Zusammensetzung des Landesvorstands

Beschluss der 1. Tagung des 6. Landesparteitags am 17. und 18. März 2018 in Potsdam

Der Landesparteitag beschließt auf der 1. Tagung des 6. Landesparteitags gemäß § 18 Absatz 1 der Landessatzung folgende Zusammensetzung des Landesvorstandes:

  • zwei Landesvorsitzende unter Berücksichtigung der Mindestquotierung,
  • drei stellvertretende Landesvorsitzende,
  • eine/n Landesgeschäftsführer/in und
  • eine/n Landeschatzmeister/in.

und weitere 11 Mitglieder des Landesvorstandes unter Berücksichtigung der Mindestquotierung für den gesamten Landesvorstand.