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Haushaltsberatungen: LINKE beantragt 2,5 Milliarden für Investitionen in Krankenhäuser

von Birgit Wöllert

Im Bundestag ging es in dieser Woche um den Bundeshaushalt. Dabei stehen 325 Mrd. Euro zur Debatte. Davon sind im Haushalt des Bundesministeriums für Gesundheit 15 Mrd. Euro veranschlagt. Man merkt, dass ist keine kleine Summe.

Natürlich verbergen sich dahinter nicht die Ausgaben für die Gesundheits- und Pflegeversorgung. Diese werden aus den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gedeckt.

Allein im Gesundheitsfonds werden sich im Jahr 2017 voraussichtlich 215 Mrd. Euro ansammeln. Daraus werden alle Ausgaben im Bereich der gesundheitlichen Versorgung getätigt. Das wird voraussichtlich nicht reichen. Nach dem Schätzerkreis (ein Kreis aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes) betragen die Ausgaben 2017 etwa 230 Mrd. Euro. 

Damit bleibt eine Lücke von ca. 15 Mrd. Euro. Sie muss durch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge gedeckt werden. Nach dem Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung sind diese allein von den Arbeitnehmer*innen zu tragen. Damit im Wahljahr diese Beiträge nicht noch weiter steigen und zu Stimmenverlusten für CDU und SPD führen, hat die Große Koalition beschlossen, aus der Liquiditätsreserve (eine Reserve zur Deckung von Ausgaben für unvorhergesehene Ereignisse) 1,5 Mrd. Euro zu entnehmen. Ein mieser Taschenspielertrick, denn – um das vorauszusagen muss man keine Hellseherin sein - spätestens im Jahr nach der Wahl werden für die Versicherten die Beiträge wieder steigen.

Eine zweite Baustelle bundesweit ist seit Jahren die Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. Eigentlich handelt es sich dabei um eine Aufgabe der Länder, aber in der Realität sieht es so aus, dass nicht alle Bundesländer genügend Mittel zur Verfügung stellen.

Dies hat zur Folge, dass finanzielle Mittel, die eigentlich Betriebsmittel sind und zur Behebung des Pflegenotstands, der in den Krankenhäusern ohnehin herrscht, dringend gebraucht werden, zur Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern genutzt werden. Daraus ergibt sich das, was Betroffene als „gefährliche Pflege“ bezeichnen, da vor allen Dingen beim nichtärztlichen Personal gespart wird. Um das zu verhindern haben wir den Vorschlag gemacht, für diesen Bereich 2,5 Milliarden Euro in den Haushalt einzustellen und die Finanzierung so zu regeln, wie beispielsweise beim Strukturfonds im Rahmen des Krankenhausstärkungsgesetzes. Hier gibt das Land für jeden Euro, der vom Bund bezogen wird, einen Euro dazu.

Leider wurde unser Antrag, wie auch unsere anderen Änderungsanträge, schon im Haushaltsausschuss abgelehnt.