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Solidarische und gerechte Finanzierung der Krankenversicherung wiederherstellen

von Birgit Wöllert

Viele Jahrzehnte lang galt das Prinzip „halbe-halbe“ in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Parität. Arbeitgeber und Versicherte teilten sich den Krankenkassenbeitrag hälftig. 2005 schaffte Rot-Grün dieses Prinzip ab. Eingeführt wurde der kasseneinheitliche, aber nur von der Arbeitnehmerseite zu tragenden Sonderbeitrag. Die SPD-Ministerin Ulla Schmidt gab damals zu Protokoll, das Ziel sei die Senkung der Lohnnebenkosten zwecks Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit.

2009 legten Union und SPD noch einen drauf und führten Zusatzbeiträge ein, über deren Höhe die jeweilige Krankenkasse selbst entscheiden konnte. Auch diese Zusatzbeiträge waren nur von den Versicherten zu tragen.

Von 2005 bis 2015 zahlten die gesetzlich Krankenversicherten insgesamt fast 102 Milliarden Euro zusätzliche Beiträge. 

In den Jahren der Opposition setzte sich die SPD dann erfolglos wieder für die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung ein.

In den Koalitionsverhandlungen 2013 wiederum hat die SPD Zusatzbeiträge akzeptiert. Der Arbeitgeberanteil wurde auf 7,3% festgeschrieben.

Die Sonderbeiträge wurden mit Beginn des Jahres 2015 zwar abgeschafft. Da aber der Arbeitgeberanteil gesetzlich festgeschrieben und nicht veränderbar ist, steigt nun bei höheren Ausgaben der Anteil, den allein die Versicherten zu tragen haben.

Besonders betroffen sind davon die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen, denn sie benötigen jeden Euro für ihre täglichen Ausgaben. Zusatzbeiträge vertiefen daher die soziale Ungleichheit. Es ist also höchste Zeit, die paritätische Finanzierung wieder einzuführen. 

Deshalb hat DIE LINKE einen Antrag „Zusatzbeiträge abschaffen – Parität wiederherstellen“ in den Bundestag eingebracht, der am vergangenen Donnerstag, 14.1.2016 erstmalig debattiert wurde. Unser Antrag fordert, die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung wieder herzustellen.

Schließlich profitieren die Arbeitgeber von gesunden und arbeitsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem hätte bei einer Rückkehr zur paritätischen Finanzierung auch die Arbeitgeberseite ein Interesse, sinnlosen Kostensteigerungen entgegen zu wirken. 

Ein ermutigendes Zeichen kommt aus den Bundesländern: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen werden ebenfalls einen Antrag zur Wiederherstellung der vollständigen Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Bundesrat einbringen.