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3. Landesparteitag • 1. Tagung

Rechte von Menschen mit Behinderungen

Antrag B1 neu


Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-BRK)
Antragsteller: Jürgen Maresch, MdL

Der Landesparteitag möge beschließen:

1. DIE LINKE in Brandenburg setzt sich für die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

2. Die Fraktion DIE LINKE im Brandenburger Landtag wird gebeten, sich für die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderun-gen einzusetzen.

3. In Parteipolitischen Konzepten sowie in dem Leitbild werden die Rechte und Belange von Menschen mit Behinderungen konsequent und übergreifend berücksichtigt bzw. aufgegrif-fen.

4. Es wird dazu eine enge Zusammenarbeit zwischen der Partei, der Landtagsfraktion und der
LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik Brandenburg aufgebaut und stetig intensiviert.

5. Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Aufnahme und konsequenten Fortsetzung der Ar-beit der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik Brandenburg werden ab dem Jahre 2012 in angemessener und ausreichender Höhe, durch den Landesvorstand sichergestellt.

Begründung:

Die konsequente Umsetzung der UN-BRK basiert keinesfalls allein auf die Selbstverpflichtung, sondern auf die darin fest verankerte und verbindliche Verpflichtung des Staates. Sie ist damit unverzüglich und auf allen Ebenen umzusetzen. Von der Umsetzung der UN-BRK ist die Landes- und Kommunalebene nicht ausgeschlossen. Dazu besagt der Art. 4 Abs. 5 UN-BRK: „Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.“
Im Absatz 3 desselben Artikels wird die zwingende Partizipation der betroffenen Bürger selbst wie folgt definiert: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Be-hinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“ Dieses wird im Artikel 29 UN-BRK „Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben“ weiter konkretisiert. Hier werden die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ihre politischen Rechte zu garantieren. Der Staat ist unter anderem dazu verpflichtet: „die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politscher Parteien“ (Art. 29 i UN-BRK) zu gewährleisten.
Der „Koalitionsvertrag zwischen SPD Brandenburg und Die Linke Brandenburg für die 5. Wahlperiode des Brandenburger Landtages“ greift diesen Gedanken der politischen Teilhabe auf, indem er die Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigten Teil der Gesellschaft akzeptiert und ihr Recht auf Inklusion und Partizipation anerkennt.

Die „Satzung des Landesverbandes Die Linke“ in der Fassung vom März 2011 konkretisiert dieses im
§ 9 Abs. 3, in welchem die umfassende und gleichberechtigte Mitwirkung u.a. von Menschen mit Behinderungen durch die Vorstände der Partei und der Gebietsverbände zu realisieren ist. Damit folgt sie den „Leitgedanken der Behindertenpolitik der Partei Die Linke“ von 2009, in welchem Dr. Ilja Seifert, MdB (Behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke) seine einführenden Worte mit dem Motto „Nichts ohne uns über uns!“ übertitelt. Dieses Motto will die LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik Brandenburg aufgreifen und aktiv umsetzen. Zur Umsetzung dieser „Leitgedanken der Behindertenpolitik der Partei Die Linke“, der die konsequente Umsetzung der UN-BRK selbst zugrunde liegt, arbeitet die LAG auf der Grundlage der „Satzung des Landesverbandes Die Linke“ sowie der Satzung der übergeordneten Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik in den jeweils aktuell gültigen Fassungen.
Sie ist daher durch die Fraktion zu unterstützen oder mit konstruktiven Vorschlägen in der gemeinsamen Arbeit zu bereichern.