Menschenrechte konsequent umsetzen. Europäische Sozialcharta weiterentwickeln!
von Birgit Wöllert
Die Einhaltung völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechte ist wieder Thema – auch im Bundestag. Am vergangenen Donnerstag wurde über den Antrag „50 Jahre Europäische Sozialcharta – Deutschlands Verpflichtungen einhalten und die Sozialcharta weiterentwickeln“ (Drucksache 18/4092) debattiert. Die Fraktion DIE LINKE fordert darin die Bundesregierung auf, sich für eine konsequente Umsetzung und Einhaltung der in der Europäischen Sozialcharta von 1965 garantierten Rechte einzusetzen und den Schutz sozialer Menschenrechte durch eine Weiterentwicklung der Charta zu stärken. Auch bei der internationalen Konferenz, die die Rosa-Luxemburg-Stiftung gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE unter dem Titel „50 Jahre UN-Sozialpakt – Wo bleiben die Sozialen Grundrechte?“ durchführte und in der Debatte um das Bundesteilhabegesetz standen Menschenrechte im Fokus.
Die Fraktion DIE LINKE legt mit ihrem Antrag den Finger in die Wunde: Deutschland erfüllt in vielen Punkten nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die ihr aus der Europäischen Sozialcharta und dem UN-Sozialpakt erwachsen. Zum Beispiel wird das Streikrecht massiv eingeschränkt oder das Recht auf gleichen Lohn für Männer und Frauen nicht durchgesetzt. Auch beim Recht auf faire Bezahlung hinkt Deutschland hinterher. Man denke nur an die peinliche Diskussion um den Mindestlohn, der diesen Namen eigentlich nicht verdient. Auch die aktuelle Debatte um das Bundesteilhabegesetz gehört in diesen Zusammenhang. Am Montag fand dazu im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung statt. In der Anhörung und auf der Straße wurde der Gesetzentwurf von vielen Seiten heftig kritisiert. 7.000 Menschen demonstrierten parallel zur Anhörung im Ausschuss unter dem Motto „Teilhabe statt Ausgrenzung“ vor dem Brandenburger Tor. Der Hauptkritikpunkt bleibt, dass das Gesetz nach derzeitigem Stand nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist und dazu noch einen Rückschritt für die Betroffenen darstellt.
Die benannten Punkte zeigen, wie wichtig es ist, auf der Durchsetzung der verschiedenen Menschenrechtsabkommen zu beharren. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE im Bundestag die Aufnahme der sozialen Grundrechte aus dem UN-Sozialpakt in das Grundgesetz, einen Reformprozess zur Verbesserung des Schutzes sozialer Rechte und zur Weiterentwicklung der Sozialcharta auf der Grundlage aktueller Menschenrechtsnormen sowie ein gutes Teilhabegesetz in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention!
Das hohe Gut der Menschenrechte muss für jeden einzelnen Menschen gelten. Es muss verbindlich sein und entsprechend geschützt werden!
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