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Neues Düngerecht für die Landwirtschaft

von Dr. Kirsten Tackmann

Die Frage „Düngst du noch oder entsorgst du schon?“ sollte es eigentlich im Interesse des Gewässerschutzes und unseres Trinkwassers nicht mehr geben. Aber Sorglosigkeit und Ignoranz haben ein schweres Erbe hinterlassen. Das gilt auch für Risikostrukturen in der Tierhaltung, die mehr Gülle erzeugen, als sinnvoll als Dünger regional verwendet werden kann. In Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen gibt es z. B. Landkreise mit so hohen regionalen Bestandsdichten, dass 100.000 Hektar für die Gülleausbringung fehlen. In Ostdeutschland wiederum sind es Megaställe von z. B. 60.000 Schweinen, bei denen die Region auch durch die Gülle überfordert ist. Deshalb muss Gülle entsorgt werden statt bedarfsgerecht zu düngen. 

Aber nicht nur diese sogenannten „roten Gebiete“ sind das Problem, sondern die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in Deutschland sind in vielen Regionen zu hoch. Auch der gerade vorgelegte Nitratbericht der Bundesregierung hat bestätigt, dass das Problem nur partiell kleiner geworden ist. Deshalb fordert die EU seit Jahren von Deutschland Änderungen des Düngerechts, damit die beschlossenen Verbesserungen der Wasserqualität von Grundwasser, Oberflächengewässern und Küstenmeeren erreicht werden. Weil zu lange nichts oder zu wenig passiert ist, laufen unterdessen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, die richtig teuer werden können.

Durch die jahrelange Verschleppung sind der Druck zum Handeln und die Herausforderungen für die Betriebe noch größer geworden. Stoffstrombilanzen müssen erstellt, Güllelager erweitert und neue Ausbringungstechnik angeschafft werden. Ja, das kostet Geld, ist aber notwendig zum Schutz der Umwelt als Gemeingut. DIE LINKE begrüßt, dass nun nicht mehr nur der (Maximal-)Ertrag, sondern auch der Schutzgedanke im Gesetz festgeschrieben ist, aber gleichzeitig Unterstützung bei der Umsetzung in den Betrieben angemahnt, dort wo sie notwendig ist.

Ob die jahrelange, zermürbende Ungewissheit nun wenigstens zu Ende ist und Planungssicherheit besteht, muss sich erst zeigen. Der Zug fährt nun zwar in die richtige Richtung, aber es wäre fatal, wenn das Paket nochmal neu aufgeschnürt werden müsste, weil z. B. Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie doch nicht ausreichend berücksichtigt wurden oder keine Regelungen zu Phosphat enthalten sind.

Das Düngegesetz bietet die Grundlage, Nährstoffüberschüsse zu vermeiden. Mit Datenabgleichen zwischen den Behörden kann effizient kontrolliert werden. Gärreste aus Biogasanlagen werden nun berücksichtigt. Aber weil z. B. manches zu vage formuliert ist oder die Strafen zu niedrig sind, hat DIE LINKE sich bei diesem Gesetz enthalten. 

Außerdem muss die Ursache vieler Probleme beseitigt werden: Die Tierhaltung muss bei Ver- und Entsorgung an die verfügbare Fläche gebunden werden. Das heißt in manchen Regionen weniger Tierhaltung, bessere Verteilung über das Land sowie keine Megaställe. So könnten sich stark belastete Böden und auch das Wasser als öffentliche Güter regenerieren.