Majestätsbeleidigung anno 2016
von Harald Petzold
Folgt man den Lippenbekenntnissen der letzten Wochen, dann sind sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag einig: Der § 103 des Strafgesetzbuches (StGB) muss fallen. Dieser Paragraf, der noch aus den Zeiten der Gründung des Deutschen Kaiserreichs (1871) stammt und 1953 das letzte Mal überarbeitet wurde, stellt z.B. ausländische Staatspräsidenten wie den türkischen unter besonderen Schutz. Aber nicht nur er, auch solch blutrünstige Gesellen wie Assad in Syrien, Kim Jong-Un in Nordkorea oder Omar Al-Baschir im Sudan kämen in den Genuss dieses Privilegs.
Recep Tayyid Erdogan hat bekanntlich unter Bezugnahme auf diesen Paragrafen die Bundesregierung aufgefordert, die deutsche Justiz zu „ermächtigen“, gegen Jan Böhmermann zu ermitteln, weil dieser ihn beleidigt habe. Die Bundeskanzlerin machte von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch und gestattete der Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung. Dieser Vorgang ist ein politischer Skandal. Er ist aber auch rechtlich nicht zu akzeptieren. Denn die Kanzlerin wurde auf diesem Weg de facto zur Anklägerin.
Diese Verquickung von Exekutive und Legislative ist ein schwerer Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung und das Gleichheitsgebot nach Art. 3 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Aber es geht nicht nur um diesen einen Paragrafen. Da gibt es noch zwei andere. Der eine soll den Bundespräsidenten vor Verunglimpfung bewahren (§ 90 StGB), der andere (§ 188 StGB) „Personen des politischen Lebens“. Weder der türkische Präsident, noch der deutsche Bundespräsident, noch Personen des politischen Lebens dürfen „gleicher“ behandelt werden als die Bürgerinnen und Bürger.
DIE LINKE ist die einzige Partei, die sich in ihrem Gesetzes-Antrag für die Streichung all dieser Sonderregelungen ausspricht. SPD und Grüne müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, inkonsequent zu sein, weil sie zwar den besonderen Schutz ausländischer Staatsoberhäupter aufgeben wollen, den des eigenen aber beibehalten. Und die Union?
Vollmundig hatte Angela Merkel angekündigt, man werde den § 103 streichen, weil man sich der Problematik bewusst sei. Davon ist nicht mehr als ein Lippenbekenntnis übrig geblieben. Die Streichung soll zwar kommen, aber erst im Jahr 2018 – also nach der Bundestagswahl. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine typische Merkelsche Beruhigungspille. Dabei war es die Kanzlerin, die aus der „Affäre Erdogan“ erst eine „Staatsaffäre Böhmermann“ gemacht hat. Später erteilte sie die Verfolgungsermächtigung. Fast im gleichen Atemzug erklärte sie, dass der § 103 weg müsse und die Bundesregierung dafür ein Gesetz vorlegen werde. Jetzt will sie Gras über die Sache wachsen lassen und danach so weitermachen wie bisher. DIE LINKE wird ihr das nicht durchgehen lassen.
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