Paragraf 175: endlich Entschädigung und Rehabilitierung
von Harald Petzold
Endlich wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 StGB verabschiedet. Viele Jahre, bzw. Jahrzehnte kämpften Betroffene und Menschenrechtsorganisationen dafür.
Der Paragraf 175, Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt und im Nationalsozialismus verschärft, existierte in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert, danach bis 1994 in Teilen fort. (In der DDR ohne die NS-Verschärfung). Die mehr als 50.000 in dieser Zeit verurteilten Männer wurden bis heute weder rehabilitiert noch entschädigt.
Es ist allerhöchste Zeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommt. Die Opfer müssen rehabilitiert und entschädigt werden- und zwar so bald wie möglich, denn sie sind schon alle hohen Alters. Darum ist sehr wichtig, dass der Bundestag das Gesetz nun zügig berät und beschließt. Am 28. April findet nun die erste Lesung im Parlament statt.
Die Entschädigungsregelungen, wie sie nun vorgelegt werden, sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesministeriums sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro sowie 1.500 Euro je „angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung“ vor.
Für das massive erlittene Unrecht der Opfer fordert DIE LINKE eine angemessene und gerechte Entschädigung. Deshalb treten wir für eine Individualentschädigung von 9.125 Euro und die Einführung einer Opferrente ein. Wir begrüßen ein pauschales und unbürokratisches Entschädigungsmodell, doch es braucht einen Härtefallfonds und muss Menschen mit einbeziehen, die nach Paragraf 175 zwar nicht verurteilt, aber durch dessen Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich benachteiligt und belastet wurden. Wir fordern zudem eine Kollektiventschädigung, die die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Unrechts ermöglicht wie auch aktuelle Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie.
Das Unrecht war lang andauernd und breit in seiner Dimension, dementsprechend muss auch die Entschädigung gestaltet sein.
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