Geflüchtete Kinder und Jugendliche besonders schützen
von Norbert Müller
Kinder und Jugendliche haben Schutz und Unterstützung verdient. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Und gerade für Kinder und Jugendliche, die die traumatischen Erfahrungen von Krieg, Elend und Flucht gemacht haben, sollte dies im besonderen Maße gelten. Tatsächlich sieht die Realität, wie so häufig, anders aus. Geflüchtete Kinder und Jugendliche bekommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht die Unterstützung, die sie benötigen und die sie verdienen. Unter dem Vorwand der Kostenersparnis bringt vor allem die Union immer neue Maßnahmen ins Spiel, die ihre Lage weiter verschlechtern würden.
Im Fokus stehen insbesondere die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – im Verwaltungsdeutsch auch einfach UMFs – also jene, die es ohne Begleitung volljähriger Verwandter nach Deutschland geschafft haben. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fallen in Deutschland in den Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches VIII, also in die Kinder- und Jugendhilfe. So wie alle anderen Kinder auch, die in Deutschland besondere Hilfe und Unterstützung benötigen. Schon lange trachtet insbesondere die Union danach, dass dies nicht mehr der Fall ist oder Leistungen zumindest gekürzt werden. Für die Union stehen dabei nicht die Rechte der Kinder im Vordergrund, sondern finanzielle, womöglich auch populistische Erwägungen. Erst kürzlich beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz einen Vorschlag aus Bayern, wonach unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zukünftig nach einer besonderen Leistungsart „Jugendwohnen“ untergebracht werden sollen. Konkret würde das bedeuten, dass der Fachkraft-Kind-Betreuungsschlüssel von jetzt eins zu vier in den Heimen auf bis zu eins zu vierzig angehoben werden könnte. Kinderrechte würden so weiter geschliffen und Integration von Anfang an behindert. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen weiterhin bedarfsgerecht und diskriminierungsfrei gewährt werden.
Problematisch ist auch, wie festgestellt wird, ob Geflüchtete nun minderjährig oder volljährig sind. Dokumente, die von den Flüchtlingen beigebracht werden, werden von den deutschen Behörden oft nicht anerkannt. Das geht soweit, dass sogar Papiere, seien es Kopien von Geburtsurkunden oder Ausweisen, die in anderen EU-Ländern bereits zur Feststellung des Alters herangezogen wurden, in Deutschland für nicht ausreichend erklärt werden. Was folgt ist dann die amtliche Altersfeststellung. Die Methoden, die hierzu angewendet werden, stehen allesamt in der Kritik. Zumal später, beispielweise im Falle des Widerspruchs der Betroffenen gegen die Altersfeststellung, häufig nicht nachvollzogen werden kann, welche Kriterien hierfür herangezogen wurden. Initiativen und Verbände, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, gehen davon aus, dass es bei den Altersfeststellungen zu einem systematischen Ältermachen der Geflüchteten kommt. Die starre Kategorisierung in minderjährig/volljährig ist nicht sinnvoll, um Geflüchteten angemessen zu helfen. Junge volljährige Flüchtlinge müssen daher einfacher als bisher die Möglichkeit auf Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe erhalten.
Aktuelle Termine
-
20:00
Uhr
Zoom-Stammtisch: Was erwartet uns mit der Krankenhausreform – Revolution oder Rohrkrepierer?
In meinen Kalender eintragen
-
13:00
Uhr
Temnitzquell, Wanderparkplatz PfalzheimFriedlicher Himmel – Stop Air Defender 23!
In meinen Kalender eintragen