Energienetze zurück in die öffentliche Hand!
von Birgit Wöllert
Zur Sicherung einer sozial gerechten, ökologisch nachhaltigen und demokratisch kontrollierten Versorgung mit Strom, Gas und Wärme brachte die Fraktion DIE LINKE am 19. März 2015 den Antrag 18/4323 „ Energienetze zurück in die öffentliche Hand- Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen“ in den Bundestag ein. Dieser Antrag wurde an die Ausschüsse überwiesen und dort gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt. Über das Ergebnis der Ausschussberatungen stimmte in dieser Woche der Bundestag endgültig ab.
Kern unseres Antrags ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Bis 2010 konnten die demokratisch gewählten Gemeinderäte über Konzessionsvergaben frei entscheiden; heute wird durch eine Verordnung des Bundeskartellamtes dieses Verfassungsrecht außer Kraft gesetzt. Wir fordern: den Gemeinden soll im Konzessionsvergabeverfahren die grundsätzliche Eigenverantwortung wieder und ausschließlich übertragen werden.
Uns geht es um eine sozial gerechte Versorgung mit Energie. Dazu gehört die faire Verteilung der Kosten der Energiewende (ca. 25 % des Strompreises der Haushalte fallen auf das Netznutzungs-entgelt, vorgenommene Entlastungen für Großkunden werden dabei auf die Privathaushalte und Kleingewerbe umgewälzt). Mit kommunalen Stromnetzen kann die Belastung durch Energiekosten sozial verträglich gestaltet werden: Privathaushalte und Kleingewerbe würden durch Senkung des Netznutzungsentgeltes entlastet und Großkunden stärker zur Kasse gebeten. Die Energiewende kann nur durch eine transparente, dezentrale, sozial verträgliche und nachhaltige Energiepolitik gelingen.
Mit unserem Antrag unterstützen und stärken wir alle selbstbewussten Kommunen, die privatisierte Leistungen wieder in die eigene Verantwortung übernehmen wollen. Rekommunalisierung ist für uns ein zentraler politischer Schwerpunkt. Das gilt für alle Bereiche der Daseinsvorsorge, insbesondere aber für die Energieversorgung. Denn die Kommune ist der richtige Ort für eine effektive Energienutzungsplanung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Was in zahlreichen Städten und Gemeinden erfolgreich praktiziert wird, sollte das ganze Land prägen: effiziente, preisgünstige und ökologische Energieversorgung in kommunaler Hand.
Die bisherigen stattgefundenen Rekommunalisierungen zeigen, dass dies ein guter Weg ist, um die Energiewende mit den Menschen zu gestalten.
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Potsdam, Wissenschaftsetage im BildungsforumEinführung kommunales Haushaltsrecht
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