Antrag der LINKEN zur Filmförderung im Bundestag | Klappe – die Erste: Filmförderung - fair, innovativ und gendergerecht
von Harald Petzold
Diese Woche wurde von der Fraktion der Antrag zur Reform der Filmförderung verabschiedet und am 14.04. im Bundestag debattiert. Er setzt eigene Schwerpunkte und thematisiert Unzulänglichkeiten im Gesetzesentwurf von Monika Grütters (CDU), Staatsministerin für Kultur und Medien, zur Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG).
Seit 2015 ist die LINKE in intensivem Austausch mit Vertreter*innen der Filmbranche. Es zeigen sich viele Mankos, deren Behebung langen Atem und Sorgfalt erfordern. Die Novelle des FFG bietet hierfür eine gute Gelegenheit. Denn 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich den kulturellen Auftrag des Bundes in der Filmförderung bestätigt und somit den Möglichkeitsraum immens erweitert. Dieser wurde von Monika Grütters nur zögerlich angenommen. Die LINKE sieht Verbesserungen in der jetzigen Novelle als notwendige Etappe. Grundsätzlich wird eine Evaluation des gesamten Filmförderungssystems angestrebt, um zielgerecht agieren zu können.
Ein großer Schwerpunkt bleiben die prekären Arbeitsbedingungen in der Filmbranche. Viele Filmschaffende sind zu (selbst)ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen gezwungen. Dass dieser Missstand von der Bundesregierung nicht aufgegriffen wird, ist unglaublich. Die LINKE fordert, die Gewährung von Förderungen mit der Kontrolle der Einhaltung von Mindest- und Tariflöhnen zu verbinden. Dazu sollen Produzent*innen mehr an Gewinnen beteiligt werden wie auch generell eine Filmlandschaft unterstützt werden, die viele kleine statt wenig große Produktions- und Verleihfirmen ermöglicht.
Auch in Bezug auf Gendergerechtigkeit geht die Bundesregierung höchst zaghaft voran. Gremien will sie gendergerecht besetzen, von der ungleichen Vergabe-Praxis bei Fördergeldern kein Wort. Bisher werden nur circa 10 % der geförderten Projekte von Frauen in verantwortlicher Position wie Regie, Produktion und Drehbuch ausgeführt. Hier fordert die LINKE in Anlehnung an das schwedische Modell klare Quotenregelungen wie auch spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, etwa Mentoring-Programme oder entsprechende Einreichmodi.
Künstlerisch-kreative Projekte sollen laut Grütters etwas mehr Förderung erhalten, das ist zu begrüßen, denn jede Abkehr vom bisherigen alleinigen Faktor der Wirtschaftlichkeit ist relevant. Schließlich lebt eine Demokratie von ihren Ressourcen, Ausdrucksmöglichkeiten und Freiheiten in der Kunst und Kultur. Doch auch hier tritt wieder eine Hierarchisierung im Fördersystem in Erscheinung, die die LINKE beheben will: Dokumentar-, Kinder/Jugend- und Animationsfilme sind so randständig angesiedelt, dass sie einer speziellen Förderung bedürfen, um eine Genrevielfalt zu gewährleisten. Zudem kann der Kinoerfolg dieser Filme nicht mit Besucher*innen-Zahlen eines Blockbusters verglichen werden und dies die Vergabepraxis bestimmen. Sehgewohnheiten können erweitert werden, indem Filmbildung an Schulen etabliert wird und Kinos ortsnah zugänglich bleiben. Auch der Erhalt des Filmerbes ist hier elementar.
Die LINKE wird die Chance der Novelle des FFG umfassend ergreifen, um aus kleinen Schritten endlich ein beherztes Voranschreiten entstehen zu lassen!
Der Antrag mit dem vollständigen Forderungskatalog und konkreten Modellen der Umsetzung: Drucksache 18/8073