Frauenhäuser: LINKE wünscht zum 40sten eine sichere Finanzierung
von Birgit Wöllert
Seit 40 Jahren bestehen in Deutschland Frauenhäuser. Sie entstanden in der Frauenbewegung der 1960er und 1970er Jahre. Wie die Zahlen der Belegungen beweisen, besteht weiterhin Bedarf an diesen Einrichtungen. Laut einer Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sind 35 Prozent der Frauen in Deutschland seit ihrem 15. Lebensjahr von körperlicher oder sexualisierter Gewalt betroffen. Zum überwiegenden Teil wird diese Gewalt von aktuellen oder früheren Partnern der Frauen verübt. 80 Prozent der betroffenen Frauen tragen psychische Folgebeschwerden davon. Die derzeit 353 Frauenhäuser und 41 Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen reichen bei weitem nicht aus. Gemäß einer Empfehlung des Europarates sind in Deutschland mindestens 11.000 Plätze in Schutzeinrichtungen angemessen.
Im „Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder“ (August 2012) werden die bestehenden finanziellen Probleme konstatiert, aber eine grundsätzliche Lösung wird nicht geboten. Das SGB II (Hartz IV Gesetz) wurde ergänzt. Der kommunale Träger am bisherigen Aufenthaltsort wird verpflichtet, die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. Damit wurde wenigstens für betroffene Frauen im Hartz IV System eine Hürde genommen. Nach wie vor bestehen aber für Studentinnen, Auszubildende und Asylbewerberinnen keine gesetzlichen Regelungen, die deren Aufnahme in einer solchen Einrichtung finanziell absichern.
Seit 40 Jahren bemühen sich Initiativen, Kommunen und freie Träger, die Finanzierungsprobleme der Einrichtungen zu lösen und eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser zu erreichen, um allen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sicheren, schnellen, unbürokratischen Schutz zu bieten und bedarfsgerechte Unterstützung im Frauenhaus ihrer Wahl zur Verfügung zu stellen.
Lediglich rund 30 Prozent der Frauenhäuser sind pauschal finanziert und können Frauen unbürokratisch und schnell aufnehmen. Der größte Teil wird durch freiwillige Leistungen der Bundesländer und Kommunen sowie Eigenmittel der Träger unterhalten. Die Kommunen sind damit überfordert, die Existenz vieler Frauenhäuser ist unsicher. Mit dem Antrag 18/7540 „Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen - Bundeseinheitliche Finanzierung voranbringen“ fordert die Fraktion die LINKE einen Gesetzentwurf, der die Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sachgerecht aufteilt und dauerhaft regelt.
Der Gesetzentwurf soll einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder schaffen. Der Rechtsanspruch soll unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen gelten. Zudem soll die Finanzierung des gesamten Schutz- und Hilfesystems zwischen Bund und Ländern so geregelt werden, dass „eine bedarfsgerechte Infrastruktur“ entwickelt werden kann.
Das Gesetz ist seit langem überfällig und wäre (so die frauenpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, Cornelia Möhring, auf Twitter) „ein schönes Geschenk zum vierzigsten Geburtstag“.
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