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Niemals vergessen: Erhaltung und Pflege sowjetischer Ehrenmale und Kriegsgräber – Eine gesamtstaatliche Aufgabe!

von Norbert Müller

Jährlich zum 8. Mai feiern Menschen den Tag der Befreiung und am 9. Mai den Tag des Sieges über das faschistische Deutschland. Doch 71 Jahre nach Kriegsende und 75 Jahre nach dem Überfall auf die Sowjetunion gibt es nur noch wenige Zeitzeug_innen, die aus eigenem Erleben vom Kampf gegen den deutschen Faschismus berichten können. Umso wichtiger sind sowjetischen Kriegsgräberstätten und Ehrenmäler. Sie sind gebaute Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialist_innen.

Vielen sind das Ehrenmal im Treptower Park in Berlin oder die Gedenkstätte Seelower Höhen bekannt. In Ostdeutschland gibt es insgesamt 574 sowjetische Denkmäler und Kriegsgräber, die an die gefallenen Rotarmisten im Kampf um die Befreiung Deutschlands vom Faschismus erinnern, davon allein 277 in Brandenburg. Oftmals werden diese Orte der Erinnerung durch ehrenamtliches Engagement von Bürger_innen gepflegt. Leider sind viele aber in einem erschreckend schlechten Zustand: die Obelisken, Tafeln und Gräber sind teilweise eingewachsen, verwittert oder auch bewusst zerstört.

1990 hat die Bundesrepublik im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsabkommen und im 2+4 Vertrag die Verantwortung für die Pflege und den Erhalt der Denkmäler zugesichert. Hier heißt es: „Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den sowjetischen Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, geachtet werden und unter Schutz deutscher Gesetze stehen. Das Gleiche gilt für die sowjetischen Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt.“

Gleichzeitig tut die Bundesregierung seit Jahren wenig um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Stattdessen verweist sie darauf, dass der Denkmalschutz eine Aufgabe der Länder sei. Die Denkmalschutzbehörden gehen wiederum davon aus, dass die jeweiligen Eigentümer_innen für Erhalt und Sanierung zuständig sind. Die Eigentümer_innen sind in der Regel die Kommunen, eben jene, die seit Jahren chronisch unterfinanziert sind und selbst bei vorhandenem politischem Willen keine Mittel zum Erhalt der Gedenkorte aufwenden können. In der Folge kommt es dann, wie es kommen muss: die Stätten verwaisen und verfallen.

Das Durchreichen der Zuständigkeit bis in die klammen Kommunen führt zu einem inakzeptablen Zustand der Verantwortungslosigkeit. Nicht nur, dass die Bundesregierung ihren internationalen Verpflichtungen gegenüber den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nicht nachkommt. Schlimmer wiegt die konsequente Missachtung des Ansehens derjenigen, die ihr Leben im Kampf um die Befreiung Europas vom Nationalsozialismus verloren.

Aufgrund der besonderen Verantwortung Deutschlands und vor dem Hintergrund neu aufkeimender nazistischer Bewegungen ist es notwendig, dass die Bundesregierung ihrer internationalen Verpflichtungen nachkommt und die Pflege und Sanierung dieser Mahnmale als gesamtstaatliche Aufgabe anerkennt und gezielt und flächendeckend Mittel für die Instandhaltung und Sanierung aufbringt.