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3. Landesparteitag • 1. Tagung

Für eine zukunftsfähige Energiepolitik

Antrag A2
Einreicher: LAG Umwelt

Antrag an den Landesparteitag der Partei DIE LINKE. Landesverband Brandenburg 18. und 19. Februar 2012

Für eine zukunftsfähige Energiepolitik

Der Landesparteitag stellt fest:
Nach dem beschleunigten Atomausstieg und der Festschreibung des Vorrangs erneuerbarer Energien im Koalitionsvertrag zwischen SPD und LINKEn steht die Brandenburger Energiepolitik vor großen Herausforderungen. Energie muss sicher, bezahlbar und ökologisch vertretbar erzeugt werden. Gleichzeitig hat das Bundesland Brandenburg seinen Beitrag zur Erreichung des 2-Grad-Zieles zu leisten und damit seine klimapolitische Verantwortung zu tragen.

Der Landesparteitag beschließt:
•    Die Fortschreibung der „Energiestrategie 2020“ der Vorgängerregierung und die Vorlage einer „Energiestrategie 2030“ werden begrüßt. Sie muss gesellschaftlich breit diskutiert und abschließend im Landtag verabschiedet werden.
•    Die Energiepolitik der Partei DIE LINKE steht für konsequenten Klimaschutz. Die Energiestrategie 2030 darf nicht hinter Klimaschutzzielen der Vorgängerregierung zurückfallen. Alle realistischen Einsparpotentiale sind zu nutzen. Der Bau neuer Braunkohlekraftwerke wird abgelehnt.
•    Die CCS-Technologie wird nach wie vor von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt. Die mit ihr verbundenen Risiken und Befürchtungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu möglichen Chancen im Rahmen der CO2-Abscheidung bei der Braunkohleverstromung. Auf CCS kann daher nicht gesetzt werden.
•    Die von Braunholetagebauen ausgehenden Zerstörungen an Siedlungen und Landschaft sind nicht mehr länger begründbar. Den über der Braunkohle lebenden Menschen wurde bereits mehr als genug zugemutet. Es dürfen keine neuen Tagebaue aufgeschlossen werden.
•    Brandenburg darf sich langfristig nicht als Stromexportland verstehen, sondern muss sich auf die Energieproduktion für die Region Berlin-Brandenburg konzentrieren.

Begründung:
SPD und DIE LINKE haben sich im Koalitionsvertrag zur Einhaltung der in der Energiestrategie 2020 formulierten Klimaschutzziele verpflichtet. Dies beinhaltet eine Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 und um weitere 35 Prozent bis zum Jahr 2030 vor. Die Emissionen Brandenburgs müssen dafür auf 54,6 Millionen Tonnen im Jahr 2020 und 22,8 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß im Jahr 2030 begrenzt werden. Neue Braunkohlekraftwerke sind mit dieser Zielsetzung nicht vereinbar, ob mit oder ohne CCS.

Brandenburg gehört bereits zu den führenden Bundesländern beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Rechnerisch wird sich Brandenburg um das Jahr 2020 mit erneuerbarem Strom selbst versorgen Es wird zukünftig im Sinne von Akzeptanz wie Nachhaltigkeit darauf ankommen, die Qualität der Lösungen in den Mittelpunkt zu stellen, d.h. ihre Effizienz und Naturverträglichkeit sowie eine verbesserte Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen und der Wertschöpfung zu gewährleisten. Energie soll regional und dezentral erzeugt und verbraucht werden. Statt so viel wie möglich, sollte Brandenburg so nachhaltig wie möglich Strom erzeugen.

Auch im Jahr 2030 wird Brandenburg vor allem durch das Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe, mögliche flexible Gaskraftwerke sowie einige kleinere fossile Anlagen einen immensen Stromüberschuss erzeugen, der zur Deckung des bundesweiten Bedarfes einen wichtigen Beitrag leisten wird. Doch Stromexport, kann nicht das Ziel nachhaltiger Energiepolitik sein. Ein weiteres Braunkohlekraftwerk ist daher abzulehnen.

Die Abscheidung, der Transport und die unterirdische Lagerung von Kohlenstoffdioxid (CCS) können für Mensch bzw. Umwelt riskant und zudem teuer sein. Nach wie vor fehlt die für eine Risikotechnologie notwendige breite Unterstützung in der Bevölkerung. Selbst mit dem geplanten CCS-Kraftwerk in Jänschwalde werden die Klimaschutzziele der Vorgängerregierung nicht erreichbar sein. Daher ist CCS auch keine Klimaschutzoption für Brandenburg. Der im Koalitionsvertrag formulierte Vorrang für Erneuerbare Energien wird durch CCS behindert, weil CCS eine zentrale mit Grundlast betriebene Netzstruktur bedingt und die Einspeisung verfügbarer Spitzenlast aus Wind- und Fotovoltaik einschränkt. Im Bereich von CO2-Speichern ist keine Nutzung von Geothermie möglich.