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Prädikat unglaubwürdig: Kommentar zur SPD-Forderung nach Stärkung der Kinderrechte

von Norbert Müller

1989 verabschiedete die Vollversammlung der Vereinten Nationen einstimmig das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Etwa so lange wird in Deutschland dafür gestritten, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Zuletzt kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes das Fehlen der Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Nun haben sich Hannelore Kraft,  Ministerpräsidentin Nordrhein-Westfalens, und die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) in einem Zeitungsartikel ebenfalls für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ausgesprochen. Was davon zu halten ist, kommentiert Norbert Müller:

Die Forderung von Manuela Schwesig und Hannelore Kraft die Kinderrechte 25 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland endlich auch ins Grundgesetz aufzunehmen ist richtig und wichtig. Kinder sind nämlich keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Bedürfnisse und Interessenlagen, aus denen sich kinderspezifische Rechte ableiten. Diese werden aber im Gesetzgebungsprozess kaum bis gar nicht berücksichtigt. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz festgeschrieben würden, dann müsste dem Kindeswohl deutlich konsequenter als bisher bei Gesetzgebung oder auch Gerichtsentscheidungen Vorrang eingeräumt werden.

Dass dem bisher nicht so ist, lässt sich beispielsweise bei Hartz IV beobachten. Kinder bleiben hier in Abhängigkeit von ihren Eltern unter ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Bedarf. Statt einer konsequenten Sicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums werden die Kinderregelsätze künstlich heruntergerechnet und bei der Verhängung von Sanktionen gegen die Eltern spielen die Auswirkungen auf die Kinder auch kaum eine Rolle. Ähnliches lässt sich auch im Umgang mit Flüchtlingskindern beobachten. Diesen wird zum Beispiel teilweise das Recht auf Bildung verwehrt, und bei der Prüfung des Asylanspruches werden kinderspezifische Fluchtgründe so gut wie nie berücksichtigt.

Im Bundestag setzt sich die Fraktion DIE LINKE daher seit langem für die Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages folgt dieser Position mittlerweile. Und so wäre es auch begrüßenswert, wenn sich die SPD konsequent für diese Forderung im Sinne des Kindeswohls einsetzen würde. Schließlich könnte so der Druck auf die Union wachsen, einer entsprechenden Verfassungsänderung zuzustimmen. Die Stichwörter sind hier aber wie so oft bei der SPD „wenn“ und „würde“. Denn der Vorstoß Krafts und Schwesigs war noch nicht einmal 48 Stunden alt, da enttarnten ihre Parteifreund_innen schon, worum es sich hierbei tat sächlich handelt – nämlich um ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Während sich Kraft und Schwesig noch für ihren Vorschlag feiern ließen, stimmten die sozialdemokratischen Mitglieder des Familienausschusses des Bundestages gegen einen Antrag der Linksfraktion. Kernanliegen des Antrages: die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz.

Die SPD zeigt damit einmal mehr, dass sie nach wie vor vor allem eines ist: 

unglaubwürdig.