Bitte mehr Gerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung!
von Birgit Wöllert
Eine zentrale Ungerechtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war und ist die Abschaffung der Pflicht für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in gleicher Höhe zu entrichten (sogenannte paritätische Finanzierung).
Der Beitragssatz der Arbeitgeber*innen ist aktuell auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Kosten, die durch den gemeinsamen Satz in Höhe von 14,6 Prozent nicht gedeckt werden können, sind allein von den Arbeitnehmer*innen durch Zusatzbeiträge zu decken. Im Jahr 2016 werden dies ca. 14 Mrd. Euro sein. Das sind im Durchschnitt pro Mitglied ca. 120 Euro an zusätzlichen Beiträgen im Jahr, die bei paritätischer Finanzierung von den Arbeitgeber*innen zu tragen wären.
DIE LINKE hat deshalb in einem in dieser Woche im Plenum abgestimmten Antrag gefordert, die paritätische Finanzierung wieder einzuführen. CDU und SPD haben den Antrag abgelehnt. Die GRÜNEN enthielten sich der Stimme, da sie einen eigenen Antrag zur paritätischen Finanzierung eingebracht hatten.
Aber es gibt weitere Ungerechtigkeiten.
So müssen Selbstständige Mindestbeiträge entrichten – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Viele Selbstständige, vor allem solche ohne Angestellte, erzielen aber nur sehr geringe Einnahmen. 117.000 von ihnen sogar so wenig, dass sie ergänzend Hartz IV beziehen müssen. Der aktuelle Mindestbeitrag in Höhe von 265 Euro, meistens jedoch 398 Euro, überfordert viele. Deshalb kommt es oft zur Verschuldung bei der Krankenkasse – und aus diesem Grund nur zu einem Anspruch auf Versorgung in stark eingeschränktem Umfang. Das ist ungerecht und sozial nicht hinnehmbar.
Eine weitere Gruppe sind freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Das sind vor allem (freiwillig versicherte) Rentner*innen oder Studierende, die nicht mehr familienversichert sind. Ihr Mindestbeitrag liegt derzeit bei 177 Euro – eine Beitragshöhe, die viele überfordert.
Auch für diese beiden Gruppen hat DIE LINKE in zwei Anträgen Lösungen entwickelt, die am Freitag erstmalig debattiert wurden.
Wir schlagen vor, die Mindestbeitragsbemessung für Selbstständige in der GKV sowie für freiwillig Versicherte auf 450 Euro abzusenken. Dies führt dazu, dass beide Gruppen nur noch 82 Euro pro Monat zahlen müssten. Oberhalb dieser Grenze wären Beiträge in Abhängigkeit der Höhe des jeweiligen Einkommens zu zahlen.
Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.