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Polizei und Gewalt: Strafrechtsverschärfungen sind Augenwischerei

von Norbert Müller

Sicherheit durch Abschreckung. Das sieht eine Initiative vor, welche Union und SPD unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ eingebracht haben und, die diese Woche mit den Stimmen der Koalition auch beschlossen wurde. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass auch minimalste Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte zukünftig mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden.

Begründet wird diese massive Verschärfung von Union und SPD mit einer angeblich gestiegenen Anzahl an Delikten gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte im vergangen Jahr. Medial wurden im Vorfeld mehrere Fälle von Angriffen auf Rettungskräfte als Beleg der These aufgegriffen. Auch die Gewerkschaft der Polizei trommelte mit einer eigens entwickelten Kampagne für die Durchsetzung von teils drakonischen Strafen.

Ein genauerer Blick in die polizeiliche Kriminalitätsstatistik, die die Verdachtsfälle, nicht aber die Verurteilungen, ausweist, zeigt zwar für 2016 einen Anstieg der Verdachtsfälle bei Widerstand gegen die Staatsgewalt im Vergleich zum Vorjahr, in der Langzeitbetrachtung wird aber deutlich, dass seit 2008 die Zahl der Verdachtsfälle deutlich abgenommen hat. Hinzu kommt: bei einem Großteil der Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte handelt es sich um sogenannte Widerstand-, Beleidigungs- und Bedrohungsdelikte. In überwiegenden Mehrzahl sind das Bagatelldelikte bei denen keine Gewalt im Spiel ist.

Selbst wenn ein erheblicher Anstieg der Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte zu konstatieren wäre, ist der gewählte Ansatz, mehr Sicherheit für eben jene Gruppe durch mehr Abschreckung zu gewährleisten, jedoch seit langem widerlegt. Denn grundsätzlich haben die Verschärfungen von Strafgesetzen überhaupt keinen Einfluss auf die Häufigkeit von Anzeigen oder gar die Begehung von Straftaten. Dank der Strafbarkeit von Körperverletzung existiert auch keine Regelungslücke, die es zu schließen gilt.

Tatsächliche Auswirkungen wird das Gesetz aber dennoch haben, nämlich auf alle, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit ausüben wollen und auch auf jene, die bei Straftaten durch Polizist_innen diese zur Anzeige bringen wollen. Einem großen Teil der Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gehen Anzeigen durch Betroffene von Polizeigewalt voraus. Es ist quasi ein Automatismus: wer gegen Polizeigewalt juristisch vorgehen will, wird schnell selbst zur Zielscheibe von Anzeigen. Deswegen verzichten heute schon viele darauf, Übergriffe durch die Polizei zu melden.

Das Risiko am Ende selbst vor Gericht zu landen ist vielen zu hoch und gleichzeitig führen die meisten Anzeigen gegen Polizist_innen nicht einmal zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, geschweige denn zu einer Verurteilung. Im Jahr 2014 wurden 2.138 Polizist_innen wegen Körperverletzung angezeigt. Nur gegen 33 Polizist_innen, also 1,5 Prozent, hat die Staatsanwaltschaft aber Anklage erhoben.

Hier liegt ein Problem, dass die Politik tatsächlich endlich angehen muss. Bürger_innen müssen ohne Angst von Gegenanzeigen mutmaßliche Straftaten durch Polizeibeamt_innen zur Anzeige bringen können. Dafür bedarf es neuer Mechanismen. Einer der Vorschläge, die hierzu auf dem Tisch liegen, ist die unabhängige Polizeibeschwerdestelle. Solche und ähnliche Konzepte gilt es vertieft zu diskutieren und dann tatsächlich auch umzusetzen.