2. Landesparteitag • 1. Tagung
Satzungsänderungen betreffend gemeinsame Sitzungen von Landesvorstand und Landesauschuss
Antrag 5 (Kompromiss)
Satzungsänderungen betreffend gemeinsame Sitzungen von Landesvorstand und Landesauschuss an den 2. Parteitag der Partei DIE LINKE Brandenburg am 13. und 14. März 2010
Einreicher: Michael Böhner und LV Brandenburg
ersetzt Antrag des LV zum sog. „Kleinen Parteitag“ und den hierzu von Michael Böhner gestellten Änderungsantrag
nach § 22 Landessatzung wird eingefügt:
§22 a „Gemeinsame Sitzungen von Landesvorstand und Landesausschuss“
(1) Bei politischen und organisatorischen Angelegenheiten von herausgehobener Bedeutung soll der Landesvorstand gemeinsam mit dem Landesausschuss beraten und beschließen.
(2) Gemeinsame Sitzungen werden auf Beschluss des Landesvorstandes von der bzw. dem Landesvorsitzenden schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Er muss einberufen werden, wenn es mindestens die Hälfte der Landesvorstandsmitglieder oder mindestens die Hälfte der Landesausschussmitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.