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Rechtsvereinfachung angekündigt - Schikanen weiter ausgebaut

von Birgit Wöllert

...heißt wörtlich genommen: bestehende gesetzliche Regelungen vereinfachen, für Betroffene und Behörden verständlich zu gestalten.

Wer Bescheide des Jobcenters schon einmal in der Hand hatte wird wissen, was mit diesem Gesetzentwurf zur Rechtsvereinfachung beabsichtigt war. Soziale Verbände, Gewerkschaften, Vertretungen der Betroffenen und die LINKE hegten die Hoffnung, dass neue Ansätze zur Armutsbekämpfung und Ausgrenzung geschaffen werden.

Das SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – beinhaltet komplizierte Strukturen, Ausführungsbestimmungen und Vorschriften, die Betroffene kaum verstehen. Es gab seit 2005 viele Änderungen und Ergänzungen. Das von Anfang an bürokratische Monstrum wurde immer komplizierter. Wiedersprüche und Klagen beschäftigten Jobcenter, Arbeitsagenturen, Sozialgerichte und Rechtsanwälte. Das zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Leistungsversagungen, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen und Ersatzansprüchen (18/8048).

Eine Bund - Länder - Arbeitsgruppe mit Vertretern kommunaler Verbände, aber ohne Sozialpartner, sollte es nun richten. Diese  erarbeitete auch eine Vorschlagsliste mit 36 Positionen, die in den Gesetzesentwurf einfließen sollten. Viele Ansätze beinhalteten annehmbare Lösungen, die auch den Betroffenen zu Gute kommen würden, wie z.B. die Abschaffung der Sanktionen der unter 25- Jährigen.

Der vorliegende Gesetzentwurf (18/8041) hat leider diese und andere positive Aspekte nicht übernommen. Von Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen für die Leistungsberechtigten kann auch nicht mehr die Rede sein, da neue komplizierte Vorschriften hinzugekommen sind. 

Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Antrag (18/8076) zur „Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern – keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen“ den Gesetzentwurf massiv kritisiert. Nicht um Stärkung sozialer Grundrechte und die berufliche und die soziale Eingliederung geht es, sondern um Effizienzsteigerung bei den Kontrollen der Leistungsberechtigten.

Verschlechterungen sind bei der Einführung einer Gesamtobergrenze für Miet- und Heizkosten, verschärfte Anrechnung von Einkommen, z.B. bei Nachzahlungen aus anderen Sozialleistungen und die Ausweitung der Ersatzansprüche bei dem sogenannten sozialwidrigen Verhalten auch auf andere Leistungen. 

Auf die Hinweise der Sozialverbände, wie Schaffung nahtloser Übergänge in das Erwerbsleben oder in die Rente, Abschaffung der Zwangsverrentung oder den hohen bürokratischen Aufwand bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket u.a. ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen.

Daher fordert die LINKE in ihrem Antrag, dass der Umbau der Grundsicherung zu einem Hartz IV -System in Richtung einer sanktionsfreien Mindestsicherung erfolgt. Sie und verweist auf 18 konkrete Punkte und wie diese umzusetzen sind. Auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Reform des Leistungsrechts liegt dazu vor (18/8077).