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Mit wirksamen Einfuhrkontrollen den illegalen Fischfang bekämpfen

von Dr. Kirsten Tackmann

Einmal in der Woche sollte der Mensch Fisch essen, am besten aus zertifizierter Produktion – also von Fischfangflotten, die nach dem MSY-Prinzip nachhaltig fischen und das MSC-Siegel tragen. Gleichzeitig aber muss die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) aktiv bekämpft werden, denn nur so kann die legale Fischerei gestärkt, die Fischbestände geschützt und die Arbeitsbedingungen vor Ort verbessert werden. Grundlage dafür ist die IUU-Verordnung der EU, die seit 2010 endlich in Kraft ist. Alle Mitgliedstaaten sind damit zur wirksamen Kontrolle aller Importe mittels Fangbescheinigungen verpflichtet. 

Das ist gut und richtig, doch wie sieht es mit dem Vollzug aus? Der Frage ist die Linksfraktion in zwei Kleinen Anfragen nachgegangen. Und die Nichtregierungsorganisation Environmental Justice Foundation (EJF) hat dazu für Deutschland ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnis war, dass Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission riskiert, weil weder personelle Ausstattung noch die Systematik der Kontrollen den Vorschriften entsprächen. Andere Länder, wie Spanien, wären uns voraus.

Grund genug für DIE LINKE, ein Gespräch der Ausschuss-Berichterstatter_innen der Fraktionen zu initiieren, um das Gutachten mit dem Auftraggeber und der Autorin zu diskutieren, unter Hinzuziehung der zuständigen Mitarbeiter im Bundesagrarministerium und in der Kontrollbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Dies fand am 25. April 2017 statt.

Im Zentrum des Gesprächs standen die personellen Ressourcen sowie die Identifikation von IUU-Risiken und ihre Berücksichtigung im Kontrollverfahren, denn bei 45.000 Fangbescheinigungen im Jahr ist eine Prüfung jeder Warenlieferung schlicht nicht möglich.

Manche Kritikpunkte können mit mehr Transparenz im System aufgeklärt werden. Und einige Verbesserungen sind auch in Sicht. Zum Beispiel ist ein IT-gestütztes Risikomanagementsystem in Vorbereitung mit Risiko-Kriterien (spezielle Länder, Transporter, Importeure, Regionen etc.), das als lernendes System auch festgestellte Beanstandungen berücksichtigt. Zur Vergleichbarkeit der Kennzahlen der Länder wäre für zukünftige Monitoring-Berichte wichtig, Beanstandungstatbestände einheitlich in der EU zu definieren. Aktuell reicht das Spektrum von simplen Nachfragen, über die Anforderung von Nachlieferungen bis hin zur Abweisung ganzer Containerschiffe.

Auch mehr Personal wird in der BLE eingestellt. Auch DIE LINKE hatte dies immer wieder gefordert. Elf statt fünf Fachleute sind besser, aber vermutlich noch nicht ausreichend. Auf Druck der parlamentarischen Anfragen, des Gutachtens und der Befassung im Ausschuss haben sich Ministerium, Koalition und Kontrollbehörde bewegt. DIE LINKE wird auch weiter für genug Wind bei diesen Fragen sorgen. Die versprochenen Verbesserungen werden wir im Auge behalten und weiter kritisch prüfen, ob sie zu einer wirklichen Verbesserung beim Kampf gegen IUU-Fischerei führen. Unsere Forderungen bleiben bis dahin bestehen: Personalausstattung bei der BLE verbessern, Kontrolldichte erhöhen und strukturellen Defizite im Kontrollsystem beseitigen.