskriminierungsschutz in allen Bereichen politisch zu verankern. Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Anfang 2011 startete.
Die gleichberechtigte Teilhabe, Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung und Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Benachteiligungen sind schon jetzt zentrale Ziele der brandenburgischen Landesverfassung. Diese Grundsätze bedürfen aber einer weitergehenden Durchsetzung. Daher fordert die LAG Betrieb&Gewerkschaft Brandenburg die Landesregierung auf endlich ein brandenburgisches Landesantidiskriminierungsgesetz zu schaffen.

Frank Hühner
für die LAG Betrieb&Gewerkschaft Brandenburg

 


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