Renten angleichen, Ungerechtigkeiten abschaffen - soziale Einheit jetzt!
von Birgit Wöllert
Das Dauerthema Rente beschäftigte in der Sitzungswoche den Bundestag. Die Fraktion DIE LINKE hatte dazu drei Anträge eingebracht, die am Donnerstag im Plenum diskutiert wurden. Gefordert werden die rasche Angleichung des Rentenwerts in Ostdeutschland auf Westniveau (Drucksache 18/10862), gerechte Renten für Beschäftigte im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen (Drucks. 18/8612) sowie die Wahrung der Rentenansprüche von Bergleuten aus der DDR-Braunkohleveredlung (Drucks.18/7903).
Nach mehr als einem Vierteljahrhundert ist es höchste Zeit, die deutsche Einheit auch zu einer sozialen Einheit werden zu lassen. Die doppelte Benachteiligung durch niedrigere Einkommen und geringere Renten in den neuen Ländern muss beendet werden. Dafür muss der Gesetzgeber die Angleichung der Löhne und Renten auf Westniveau auf politischem Wege forcieren. Schließlich ist der heutige Zustand einer Billiglohnzone mit entsprechend niedrigerer Rente ebenfalls die Folge politischer Entscheidungen. Im Einigungsprozess wurde entschieden, dass die Renten in Ost und West mit unterschiedlichen Rentenwerten berechnet werden. Die unterschiedliche Wirtschaftskraft und Lebensverhältnisse sollten bei der Rentenberechnung berücksichtigt und der Unterschied sukzessive angeglichen werden und schließlich ganz verschwinden. Nach anfänglichen Fortschritten stagnierte der Prozess der Angleichung der Löhne und Gehälter seit Mitte der neunziger Jahre. Damit blieb auch die Angleichung der Renten in Ost und West aus. Obwohl seit 2012 wieder Bewegung in die Entwicklung kam, würden bei dem aktuellen Tempo viele Rentnerinnen und Rentner die Rentenangleichung nicht mehr erleben. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar, denn es geht nicht nur um Geld, sondern auch um die Anerkennung von Lebensleistung.
Ein ähnlicher Zusammenhang besteht bei den Rentenansprüchen von Beschäftigten in der Braunkohleveredelung sowie im DDR-Gesundheits- und Sozialwesen: DDR-Regelungen zur Anerkennung besonders schwerer und gesundheitsgefährdender Arbeit im Bergbau oder physisch wie psychisch belastender Arbeit in der Behandlung und Pflege kranker Menschen sahen vor, dass den dort Beschäftigten ein früherer Renteneintritt bzw. ein besonderer Steigerungsbetrag des Durchschnittsverdienstes zur Alterssicherung ermöglicht wurde. Mit der deutschen Einheit wurden Übergangsregelungen geschaffen, die allerdings nur für den Renteneintritt bis 1996 galten. Ab 1997 entfielen sowohl die vergleichende Berechnung der Beiträge für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen als auch die Ansprüche für einen fünf Jahre früheren, abschlagsfreien Renteneintritt für Bergleute in der Kohleveredelung. Diese Regelungen führen zu beträchtlichen finanziellen Einbußen. Die berechtigen Forderungen auf Anerkennung der Ansprüche nimmt DIE LINKE auf und beantragt die Beseitigung der bestehenden Ungerechtigkeiten.
Die deutsche Einheit muss endlich zur sozialen Einheit werden. Es ist höchste Zeit für die Renteneinheit. Die Anträge der Linksfraktion fordern das Ende der Zwei-Klassen-Rente und die gerechte Anerkennung von Lebensleistung.