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Frau ist nicht gleich Frau - Zur gleichberechtigen Einbeziehung von Queers, Intersexueller und Trans*Menschen in den CEDAW Staatenbericht und Ergreifung genderpolitischer Maßnahmen für alle

von Harald Petzold

In September 2015 wurde von der Bundesregierung der kombinierte 7. und 8. Staatenbericht zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau“ (CEDAW) vorgelegt. Wieder einmal zeigt sich, dass die besondere Situation von Transfrauen, Intersexuellen Menschen und Queers nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zwar ist der Dialog mit entsprechenden NGOS vorgesehen. Doch nach wie vor wird eher in externen Beratungsgremien ‚über‘ statt in gemeinsamen Diskussionen ‚mit‘ den Betroffenen verhandelt. 

Seit der Ratifizierung 1985 ist die Bundesregierung verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre über getroffene Maßnahmen im Rahmen des CEDAW- Abkommens zu berichten. Bereits die Veröffentlichung des 6. Staatenberichts 2007 führte zu einer Organisierung von Frauen-, Inter-, Trans- und Queer- Organisationen, die Schattenberichte mit spezifischen Forderungen erstellten. Diese wurden vom CEDAW- Ausschuss in seinen abschließenden Bemerkungen aufgegriffen und der Bundesregierung mit der Auflage übergeben, sie in den folgenden Staatenbericht mit einzubeziehen. Zwar wurden 2012 vom Ethikrat zur Situation der Trans- und Intersexuellen Maßnahmen erarbeitet, auch eine interministerielle Arbeitsgruppe 2014 zum Thema ins Leben gerufen, doch die Ergebnisse zeigen nur wenige zögerliche Schritte und kaum Einbeziehung der direkt Betroffenen.

Gendermainstreaming, Genderbudgeting und Gewalt gegen Frauen sind frauenpolitisch noch immer offene Punkte, wie Cornelia Möhring, die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE kritisiert. Auch die gesellschaftliche Situation von Transfrauen und intersexuellen Menschen bleibt nach wie vor hoch prekär in den Zuständigkeitsbereichen von CEDAW: Gleichheit vor dem Gesetz, Abbau von Stereotypen, Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, strukturelle Maßnahmen zur Gleichstellung, Erwerbstätigkeit, Ehe und Familie werden als relevante Felder benannt. In allen sind Trans*, Inter und Queers nach wie vor benachteiligt. So sieht das Eherecht neben dem ungleichen Lebenspartnerschaftsgesetz noch immer eine Definition als ‚Mann‘ oder ‚Frau‘ vor, das Personenstandsgesetz hat bisher keine dritte Kategorie eingeführt und trägt mit seiner Leerstelle ‚weder noch‘ zur gängigen gesellschaftlicher Unsichtbarmachung bei. Medizinisch sind Trans*, Inter und Queers zahlreichen Gefahren und Demütigungen ausgesetzt und auch im Berufsleben fehlen Maßnahmen gegen Diskriminierungen. Allgemein bleibt gesellschaftliche Aufklärungsarbeit von Nöten, auch um nicht zuletzt Schutz vor Gewalt und Übergriffen zu gewährleisten, denen die Betroffenen in besonderem Maße ausgesetzt sind.

Es verwundert nicht, dass nach Veröffentlichung des aktuellen Staatenberichtes der Bundesregierung sich erneut ein Bündnis der NGO´s gebildet hat und als CEDAW-Allianz an einem weiteren Schattenbericht arbeitet. DIE LINKE ist gefordert, hier unterstützend einzutreten und die Rechte von Frauen, Trans*, Inter und Queers zu stärken, indem der Dialog mit ihnen tatsächlich gesucht und ihre Stimme im parlamentarischen und gesetzgeberischen Prozess verstärkt wird.


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