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Vogelgrippe: Lektion lernen, Risiken endlich minimieren

von Dr. Kirsten Tackmann

Auch in Brandenburg konnte vergangene Woche die Stallpflicht aufgehoben werden. Dennoch ist der aktuelle Vogelgrippe-Seuchenzug der schwerste bisher dokumentierte. Seit November 2016 starben 620.000 Tiere. In 28 bzw. 66 Geflügelhaltungen kam es 2016 bzw. 2017 zum Ausbruch dieser Tierseuche. Mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten und Tierschutzkonflikten.

Deshalb setzte die Bundestagsfraktion DIE LINKE diese Woche das Thema abermals auf die Tagesordnung des Fachausschusses, um sich von Prof. Franz Conraths, Vizepräsident des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit Friedrich Loeffler (FLI), über die aktuellen Kenntnisse informieren zu lassen. Es ging um Einschleppungsursachen, Verbreitungsrisiken und Schlussfolgerungen aus den Analysen.

DIE LINKE nutzte die Gelegenheit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl des FLI als auch der Vollzugsbehörden im Land und den Kommunen zu danken, die eine sehr hohe Arbeitsbelastung zu bewältigen haben.

Als wissenschaftlich erwiesen gilt, dass die Einschleppung der aus Südostasien stammenden Virusvariante auch dieses Mal über Zugvögel erfolgte, aber vor Ort vor allem konsequente Biosicherheitsmaßnahmen über das Infektionsrisiko im Bestand entscheiden. Deshalb müssen zum Beispiel dringend Bauvorschriften geprüft werden. Bestätigt wurde zudem, dass in Regionen mit hohen Tierdichten und bei sehr großen Tierhaltungen notwendige Bekämpfungsmaßnahmen besonders ethisch und volkswirtschaftlich bedenkliche Folgen haben. Deshalb müssen zwingend solche Risiko-Strukturen identifiziert und korrigiert werden. Das fordert DIE LINKE schon lange und will Tierdichten in den Regionen und Bestandsgrößen am Standort deckeln. Nutztierbestände sollen sich an der Versorgungssicherung orientieren und an regionalen Stoffkreisläufen, d. h. an verfügbaren Flächen für die Futterversorgung und an der regionalen Verwendung von Gülle oder Mist zur Düngung. Um das zu erreichen muss aber aus Sicht der LINKEN zwingend das System des Preisdiktats der Verarbeitungs- und Handelskonzerne gegenüber den Erzeugerbetrieben beendet werden, denn nur so können sowohl faire Erzeuger- als auch bezahlbare Lebensmittelpreise gesichert werden.

Da die Stallpflicht vor allem bei privaten Haltungen, insbesondere von Wassergeflügel, oder auch Straußenhaltungen, Zoos und Tierparks teilweise schwerwiegende Tierschutzprobleme mit sich bringt, fragten wir das FLI nach Entscheidungsspielräumen. Es wurde fest zugesagt, dass die Erfahrungen in Nachbarländern, in denen keine Stallpflicht für Kleinstbetriebe galt, geprüft werden. Angemessene, aber auch konsequent durchgesetzte Entscheidungen der Behörden sind Grundlage des Vertrauens in ihr Handeln.

Die Hauptbotschaft war, dass in den meisten Fällen ein Missachten von Biosicherheitsvorschriften nachweisbar war. Hier darf Fahrlässigkeit keinesfalls geduldet werden. Aus Verantwortung für die eigenen Tiere, aber auch für die Geflügelhaltungen in der Nachbarschaft.