Erarbeitung eines Vorschlags für die Landesliste zu den nächsten Landtagswahlen

Beschluss der 1. Tagung des 6. Landesparteitags am 17. und 18. März 2018 in Potsdam

Der Landesparteitag beschließt: Im Landesverband wird das anliegend beschriebene Verfahren verwendet, um einen Vorschlag zur Aufstellung der Landesliste zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten und diesen der kommenden Vertreter*innenversammlung zu unterbreiten.

Durch die Wahlordnung der Vertreter*innenversammlung wird das gesetzlich vorgesehene, freie Vorschlagsrecht der Versammlungsteilnehmer*innen sichergestellt. Für die Vertreter*innenversammlung soll allerdings ein möglichst breit getragener Vorschlag für die Landesliste erarbeitet werden.

Dieser Vorschlag soll – so weit wie möglich – inhaltlichen, regionalen und altersmäßigen Anforderungen an eine künftige Fraktion gerecht werden. Ob dieser Vorschlag so angenommen und respektiert wird, entscheidet letztlich und souverän die Vertretesr*innenversammlung. Das Vorschlagsrecht jeder einzelnen Vertreterin bzw. jedes Vertreters für alternative Kandidat*innen bleibt davon unberührt, ebenso wie das Recht der Versammlung, über die Aufnahme weiterer Vorschläge in das Wahlverfahren souverän zu entscheiden.

Davon ausgehend wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

Die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat wird durch Landesvorstand und Landesausschuss nominiert. Für die folgenden „N“ Plätze sollen Kandidat*innen vorgeschlagen werden, die in den Wahlkreisen aufgestellt wurden. Im Ausnahmefall können durch den Landesvorstand auch Genoss*innen vorgeschlagen werden, die in keinem Wahlkreis aufgestellt wurden. Die Anzahl „N“ ist durch den neu gewählten Landesvorstand spätestens Anfang Mai auf der Landesvorstandsklausur vorzuschlagen.

Die „N“ Plätze werden durch den Landesvorstand vorgeschlagen und in gemeinsamer Beratung von Landesvorstand und Landesausschuss durch getrennte Wahlen für ihre jeweiligen Listenplätze nominiert. Bei unterschiedlichen Voten der beiden Gremien, werden diese der Landesvertreter*innenversammlung mitgeteilt. Der Jugendverband kann auf einer Landesmitgliederversammlung eine*n Kandidat*in bestimmen. Die Kreisverbände werden dazu ermuntert, gegenüber dem Landesvorstand und Landesausschuss, aber auch auf der Vertreter*innenversammlung, zu signalisieren, welche Wahlkreisbewerber*innen sie auf den „N“ Listenplätzen unterstützen wollen.

Der Vertreter*innenversammlung wird vorgeschlagen, die Spitzenkandidatin oder den Spitzenkandidaten sowie die „N“ durch Landesvorstand und Landesausschuss nominierten Plätze in Einzelwahl zu wählen. Hierfür wird die Landesgeschäftsführung beauftragt ein geeignetes Wahlverfahren, beispielsweise ein elektronisches Wahlverfahren, zu prüfen. Die nach Listenplatz „N“ folgenden Listenplätze sollen im Poolverfahren bestimmt werden.