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Braunkohlesanierung in Brandenburg: Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!

von Birgit Wöllert

Ein Thema, das uns alle in der Region bewegt, stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages: Wie geht es weiter mit der Braunkohle? Wie kann man die Bergbausanierung dauerhaft sichern? Dazu legte unsere Fraktion einen Antrag vor (18/8112).

Meine schriftliche Frage zur Finanzierung der Folgeschäden des Bergbaus durch den Wiederanstieg des Grundwassers wurde zuvor vom Bundesfinanzministerium, wie nicht anders zu erwarten, sehr ausweichend beantwortet. In Vorbereitung des Antrags haben wir weiterhin Gespräche mit unserer Landtagsfraktion, mit dem Finanzminister Brandenburgs und dem Betriebsrat der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) geführt.

Schließlich führten wir als „Fraktion vor Ort“ am 3.Mai in Cottbus ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten durch. Vertreten waren die Ministerien für Finanzen, Wirtschaft, Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, die LMBV und deren Projektträger, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus/Senftenberg (BTU), Landtagsabgeordnete aus Sachsen und Brandenburg, Vertreterinnen und Vertreter von diesbezüglich aktiven Vereinen und Verbänden, die energiepolitische Sprecherin unserer Bundestagsfraktion und wir Bundestagsabgeordnete aus Brandenburg. Das Bundesfinanzministerium konnte unserer Einladung leider nicht folgen und der Vertreter der LMBV sah sich leider nicht in der Lage, sich zu Finanzierungfragen zu äußern, da der alleinige Gesellschafter der LMBV, der Bund, nicht vertreten war.

Die unbefriedigende Reaktion auf Aktionen der Beschäftigten und auch die ausweichende Antwort auf meine Frage deuten auf gravierende Veränderungen in der Aufgabenstellung und der Finanzierung der Bergbausanierung hin. Im nächsten Verwaltungsabkommen der Länder Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit dem Bund, das ab 2018 ansteht, soll die finanzielle Ausgestaltung heruntergefahren und die Laufzeit verkürzt werden. Das kann angesichts der großen Herausforderungen, vor denen wir gerade hier in der Lausitz stehen, nicht angehen.

Nach nunmehr 26 Jahren sind die  Sanierungsarbeiten längst nicht abgeschlossen, zahlreiche Tagebaue sind noch nicht vollständig geflutet, weitläufige Kippenflächen sind immer noch wegen Rutschungsgefährdung gesperrt, der Grundwasseranstieg bedroht zahlreiche Orte, wie Hoyerswerda, Senftenberg und Lauchhammer, von der trübbraunen Spree erst gar nicht zu sprechen.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten machten im Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 13. April deutlich, dass sich das jetzige Finanzierungsmodell der LMBV bewährt hat und dass es keinen Rückzug des Bundes aus den Sanierungsarbeiten geben darf. 

Die Konsequenzen eines Rückzuges des Bundes würden nicht nur bereits Entstandenes in Frage stellen, sondern würden die Länder und die Kommunen hier in der Lausitz vor nicht lösbare Aufgaben stellen. Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag einen geordneten Fortgang der Sanierung zu denselben Rahmenbedingungen wie in den vorangegangenen Verwaltungsabkommen.