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Gründungsparteitag DIE LINKE. Landesverband Brandenburg

Antrag zur Zusammensetzung des Landesauschusses

Antragsteller: Landesvorstand


Der Landesparteitag beschließt gemäß § 20 Abs. 1 a) Landessat-zung den Schlüssel für die Vertreter im Landesausschusses aus den Kreisverbänden wie folgt:Die Kreisverbände erhalten gemäß § 20 Abs. 1 a) Landessatzung zusammen 30 Mandate. Diese werden gemäß dem Divisorenverfahren nach Adams nach der Mitgliedszahl der Kreisverbände verteilt. Die Kreisverbände erhalten die folgenden Mandate:

 

KreisverbandMandate
BRB1
Lausitz3
FFO2
Potsdam3
BAR2
LDS2
EE1
HVL1
MOL3
OHV2
OSL1
LOS2
OPR1
PM2
PR1
TF1
UM2
Gesamt30

Begründung:
Das Divisorenverfahren nach Adams findet an verschiedenen Stellen der Satzung Anwendung. Zwar ist dem Landesparteitag die Letztentscheidung über die Verteilung der 30 Mandate auf die Kreisverbände vorbehalten. Allerdings ist ein rechnerisches Verfahren zur Berücksichtigung der Mitgliederzahlen für die Wichtung der Vertretung der Kreisverbände im Landesausschuss objektiv. Deshalb sollte das in der neuen Satzung übliche Divisorenverfahren zur Anwendung kommen.