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Krankenhäuser: Gute Versorgung statt Rendite

von Birgit Wöllert

Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen Krankheiten diagnostiziert und therapiert werden. Auch Geburtshilfe und Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben. Damit sind Krankenhäuser Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge des Staates gegenüber den Menschen.

Das heißt nichts weniger, als dass sie dem Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 unseres Grundgesetzes unterliegen. Der Staat hat also mit seinen gesetzlichen Vorgaben eine qualitativ gute Versorgung in allen zugelassenen Krankenhäusern zu sichern.

Natürlich müssen Krankenhäuser auch wirtschaftlich arbeiten. Das gebietet schon der Umgang mit den Geldern der Versicherten. Aber gerade deshalb heißt Wirtschaftlichkeitsgebot nicht Gewinnabschöpfung. 

Dass man inzwischen mit Krankenhäusern gut Geld verdienen kann, beweist das Wachstum des privaten Krankenhaussektors seit 1991. Der Anteil von Krankenhäusern in privater Trägerschaft hat sich seitdem bis zum Jahr 2015 mehr als verdoppelt - von 14,8% auf 36%. Große Konzerne wie z.B. Fresenius, machen keinen Hehl aus ihren Renditeerwartungen. 

Mit dem Wettbewerb und der Einführung der Fallpauschalen als Preissystem in Krankenhäusern wurde auf Marktsteuerung gesetzt. Diese Maßnahmen sollten sinkende Kosten im Krankenhausbereich bewirken. Gleichzeitig war mit den Fallpauschalen die Hoffnung verbunden, das Geld möge der Leistung folgen und damit auch eine hochwertige Versorgung sichern. Aber weder das eine noch das andere ist eingetreten. Stattdessen gab es im Bereich des Pflegepersonals Einsparungen in großem Ausmaß. Das führte zu dem jetzt beklagten Pflegenotstand.

Dass hier Handlungsbedarf besteht, bestreitet nicht einmal die Bundesregierung. Allerdings waren ihre gesetzgeberischen Initiativen, wie das Krankenhausstrukturgesetz, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb hält DIE LINKE ihren Antrag vom Oktober 2015 aufrecht. Er wurde am Freitag im Plenum debattiert und abgestimmt. Er fordert Krankenhäuser auf das Gemeinwohl auszurichten und die Erwirtschaftung von Kapitalrendite und Gewinnen mit ihnen auszuschließen. 

Ergänzend haben wir als Reaktion auf die aktuellen Notwendigkeiten den Antrag „Jetzt verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen“ eingebracht.


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