Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Schutzstandards für Kinder in Flüchtlingsunterkünften

von Norbert Müller

Kinder stellen einen beträchtlichen Anteil der nach Deutschland flüchtenden Menschen dar. Sie sind während der Flucht, als auch danach besonderen Bedrohungen ausgesetzt. So kam es in den vergangenen Monaten zu Gewalt und sexualisierter Gewalt gegen Flüchtlingskinder, bis hin zu Entführungen und Mord. Die Bedingungen in vielen Flüchtlingsunterkünften entsprechen nicht internationalen Mindeststandards. Deshalb sind Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte keine geeigneten Lebensorte für Kinder. 

Egal wo Kinder auswachsen, müssen sie ein Umfeld vorfinden, in welchem sie bestmöglich geschützt werden. Die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU schreibt vor, dass in Flüchtlingsunterkünften ein angemessener Lebensstandards zu gewährleisten ist. Hierzu zählt unter anderem, dass geschlechts- und altersspezifische Aspekte sowie die Situation von schutzbedürftigen Personen berücksichtigt werden müssen. Speziell zum Schutz vor sexualisierter Gewalt fordert die Richtlinie geeignete Maßnahmen, damit Übergriffe in den Unterkünften vermieden werden.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Rahmen der Debatte um das Asylpaket II auf die mangelhafte Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie hingewiesen. Daraufhin hat die Kinderkommission sich zur Frage von Schutzstandards verständigt und arbeitet derzeit an einer Stellungnahme. Zudem hat das BMFSFJ eine Initiative zur gesetzlichen Verankerung von Schutzstandards im Asylgesetz gestartet und fordert zinslose KfW Kredite.

Diese Initiativen zielen darauf, Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Einhaltung personeller und räumlicher Mindeststandards bei dem Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen zu verpflichten. Hierzu zählen Gewaltschutzkonzepte für Unterkünfte, Schutzbereiche für Kinder und Frauen, Informationen über mögliche Anlaufstellen und die Schulung der Sicherheitskräfte, um rechtzeitig Gewalt zu erkennen und richtig zu reagieren.

In Flüchtlingseinrichtungen eingesetztes Personal muss im Umgang mit Kindern und Opfern von Gewalt angemessen geschult sein und im Verdachtsfall sexualisierter und sonstiger Gewalttaten schnell reagieren können. Hilfreich sind hierfür standardisierte Notfallpläne und niedrigschwellige Beratungs- und Beschwerdemechanismen. Oftmals fehlt es aber schon an den baulichen Voraussetzungen. Es bedarf von innen verschließbarer Wohnräume, nach Geschlechtern getrennte Sanitäranlagen und betreute Schutzräume für Kinder.

Zur Umsetzung müssen der Bund und die Länder ausreichende finanzielle Mittel bereitstellen, um die Träger zur Umsetzung der baulichen und personellen Schutzstandards zu befähigen. Das Engagement des Bundes muss hierbei über zinslose Kredite hinaus gehen.

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt auch für geflüchtete Kinder. Sie haben ein Recht darauf, von Beginn an Zugang zu Bildung, Spielangeboten, medizinischer Versorgung oder psychosozialer Unterstützung zu bekommen und in Sicherheit aufwachsen zu können. Dies fördert auch ihre Integration.