Filmwirtschaft: Schlechte Bezahlung und miese Arbeitsbedingungen
von Harald Petzold
Wer in Erwartung eines unterhaltsamen Abends bequem im Kinosessel Platz genommen hat, womöglich mit einer Tüte Popcorn auf dem Schoß, wird sich normalerweise keine Gedanken darüber machen, unter welchen Bedingungen dieser Film hergestellt wurde. Erst im Abspann werden die vielen Menschen und Gewerke, die an der Entstehung des Produkts beteiligt waren, aufgeführt, so schnell, dass man kaum folgen, sich die Namen nicht merken kann. Glitzer, Glamour, Rote Teppiche, hohe Gagen und Umsätze – das ist häufig nur vordergründiger Schein. Die im Dunkeln dagegen sieht man nicht. Wer weiß schon, das 70% der Schauspieler_innen unter 30.000€ im Jahr verdienen? Dass Wochenarbeitszeiten zwischen 60 und 80 Stunden branchenüblich sind und z.T. nicht vergütet werden? Dass Beschäftigte in der Filmwirtschaft zwar in die Sozialversicherungen einbezahlen, aber nur selten Anspruch auf den Bezug von ALG I haben, weil ihre Beschäftigungszeiten zu kurz sind? Das sind nur ein paar Spitzen.
In der gesamten Produktionskette herrschen gravierende soziale Missstände. Diese z.T. skandalösen Zustände spielen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG), das seit dieser Woche im Bundestag beraten wird, keine Rolle. Schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen der vielen „Namenlosen“, die in der Filmwirtschaft beschäftigt sind, finden bei CDU/CSU und SPD keinerlei Beachtung. Es war DIE LINKE, die mit einem eigenen Antrag diese dringend notwendige Debatte eröffnete. Das Regelwerk der deutschen Filmförderung muss mit sozialverträglichen Beschäftigungsverhältnissen gekoppelt werden. Mit anderen Worte: Es darf künftig kein Film mehr öffentlich gefördert werden, dessen Produzent_innen sich nicht an den Mindestlohn halten oder Tariflöhne verweigern. Die Verknüpfung von Förderwürdigkeit eines Filmprojektes und Einhaltung sozialer Mindeststandards ist filmpolitisches Neuland.
Während zahlreicher Gespräche mit Betroffenen und ihren Vertreter_innen seit 2015 haben wir viel Zuspruch und Unterstützung erfahren. Selbst der Bundesrat sah sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung veranlasst, dem Kurs der LINKEN zu folgen: „Neu aufgenommen werden soll die Aufgabe der FFA (Filmförderungs-Anstalt), auch die Belange der Beschäftigten in der Filmwirtschaft zu unterstützen, insbesondere um darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.“ Auch der Bundesrat klagt inzwischen „Tariftreue“ ein. In den kommenden Beratungswochen wird DIE LINKE mit Nachdruck dafür kämpfen, dass das Filmförderungsgesetz in diesem Sinne geändert wird. Wer will schon mit schlechtem Gewissen das Kino verlassen?
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