2. Landesparteitag • 1. Tagung
Änderungsantrag 2 zum Antrag 2
Einreicher: Kreisverband Prignitz
Neuformulierung der Zeile 59
„Beim im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Einsatz von Nichtfachkräften in Kindertagesstätten ist anzustreben, dass dieses Personal eine pädagogische Ausbildung erhält und die Bezahlung nach dem jeweils anzuwendenden Tarif erfolgt.
Begründung:
Bei der Betreuung in Kindertagesstätten kommt es nicht nur auf die Quantität, sondern besonders auf die Qualität an. Diese wird nur gesichert, wenn in einer Ausbildung sowohl pädagogische als auch psychologische und methodische Kenntnisse an das einzusetzende Personal vermittelt werden. Diese kann sowohl in einem Direktstudium als auch in berufsbegleitenden Studien erfolgen.
Damit wird die wesentliche Voraussetzung erfüllt, dass Kitas nicht nur der „Aufbewahrung“ und „Beschäftigung“, sondern der geistigen, körperlichen und sprachlichen Förderung dienen.