Kinderkommission - Auftakt zum Anhörungszyklus zur Situation in der Kinder und Jugendhilfe
von Norbert Müller
Steigende Zahlen von Inobhutnahmen, prekäre Beschäftigung von engagierten und überarbeiteten Sozialarbeiter_innen, Ökonomisierung der sozialen Arbeit und Gewalt gegen Kinder in pädagogischen Einrichtungen - das alles sind Zustände einer zunehmend überlasteten Kinder- und Jugendhilfe.
Derzeit plant die Bundesregierung noch vor der Sommerpause eine umfassende Reform des Sozialgesetzbuches VIII, also der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen. Um dieser notwendigen, aber auch komplexen Fragestellung und Problemlage angemessenen Raum für eine breite Debatte einzuräumen, fand am 08. Juni in der Kinderkommission eine erste Anhörung unter dem Titel Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - eine Bestandsaufnahme statt. Diese Anhörung bildet den Auftakt des Themenzyklus Kinder- und Jugendhilfe unter meiner Leitung als Vorsitzender der Kinderkommission.
Als Gäste und Experten durfte ich Prof. Dr. Hans Thiersch und Prof. Dr. Dr. Reinhard Wiesner begrüßen. Thiersch forschte und lehrte als Professor in Kiel und Tübingen mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik, Beratung und Heimerziehung und gilt als einer der wichtigsten Theoretiker der Sozialen Arbeit in der Bundesrepublik. In seinem Vortrag warnte er insbesondere vor einer weiteren Ökonomisierung der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie in anderen Bereichen etwa der medizinischen Versorgung oder der Pflege schon länger zu beobachten ist. Er machte deutlich, dass die Leistungen, die in der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden, eben nicht in Zahlen zu bemessen sein, sondern die Qualität der Hilfeleistungen von der professionellen Hinwendung zum Menschen abhängt, was nicht durch standardisierbare Maßnahmenkataloge erfolgen werden kann.
Reinhard Wiesner, ehemaliger Referatsleiter im Jugend- und Familienministerium, gilt als Vater des Sozialgesetzbuches VIII und als Vordenker einer vom Kind aus gedachten sozialen Pädagogik. Ihm ist es zu verdanken, dass Hilfen zur Erziehung nicht als staatliche Instrumente gegen Familien zum Einsatz kommen sollen, sondern als Angebote und Leistungen für Familien verstanden werden. Wiesner plädierte für eine Stärkung und Weiterentwicklung dieser Prinzipien als Vorgaben für die anstehende SGB VIII Novelle.
Für beide Experten war klar, dass Inklusion mehr als nur die Integration von Menschen mit Behinderungen bedeutet und Inklusion nicht zu einer Pathologisierung der Hilfen zur Erziehung führen darf. Schließlich warnten sie vor Ideen der Union, die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus dem Zuständigkeitsbereich der KJHG in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Asylrechts abzuschieben. Sie stellten klar, dass allgemeine Kinderrechte, unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Religion der Kinder in den 1950er Jahren in harten Auseinandersetzungen erkämpft wurden. Diese Prinzipien müssten uneingeschränkt gelten und dürften nicht einer Sparlogik zum Opfer fallen.
Nach diesem umfassenden Überblick über die Geschichte des SGB VIII wird sich die Kinderkommission bis November in sechs weiteren Expert_innengesprächen mit der Situation in der Kinder- und Jugendhilfe befassen und damit die Novellierung des SGB VIII begleiten. Bis zur Sommerpause geht es um die Situation der Jugendämter, der Allgemeinen Sozialen Dienste und der Hilfen zur Erziehung. Die Kiko wird sich den Problemen der steigenden Zahlen von Inobhutnahmen widmen und geschlossene Unterbringung bzw. die so genannte Auslandsverbringung von schwierigen Kindern kritisch diskutieren. Nach der Sommerpause wird sich die Kiko mit der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beschäftigen, den Umgang der Jugendhilfen mit neofaschistischen Jugendlichen untersuchen und die Situation der Sozial- und Erziehungsdienste betrachten.