3. Landesparteitag • 1. Tagung
Antrag zur Stärkung des Rechtsstaats in Brandenburg
Antrag A13
EinreicherInnen: Gerd Klier, Delegierter der Landesarbeitsgemeinschaft Linker UnternehmerInnen
Renate Vehlow, Delegierte des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Linker UnternehmerInnen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Fraktionen der Regierungsparteien im Brandenburger Landtag und die Landesregierung werden beauftragt, eine zügige Bearbeitung und Auszahlung der Anträge auf Beratungshilfe zu gewährleisten.
Begründung
Finanziell bedürftige BrandenburgerInnen können bei den Amtsgerichten für eine anwaltliche Erstberatung Beratungshilfe beantragen und müssen für die Anwaltsberatung bei Gewährung von Beratungshilfe lediglich 10,00 € Eigenanteil bezahlen. Für die anwaltliche Erstberatung übernimmt die Landeskasse Gebühren in Höhe von 35,70 €, worin die abzuführende Mehrwertsteuer von 5,70 € enthalten ist. Aufgrund häufiger Ablehnungen der Beratungshilfe im Nachhinein und des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes, welcher mehr Kosten als die 35,70 € Kosten verursacht, erhalten die Bedürftigen Anwaltstermine meist erst dann, wenn der Be-ratungshilfeschein ausgestellt wurde. Daher sind es nicht nur Einzelfälle, in welchen die anwaltliche Hilfe zu spät kommt. Nicht selten dauert die Bewilligung der Beratungshilfe mehrere Wochen bis Monate, obwohl bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung der Berechtigungsschein auf Beratungshilfe erteilt werden kann, wie Einzelfälle bestätigen.
Darüber hinaus haben die Auseinandersetzungen mit den Amtsgerichten zugenommen, in welchen sich über die Höhe der Beratungshilfe gestritten wird, was zu zusätzlichem Zeit- und Finanzaufwand bei der Anwaltschaft führt und daher eine Vielzahl der Anwälte in Rechtsgebieten nicht mehr tätig wird, bzw. nur noch eingeschränkt tätig wird, in welchen mit viel Beratungshilfe gearbeitet werden muss. Andernfalls sind sie selbst auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen.
Die Kosten einer durchschnittlichen Anwaltsstunde betragen nach dem statistischen Jahrbuch ca. 180,00 €, aus welchen der Anwalt die Vergütungen der Angestellten, Büromiete, Fachliteratur, Technik usw. begleichen muss. Obwohl vor diesem Hintergrund die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Beratungshilfe in der Regel nicht kostendeckend ist, ist die Brandenburger Rechtsanwaltschaft trotzdem bereit, auch Beratungshilfemandate zu bearbeiten. Sie erwartet zugleich vom Land, dass diese eher symbolischen Gebühren zügig und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand gezahlt werden. Kein Anwalt ist zur Übernahme eines konkreten Mandats verpflichtet.
Zusammen führt dies dazu, dass bedürftige BürgerInnen entweder anwaltliche Hilfe nicht bzw. nicht rechtzeitig erhalten und diese Bürgerinnen somit nicht in dem Umfang vom Schutz des Rechtsstaats profitieren können, wie die Bürgerinnen, die die Anwaltskosten selbst bezahlen kön-nen. Der Rechtsstaat kann nicht nur für die Vermögenden sein.