Bundesratsinitiative

Beschluss der 1. Tagung des 2. Landesparteitages am 14.03.2010 Antragsteller: Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeit und soziale Gerechtigkeit

Der Landesparteitag fordert die Fraktion der Partei DIE LINKE im Landtag von Brandenburg auf, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung von Brandenburg unverzüglich eine Bundesratsinitiative startet, die zu Beginn des Jahres erfolgte Erhöhung des Kindergeldes nicht mehr auf die Leistungen nach dem „Hartz IV“-Gesetz anzurechnen.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil vom Anfang dieses Jahres festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage für Leistungen nach dem „Hartz IV“ – insbesondere, soweit es um Leistungen an Kinder geht – nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unter Aufrechterhaltung der berechtigten umfassenden Kritik und Forderung der Abschaffung der gesamten „Hartz IV“-Regelungen insgesamt ist jede Möglichkeit  zu ergreifen, eine verfassungsgemäße Versorgung von Kindern ohne jeden Zeitverlust sicherzustellen. Da von der schwarz-gelben Regierungskoalition eine kurzfristige und vor allem die drückenden Probleme von Kindern in armen Familien in verfassungsgemäßer Weise lösende Gesamtregelung nicht zu erwarten ist, kann durch die vorgeschlagene Nichtanrechnung von Kindergeldzahlungen auf Leistungen nach dem „Hartz IV“-Gesetz kurzfristig zumindest eine leichte Verbesserung der Lage von Kindern in sog. „Hartz IV-Haushalten“ erreicht werden. Zur Bekämpfung der in der Bundesrepublik Deutschland erschreckend immer weiter ansteigenden Kinderarmut ist eine sofortige Initiative zu deren zumindest teilweisen Verringerung erforderlich; denn es muss unbedingt verhindert werden, dass immer mehr Kindern durch materielle Not jegliche Bildungs- und Entwicklungschancen genommen werden.