Schlüssel für den Landesausschuss

Der Landesparteitag beschließt gemäß § 20 Abs. 1 a) Landessatzung den Schlüssel für die Vertreter im Landesausschusses aus den Kreisverbänden wie folgt:Die Kreisverbände erhalten gemäß § 20 Abs. 1 a) Landessatzung zusammen 30 Mandate. Diese werden gemäß dem Divisorenverfahren nach Adams nach der Mitgliedszahl der Kreisverbände verteilt. Die Kreisverbände erhalten die folgenden Mandate:

 

Kreisverband Mandate
BRB 1
Lausitz 3
FFO 2
Potsdam 3
BAR 2
LDS 2
EE 1
HVL 1
MOL 3
OHV 2
OSL 1
LOS 2
OPR 1
PM 2
PR 1
TF 1
UM 2
Gesamt 30

Begründung:
Das Divisorenverfahren nach Adams findet an verschiedenen Stellen der Satzung Anwendung. Zwar ist dem Landesparteitag die Letztentscheidung über die Verteilung der 30 Mandate auf die Kreisverbände vorbehalten. Allerdings ist ein rechnerisches Verfahren zur Berücksichtigung der Mitgliederzahlen für die Wichtung der Vertretung der Kreisverbände im Landesausschuss objektiv. Deshalb sollte das in der neuen Satzung übliche Divisorenverfahren zur Anwendung kommen.