Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge
von Norbert Müller
Das Recht auf Familie gilt für Alle – es darf keine Einschränkung beim Familiennachzug für Geflüchtete geben. Wenn Menschen vor dem Krieg fliehen, dann brauchen diesen Schutz auch die Familien.
Anlass für die Forderung ist das am 19.2.2016 im Bundestag behandelte Asylpaket II, das die zweijährige Aussetzung des Rechts auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit „subsidiärem Schutz“ vorsieht. Also den Menschen, denen eine Rückkehr nicht möglich ist, weil ihnen im Herkunftsland Folter oder eine sonstige unmenschliche Behandlung droht. Ihr derzeit bestehender Anspruch auf Familienzusammenführung soll für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Das ist nicht nur zynisch, es verstößt auch gegen völkerrechtliche Normen und gegen unsere Verfassung, die dem Schutz der Familie einen zentralen Stellenwert einräumt. Den Familiennachzug auszusetzen, ist humanitär und integrationspolitisch ein herber Rückschlag und rechtlich höchst fragwürdig. Das Recht auf Familie ist sowohl im Grundgesetz als auch völkerrechtlich festgeschrieben. Der Familiennachzug ist quasi der einzige legale Fluchtweg, insbesondere für Frauen und Kinder. Wird er verschlossen, werden diese besonders verwundbaren Geflüchteten noch länger in Lagern im Libanon oder der Türkei verharren oder sich auf den gefährlichen illegalisierten Weg zu ihren Familienangehörigen machen. Damit wird auch das Geschäft der Schlepper gefördert. Dieses Gesetz wird zum Konjunkturprogramm für Schlepper.
Ich werden der Einschränkung des Familiennachzugs nicht zustimmen. Kinder und Familien werden so auf gefährliche Fluchtwege gezwungen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration der bereits aufgenommenen Menschen erschwert. Geflüchtete können sich erheblich besser auf ihr neues Umfeld einlassen, wenn sie sich nicht permanent Sorgen um ihre nächsten Angehörigen machen müssen. Daher fordert DIE LINKE ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Menschen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird.
Der Familienverbund ist zu schützen und zu stärken, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge auf dem Rücken von Familien und Kindern reduziert werden soll.
Bereits jetzt sind die Wartezeiten für den Familiennachzug sehr lang, die Zeit bis zum tatsächlichen Nachzug dürfte sich daher weit über die geplante Aussetzungsfrist von zwei Jahren erstrecken.
Die Möglichkeit des Familiennachzugs für geflüchtete Menschen mit eingeschränktem Schutz wurde erst im August 2015 aufgrund europarechtlicher Vorgaben in dieser Form eingeführt. Nachziehen dürfen Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger. Verlässliche Angaben zur Gesamtzahl nachgezogener Angehöriger gibt es für Deutschland derzeit nicht. Von Januar 2014 bis September 2015 waren dies z.B. hinsichtlich syrischer Flüchtlinge lediglich ca. 18.400 Personen.
Die Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge ist ein Angriff auf das Grundgesetz. Und: Diese Maßnahme bekämpft nicht die Fluchtursachen, stattdessen stehen sie für Abschreckung und Abwehr, als wolle die Bundesregierung selbst Fluchtursache werden.
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