Arbeitnehmerfreizügigkeit - Gute Arbeit- Chancen für unsere Deutsch-Polnische Region
Beschluss der zweiten Tagung des 2. Landesparteitages
Seit dem Beitritt von 12 mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern zur Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 hat unsere Partei gefordert: Beschränkungen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger dieser Länder gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in den "alten" Mitgliedstaaten, wie z.B. im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, dürfen nur Übergangscharakter haben.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten waren aufgefordert, in ihren Ländern innerhalb des kürzest möglichen Zeitraums die Voraussetzungen für die Aufhebung dieser Beschränkungen zu schaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland war neben Österreich der einzige "alte" Mitgliedstaat, der die Arbeitnehmerfreizügigkeit über einen höchstmöglichen Zeitraum von sieben Jahren aussetzte. Die Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den beigetretenen Staaten fand seine Begründung zunächst in der konkreten Arbeitsmarktsituation in Deutschland. Hauptgrund für die volle Nutzung der Übergangsfrist durch die Bundesrepublik war jedoch das Agieren der Bundesregierung selbst, die sich strikt weigerte, hinreichende nationale Regelungen gegen Lohndumping und ruinösen Lohnwettbewerb einzuführen.
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