Kein Bauernland für Spekulanten!
von Dr. Kirsten Tackmann
Dass der Boden die Existenzgrundlage für die Landwirtschaft ist, leuchtet Jeder und Jedem sofort ein. Dass er gleichzeitig irgendwie auch uns allen gehört, ist zumindest Linken klar. Aus beidem ergibt sich, dass Boden eigentlich keine Ware wie andere ist. Und dass es alles andere als egal ist, wem er gehört, ob dem vor Ort verankerten landwirtschaftlichen Betrieb, der Leute vor Ort beschäftigt und den Boden für morgen bewahrt, oder ob landwirtschaftsfremden Investoren, die maximale Gewinne wollen, weshalb Gemeinwohl irrelevant ist.
Aktuell läuft die Entwicklung nicht nur falsch, sie steuert auf eine Katastrophe zu. Der Zugang zu Land wird zunehmend über explodierende Kauf- und Pachtpreise entschieden, die mit landwirtschaftlicher Arbeit nicht zu erwirtschaften sind. In Brandenburg beispielsweise hat sich das Niveau 2005 bis 2015 mehr als vervierfacht. Grund sind vor allem zahlungskräftige landwirtschaftsfremde Investoren, die direkt und indirekt Boden aufkaufen. Ergebnis sind überregional agierende Agrar-Konzerne. Ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe werden verdrängt, das Bodeneigentum konzentriert sich in immer weniger Hände. Bewirtschaftet werden die Flächen dann oft nur noch von ortsfremden Lohnunternehmen. Damit steht nicht nur die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft, sondern ganzer Regionen auf dem Spiel.
Um dieser fatalen Entwicklung entgegen zu steuern und den regionalen Landwirtschaftsbetrieben den Rücken zu stärken, hat DIE LINKE diese Woche im Bundestag den Antrag „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren“ (DS 18/12551) vorgelegt. Hier wird eine umfassende Reform des Bodenrechts gefordert, damit die Bodenpreise begrenzt und öffentliches Bodeneigentum bewahrt werden. Dazu soll u. a. der direkte Bodenerwerb durch landwirtschaftsfremde Investoren ausgeschlossen und der indirekte Landerwerb durch Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Unternehmen (so genannte share deals) unter behördlicher Genehmigungspflicht gestellt werden.
Die Gesetzgebungskompetenz für den Bodenmarkt liegt zwar seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern, aber gegen überregional agierende Agrar-Konzerne wird ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Rahmen gebraucht.
DIE LINKE fordert weiter, die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu stoppen und stattdessen über einen öffentlichen Bodenfonds die Flächen zu verwalten. Statt des Bodenausverkaufs sollten langfristige Nutzungsverträge mit vor Ort ansässigen Landwirtschaftsbetrieben geschlossen werden. Das ermöglicht gleichzeitig, nachhaltige Nutzungskonzepte im Interesse der Regionen besser zu berücksichtigen und damit den wertvollen, nicht vermehrbaren Boden für nachfolgende Generationen zu sichern – denn es ist unser gemeinsamer Reichtum, der nicht verspielt werden darf.
Der Antrag der LINKEN „Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen – Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren“