Sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst des Landes abschaffen

Beschluss der 1. Tagung des 6. Landesparteitags am 17. und 18. März 2018 in Potsdam

Leider greift auch das Land Brandenburg auf das Mittel der sachgrundlosen Befristung zurück, obwohl beide Regierungsparteien auf Bundesebene in ihrer Programmatik diese gesetzlich verbieten wollen und das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung davon ausgeht, dass im Öffentlichen Dienst das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel ist. Von sachgrundloser Befristung sind vor allem junge Menschen betroffen. Es gibt in Brandenburg Angestellte, die in der öffentlichen Verwaltung noch nie einen unbefristeten Vertrag erhalten haben, obwohl sie bereits seit Jahren für das Land tätig sind und mittlerweile das 30. Lebensjahr überschritten haben. Damit nehmen wir diesen Menschen jede sichere Lebensplanung. Aus unserer Sicht sollte der öffentliche Dienst des Landes Brandenburg jedoch Vorbild sein. Wenn es aber eine rot-rote Landesregierung nicht schafft, sich von der sachgrundlosen Befristung zu verabschieden, kann sie sich jegliche Appelle an die Privatunternehmen zur Einhaltung von sozialen Standards sparen. Letztlich würden wir mit einer solchen Haltung viel Glaubwürdigkeit verspielen.

In Berlin hat sich die rot-rot-grüne Koalition des Problems angenommen und den Antrag „Das Land Berlin als Vorreiter gegen sachgrundlose Befristungen“ am 28. Juni 2017 in das Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. In diesem Papier wird der Berliner Senat aufgefordert, in seiner Funktion als Eigentümer durchzusetzen, dass in den landeseigenen Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung einschließlich aller Tochterunternehmen sowie im öffentlichen Dienst keine weiteren befristeten Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz abgeschlossen werden.

Auch wir in Brandenburg sollten diesen Weg einschlagen und fordern unsere Landtagsfraktion auf, die dafür notwendigen Beschlüsse zügig auf den Weg zu bringen.