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Zur Erarbeitung eines Vorschlags für die Landesliste zu den nächsten Landtagswahlen

Beschluss der zweiten Tagung des 2. Landesparteitages

Der Landesparteitag beschließt: Im Landesverband wird das anliegend beschriebene Verfah-ren verwendet, um einen Vorschlag zur Aufstellung der Landesliste zur nächsten Landtagswahl zu erarbeiten und diesen der kommenden VertreterInnenversammlung zu unterbreiten.

Wie kommen wir zu einem Vorschlag des Landesvorstands zur Aufstellung der Landesliste zu den nächsten Landtagswahlen?

Die VertreterInnenversammlung wird über das Verfahren zur Aufstellung der Landesliste beschließen. Durch die Wahlordnung der VertreterInnenversammlung wird das gesetzlich vorge-sehene, freie Vorschlagsrecht der Versammlungsteilnehmer sichergestellt. Für die Vertrete-rInnenversammlung soll allerdings ein möglichst von allen Kreisverbänden und vom Jugendverband getragener Vorschlag des Landesvorstands erarbeitet werden.
Dieser Vorschlag soll - so weit wie möglich - inhaltlichen, regionalen und altersmäßigen Anforderungen an eine künftige Fraktion gerecht werden. Ob dieser Vorschlag so angenommen und respektiert wird, entscheidet letztlich und souverän die VertreterInnenversammlung. Das Vorschlagsrecht jeder einzelnen Vertreterin bzw. jedes Vertreters für weitere alternative KandidatInnen bleibt davon unberührt, ebenso wie das Recht der Versammlung, über die Aufnahme weiterer Vorschläge in das Wahlverfahren souverän zu entscheiden.

Davon ausgehend wird folgendes Verfahren vorgeschlagen:

Die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat soll in Einzelwahl für Platz 1 der Liste ge-wählt werden. Der Landesvorstand wird hierfür einen Vorschlag unterbreiten.

1. Für maximal 22 weitere Plätze sollen Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, die
von den Kreisverbänden bestimmt worden sind.
Dazu macht der Landesvorstand einen Vorschlag für eine „Kompetenzliste“ (nach Politikbereichen namentlich untersetzt). Diese Liste soll maximal 10 bis 12 Namen umfassen und wird den Kreisen empfehlend zur Verfügung gestellt. Auf Kreisparteitagen oder Gesamtmitgliederversammlungen bestimmen die 17 Kreisverbände durch geheime Wahl, mit Ausnahme des KV Lausitz, jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten als Vorschlag für 18 Plätze der Landesliste. Der Kreisverband DIE LINKE. Lausitz darf zwei Kandidatinnen und Kandidaten nominieren, sofern zum Zeitpunkt der Listenaufstellung der Kreisverband aus zwei Gebietskörperschaften besteht. Die Quotierung wird durch die extra zu beschließende Wahlordnung auf der VertreterInnenversammlung sichergestellt. DIE LINKE hat derzeit eine Landtagsfraktion mit 25 Mitgliedern und strebt eine solche Stärke mindestens an. Mit der Zahl von17 in Kreisverbänden vorgeschlagenen Kandidatinnen können, so die VertreterInnenversammlung diesen Vorschlägen folgt, die Kreisverbände auf zwei Drittel der angestrebten Mandate Einfluss aus-üben.

2. durch den Landesvorstand bestimmt worden sind.
Der Landesvorstand behält sich vor, maximal drei weitere Personen vorzuschlagen, um mögliche Kompetenzlücken auf der Vorschlagsliste, die nach den Entscheidungen in den Kreise nicht abgedeckt wären, schließen zu können. Diese maximal drei Kandidaten sind den Vorschlägen aus den Kreisen gleichgestellt.

3. durch eine Landesmitgliederversammlung des Jugendverbands bestimmt worden sind, wobei dort entsprechend § 11 Abs. 2 der Landessatzung die passiven Mitglieder des Jugendverbands durch ihre Teilnahme an der Versammlung Stimm- und Wahlrecht erhalten.
Auch Mitglieder, die ihrer passiven Mitgliedschaft widersprochen haben, sollen stimmberechtigt sein. Diese Versammlung bestimmt eigene Vorschläge. Diese maximal zwei Kandidaten sind den Vorschlägen aus den Kreisen und dem Landesvorstand gleichgestellt. Für diese Vorschläge sollen nur KandidatInnen bestimmt werden, die am Wahltag unter 35 Jahre alt sein werden.

Der VertreterInnenversammlung wird vorgeschlagen, die Reihenfolge der vorher durch die Kreisverbände, den Landesvorstand und die Jugendvertreter Vorgeschlagenen auf der Landesliste quotiert und wie folgt zu bestimmen:
- Die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat für den Platz 1 wird in Einzelwahl bestimmt.

- Die in den Kreisverbänden, durch den Landesvorstand und die Jugendvertreter bestimmten weiblichen Kandidatinnen sollen in Wahlgängen zur Sicherung der Mindestquotierung für die weiteren ungeraden Plätze antreten. (Im Falle eines männlichen Spitzenkandidaten auch für Platz 2) Die VertreterInnen entscheiden dabei mit Mehrheit darüber, ob die Vorgeschlagenen Kandidatinnen werden sollen oder nicht. Sie entscheiden außerdem mit Mehrheit darüber, ob andere von Vertreterinnen und Vertretern alternativ vorgeschlagenen Bewerberinnen statt oder zusätzlich zu den bis dahin Vorgeschlagenen gewählt werden sollen. Die VertreterInnen bestimmen danach die Reihenfolge der Bewerberinnen auf der Landesliste. Weiteres regelt die Wahlordnung.

- Die durch den Landesvorstand und die Jugendvertreter und die in den Kreisverbänden vorgeschlagenen männlichen Kandidaten treten in weiteren Wahlgängen für die geraden Plätze an. (Im Falle eines männlichen Spitzenkandidaten nicht für Platz 2.) Auch in diesem Wahlgang entscheiden die VertreterInnen mit Mehrheit darüber, ob die Vorgeschlagenen KandidatInnen werden sollen oder nicht. Sie entscheiden außerdem mit Mehrheit darüber, ob andere Bewerber statt der Vorgeschlagenen gewählt werden sollen. Ihre Reihenfolge wird durch die VertreterInnenversammlung analog bestimmt. Weiteres regelt die Wahlordnung.

- Sollte es mehr männliche Vorgeschlagene geben als weibliche, werden die ungeraden Plätze dennoch für Frauen freigehalten, die in nachfolgenden Wahlgängen besetzt werden. Die Plätze, die für männliche Vorgeschlagene freigehalten werden, erweitern sich damit nach hinten.
Mit diesem Verfahren können 19 bis 22 Plätze vergeben werden, so die VertreterInnenver-sammlung den Vorschlägen folgt und/oder keine Verringerung bzw. Erweiterung beschließt. Je nach der Zahl der Frauen und Männer unter den Vorgeschlagenen kann es sein, dass diese Listenplätze für die weiblichen oder männlichen KandidatInnen an verschiedenen, nicht nur um eins abweichenden Platzziffern enden. Ab hier sind in quotierter Wahl weitere Kandidaturen möglich, so dass auch bis dahin nicht nominierte Kandidatinnen und Kandidaten eine Chance erhalten, auf einem aussichtsreichen Platz der Landesliste zu kandidieren. Sind mehr Männer als Frauen bestimmt worden und folgt die VertreterInnenversammlung mit Mehrheit diesen Vorschlägen, haben im Gegenzug nun mehr Frauen Gelegenheit auf noch aussichtsreichen Plätzen zu kandidieren, oder umgekehrt. Durch weitere Wahlgänge, die die Wahlordnung regelt, wird die Liste bis zur noch festzulegenden Höchstzahl von KandidatInnen bestimmt.

Begründung:
Das Verfahren beteiligt über die Kreisverbände und den Jugendverband so viele Mitglieder wie möglich basisdemokratisch an der Erarbeitung des Vorschlags des Landesvorstands an die VertreterInnenversammlung. Die Kreisverbände und der Jugendverband erhalten durch dieses Verfahren nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Es liegt mit in ihrer Hand, KandidatInnen zu nominieren, die sich zugleich der Politik des Landesverbandes und der Landtagsfraktion sowie der Politik vor Ort im Kreisverband verantwortlich fühlen.
Die Kreisverbände und der Jugendverband werden in Ihrer eigenverantwortlichen Entschei-dung abzuwägen haben, dass die von Ihnen nominierten KandidatInnen auch in der Vertrete-rInnenversammlung Erfolg haben müssen.

Das Verfahren entspricht in seinen Grundzügen dem zur Landtagswahl 2009 zur Anwendung gekommenen Verfahren.
Der Vorschlag unterscheidet sich an zwei Stellen vom vorherigen Verfahren: Die Spitzenkan-didatur ist geschlechtsneutral formuliert. Außerdem können alle Kreisverbände nun nur noch jeweils eine(n) KandidatInnenvorschlag machen. Die Privilegierung der Kreisverbände Potsdam und Lausitz ist angesichts der Mitgliederzahlentwicklung nicht mehr gerechtfertigt. Beide Kreisverbände haben die Marke von mehr als 1.000 Mitgliedern unterschritten, die 2008/2009 ausschlaggebend für die Besserstellung war.

Das Verfahren war und ist nicht unumstritten. Es ist in der Vergangenheit jedoch mehrheitlich getragen worden.
Auf der Aktivenkonferenz am 19.11.2010 in Teltow stand es ausdrücklich zur Diskussion und hat überwiegende Zustimmung gefunden. Allerdings waren einige Genoss(inn)en dort nicht anwesend, die das Verfahren in der Vergangenheit kritisch diskutiert hatten.