Mietpreisbremse wirksam gestalten - Mieterinnen und Mieter schützen
von Birgit Wöllert
Die von der Bundesregierung eingeführte sogenannte Mietpreisbremse hat ihre Wirkung verfehlt, ja sogar das Gegenteil bewirkt: So sind nach einem Jahr Mietpreisbremse die Mieten z. B. in Berlin um 17 % gestiegen. Grund genug, hier Nachbesserungen zu fordern. Der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wird weiter ausgehöhlt. Dem setzt die Linksfraktion im Bundestag zwei Anträge entgegen, die in dieser Woche debattiert werden (Drs. 18/11049 und Drs. 18/9123).
Zum einen geht es darum, das Instrument der Mietpreisbremse wirkungsvoll auszugestalten und zum anderen darum, Mieterinnen und Mieter besser vor Kündigung zu schützen. So sollen u. a. Ausnahmen von der Mietpreisbremse (z. B. für „umfassend modernisierte Wohnungen“) gestrichen werden, zudem sollen Sanktionen gegen die Vermieterseite verhängt werden können, um Verstöße zu ahnden, und die zulässige Höchstmiete bei Neuvermietung soll auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die niedrigere Vormiete gesenkt werden. Voraussetzung dafür ist die Transparenz für Mietende zu erhöhen, indem Vermieter verpflichtet werden, die Höhe der Vormiete und andere relevante Informationen offenzulegen.
Obwohl etwa die Hälfte der Menschen in Deutschland zur Miete wohnt, sind Mieterinnen und Mieter nur unzureichend vor Kündigung geschützt, ihnen droht der Verlust ihrer Wohnung. Dabei liegt den Kündigungen vielfach kein schwerwiegender Vertragsverstoß zugrunde, sondern primär der Wunsch von Vermieterseite, den Vertrag zu beenden, um durch einen neuen Mietvertrag noch höhere Einnahmen zu erzielen. Immer wieder kommt es zu Kündigungen und Räumungen im Zusammenhang mit Mietrückständen oder wegen angeblichen Eigenbedarfs. Viele Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit haben den Kündigungsschutz noch zusätzlich ausgehöhlt, denn die Anzahl an Mietverstößen, die zugleich als Kündigungsgrund für die Vermieterseite anerkannt werden, nimmt zu.
In ihrem Antrag fordert DIE LINKE deshalb dringende Verbesserungen des Kündigungsschutzes für Mieterinnen und Mieter. So soll der Ausgleich eines Mietrückstands eine Kündigung unwirksam werden lassen und eine Kündigung bei einem Mietrückstand von weniger als zwei Monatsmieten ausgeschlossen werden. Die Linksfraktion fordert eine Gesetzesänderung, damit eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur noch für den Wohngebrauch der Eigentümer/innen oder der engsten Familienangehörigen als Erstwohnsitz erlaubt ist. Die Wohnnutzung beispielsweise als Zweitwohnsitz, Arbeitsraum oder für die Unterbringung von Au-pairs soll damit unterbunden werden.
Wohnungen dürfen nicht weiter zu Spekulationsobjekten werden. Ohne eine Mietpreisbremse, die diesen Namen auch verdient, wird das nicht gehen. Ausreichender Wohnraum ist ein Grundstein der Daseinsfürsorge, den es zu schützen gilt. Dafür steht die Linke.