Arbeitsgesetzbuch

Beschluss der 1. Tagung des 2. Landesparteitages am 14.03.2010
Einreicher: Kreisvorstand DIE LINKE Dahme-Spreewald

Der Landesparteitag begrüßt, dass DIE LINKE insbesondere mit ihrer Bundestagsfraktion gestaltend in die Arbeitsrechtsentwicklung eingreifen und zur Überwindung der angesichts einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Urteilen völlig unübersichtlichen Kodifikation beitragen will. Er unterstreicht die Bedeutung des Arbeitsrechts für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und leitet aus der Wertung des geltenden Rechts einen politischen Auftrag zur Schaffung eines einheitlichen arbeitsrechtlichen Gesetzeswerks als Projekt der LINKEN. ab.

Begründung:
Die Forderung nach einem Recht auf Arbeit wurde in der BRD systematisch verdrängt, seine menschenrechtliche Bedeutung ignoriert und auf einen mikroökonomischen Regelungsbedarf zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herabgestuft. Das geltende Arbeitsrecht beruht auf eine Fülle veralteter Einzelgesetze und Verordnungen, die den gesellschaftlichen Anforderungen an ein gerechtes Arbeitsrecht in keiner Weise entsprechen. Die arbeitsgerichtliche Rechtsfortbildung in Gestalt von über 15.000 veröffentlichten Entscheidungen hat die Unverständlichkeit des Arbeitsrechts und damit seine Unbrauchbarkeit für den juristisch nicht einschlägig vorgebildeten Arbeitnehmer fortgesetzt gefördert und das Arbeitsrecht zu einer Art Arbeitsbeschaffungsprogramm für Experten werden lassen. So wie mit kompliziertem und unübersichtlichem Steuerrecht Heerscharen von Steuerberatern viel Geld verdienen, profitieren z.B. Anwälte von der Undurchsichtigkeit deutschen Arbeitsrechts. Das Recht der Arbeit muss für die Betroffenen ohne Hilfe bezahlter Fachleute zugänglich sein. Das setzt Verständlichkeit voraus.

Der Abgeordnete Jens Petermann (DIE LINKE.) führte kürzlich vor dem Bundestag aus:
„In Art.30 (1) EV heißt es: Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, das Arbeitsvertragsrecht einheitlich neu zu kodifizieren. Die jüngere deutsche Rechtsgeschichte ist mit dem DDR-AGB von 1976 beispielgebend dafür, dass sich die Arbeitsbeziehungen handhabbar regeln lassen und Rechtssicherheit für die Beteiligten an Arbeitsrechtsverhältnissen erzeugt werden kann… …Die Linksfraktion wird das Thema in der vor uns liegenden Legislatur aufgreifen und einen Entwurf für ein zeitgemäßes AGB vorlegen“.