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Gleiche Chancen in Ost und West

Herstellung der inneren Einheit

Der Umbau der ostdeutschen Gesellschaft nach 1990 hatte viele positive Seiten, die wir begrüßen. Doch auch die Kehrseite darf nicht verschwiegen werden. Materielle Enteignung, kulturelle Deklassierung und soziale Abwertung prägen viele ostdeutsche Lebenserfahrungen und Biographien. Die Treuhandanstalt hat das Volkseigentum der DDR zugunsten westdeutschen Kapitals umverteilt, Industriezweige abgewickelt, Wertschöpfungspotenziale und Einnahmen in den Westen umgeleitet. Wegbrechende Erwerbsmöglichkeiten und Infrastruktur führten zur Abwanderung, vor allem auch von jungen Frauen. Hunderttausende Ostdeutsche verloren ihren Arbeitsplatz, Respekt und Anerkennung der Lebensleistungen wurden oftmals verweigert. Die höheren Verwaltungs- und Beamt*innenpositionen wurden neu besetzt, meistens mit männlichen Westdeutschen, oft paritätisch zwischen den nunmehr tonangebenden Parteien unter wachsendem westdeutschen Einfluss. Ostdeutsche Sichtweisen wurden ausgeblendet oder sogar denunziert, Einseitigkeiten und Zerrbilder waren die Folge. Das muss sich ändern! Da sich die innere Einheit nur auf Augenhöhe vollziehen kann und der Transformationsprozess in Ostdeutschland als Nachbau West gescheitert ist, brauchen wir – 30 Jahre nach der Wende! – einen neuen Entwicklungspfad.

Gleichwertigkeit und gesellschaftliche Teilhabe schaffen!

Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West, nicht nur in den Bereichen der Wertschöpfung und Infrastrukturentwicklung sondern auch bei der Verteilung von Positionen sowie der Teilhabe an Gestaltung und Verantwortung. Die Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen der Bundesrepublik ist als Bestandteil des Sozialstaates im Grundgesetz verankert. Dies schließt für uns Daseinsvorsorge, Einkommen und Erwerbsmöglichkeiten mit ein.

Um die Unterschiede zwischen West und Ost innerhalb der Bundesrepublik im Sinne der Durchsetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse abzubauen und die Teilhabe für alle Einwohner*innen zu sichern, fordern wir auf Bundesebene:

  • Sicherheit und Rechtsfrieden für nach DDR-Recht bestandsgeschütztes Eigentum, insbesondere bei den Erben des so genannten Bodenreformlandes und bei Garagen- und Erholungsgrundstücken.
  • die Aufarbeitung von Transformation und Transformationsverlusten in Brandenburg, insbesondere des Wirkens der Treuhandgesellschaft und der späteren Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sowie der Bodenverwertungs- und Verwaltungs-GmbH (BVVG). Hierzu fordern wir einen Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag.
  • die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer von den seit Jahren von ihnen zu tragenden Aufwendungen für die Zahlung von DDR-Renten und Sonderrenten durch Übernahme dieser Zahlungen durch den Bund.
  • die Streichung der Altschulden von ostdeutschen Wohnungsbauunternehmen.
  • im öffentlichen Dienst die Angleichung des Arbeits- und Beamtenrechts sowie die Überwindung vereinigungsbedingter Sonderregelungen.
  • die Abschaffung unterschiedlicher Tarifgebiete Ost und West sowie gleiche Gehälter, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen.
  • die Anhebung des Niveaus der gesetzlichen Rente auf mindestens 53 Prozent sowie die Einführung einer solidarischen Mindestrente, unter Einbeziehung aller Erwerbstätigen, auch der Beamt*innen, sowie die Angleichung der Rentenwerte Ost an die Rentenwerte West.
  • die Anerkennung der Lebensleistungen derjenigen Berufsgruppen, die nach dem Rentenüberleitungsgesetz bisher nicht berücksichtigt wurden. Einen Härtefallfonds nur für diejenigen, die in den sozialen Sicherungssystemen sind – wie der Bund dies plant – lehnen wir ab. Wir fordern Gerechtigkeit für alle DDR-Berufsgruppen unabhängig von ihrem jetzigen Status.
  • die gerechte Überleitung der Rente von in der DDR geschiedenen Frauen.
  • die Heilung beruflicher Nachteile von Ostdeutschen durch die Berücksichtigung typisch ostdeutscher Qualifikationsvoraussetzungen, die Möglichkeit zusätzlicher Qualifikationen und des Seiteneinstiegs sowie eine Anwendung der Geschlechterparität bei Stellenbesetzungen.
  • die Ansiedlung von Bundesbehörden und -einrichtungen im Osten.

Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen

Regionale Ungleichgewichte überwinden

Brandenburg ist nach wie vor ein Land mit großen regionalen Ungleichgewichten: im Zentrum der Ballungsraum Berlin, rundherum ländliche Räume mit kleineren und mittleren Städten. Die ländlichen Strukturen und Potenziale sind vielfältig. Die Bevölkerung in Brandenburg wächst und schrumpft zugleich. Diese Prozesse sind eine große Herausforderung und nur im Zusammenspiel aller Regionen zu lösen. Die Unterschiede nach Bevölkerungsdichte, Wirtschaftskraft, Beschäftigung oder Infrastruktur sind beträchtlich. Die berlinferneren Regionen pflegen zunehmend enge Verbindungen über die Landesgrenzen hinaus zu benachbarten Metropolregionen und Zentren. Unser Land ist durch starke Pendler*innenbewegungen gekennzeichnet.

Mit dem neuen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) hat die rot-rote Koalition – bei aller verbleibender Kritik – auf Fehlentwicklungen reagiert, um dem Auftrag der Landesverfassung gerecht zu werden, für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes zu sorgen. Dabei war es uns wichtig, dass wir eine gemeinsame Landesplanung mit Berlin haben und weiterentwickeln. Diese Landesentwicklung nimmt Impulse aus Brandenburg und Berlin, aber auch aus Leipzig, Dresden, Hamburg oder Szczecin auf und macht sie für Brandenburg und die Region produktiv. Grundsätzlich wollen wir keine ungesteuerte Entwicklung und den besonderen Charakter von Brandenburg erhalten.

Die Forderung vieler Brandenburger*innen, dass Planungsprozesse dichter an sie herankommen, ist aufgegriffen worden und findet sich in der Stärkung der Kompetenz der Regionalen Planungsgemeinschaften wieder.

In der Landtagswahlperiode 2014 bis 2019 hat sich eine Enquete-Kommission mit der Zukunft der ländlichen Räume befasst. Deren Ergebnisse und Empfehlungen sollen in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Zugleich wollen wir das Nachdenken darüber, wie die Zukunft unseres Bundeslandes aussehen soll, fortsetzen. Dafür werden wir im neuen Landtag eine weitere Enquete-Kommission beantragen, die sich mit der spezifischen Entwicklung des sogenannten "Speckgürtels" und mit der Zusammenarbeit mit dem Land Berlin befasst.

Für gleichwertige Lebensverhältnisse an einem Strang ziehen

Tatsächliche Landesentwicklung ist Sache aller Beteiligten – des Landes, und der Kommunen. Wir setzen uns dafür ein, dass in dieser Gemeinsamkeit der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion mit Leben erfüllt wird. Er ist die Grundlage für Regionalpläne, Regionale Entwicklungskonzepte und Fachplanungen. Den Regionalen Planungsgemeinschaften kommt dabei eine wichtige Funktion bei der Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Landesentwicklungsplanung zu. Hier finden die Aushandlungen zwischen den Kommunen zur Sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge statt. Dieser Prozess bedarf einer breiten Diskussion. Es sind noch mehr Kommunikation, Erörterung und Information nötig. Dem stellen wir uns.

Uns geht es um folgendes:

  • Damit Berlin und Brandenburg sich tatsächlich gut entwickeln, gilt es jetzt weitere staatsvertragliche Vereinbarungen zum Wohle beider Länder zu schließen und umzusetzen. Aber auch weitere Staatsverträge und Verwaltungsvereinbarungen mit Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen müssen geprüft werden.
  • Das Beziehungsgefüge zu den Nachbarbundesländern und zu Polen muss gestärkt und ausgebaut werden.
  • Wir wollen für eine langfristige Entwicklung in gesunder Luft und emissionsarmer Umgebung dafür streiten, dass Brandenburg und Berlin weiter auf die Schiene und auf deren konsequenten weiteren Ausbau setzen. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Europäischen Achsen und europäischen Korridore im Regional- und insbesondere Fernverkehr.

Wohnen als Grundrecht sichern

Wohnen ist Menschenrecht

Eine sichere und bezahlbare Wohnung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Vor allem im Berliner Umland und in einigen Städten droht Wohnraum zum Luxusartikel zu werden. Aber auch in den berlinferneren Regionen steigen die Mieten und insbesondere in den Kommunen entlang der Hauptverkehrsachsen wird der Wohnraum knapp. Das führt zu sozialen Verdrängungsprozessen, die massive Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen haben. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten, hat die Landesregierung auf Initiative der LINKEN ein Wohnungsbauförderprogramm im Umfang von 100 Millionen Euro jährlich auf den Weg gebracht.

Das neue soziale Wohnraumförderungsgesetz orientiert sich an Kriterien wie der sozialen Durchmischung im Kiez, einem solidarischen Miteinander und der Schaffung neuer alternativer Wohnformen. Das neue Zweckentfremdungsgesetz kann von den Kommunen genutzt werden, um Wohnraum auch wirklich zum Wohnen zu sichern. Wir haben die gesetzlichen Bedingungen für den Bau und die Förderung von studentischem Wohnraum im Land geschaffen.

Wohnen für jeden Geldbeutel

Unser Ziel ist es, dass alle Brandenburger*innen sich angemessenen und ihren Bedürfnissen entsprechenden Wohnraum dauerhaft leisten können. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum bereitzustellen und mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen.

Wir wollen, dass deutlich mehr bezahlbare Wohnungen für junge Leute, für Familien mit Kindern, für Menschen mit weniger Einkommen, für Studierende und Azubis und für Menschen, die gemeinschaftlich wohnen wollen, sowie mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird.

Statt Verdrängung treten wir für eine soziale Durchmischung und für ein soziales Miteinander im Kiez ein. Dafür machen wir uns stark. Die Wohnung darf nicht dem freien Spiel der wirtschaftlichen Interessen überlassen werden. Der belegungsgebundene Wohnungsbau und Wohnungsbestand muss deutlich erhöht werden. Bezahlbares Wohnen wird am besten durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften gesichert. DIE LINKE fordert bundesgesetzliche Regelungen für eine neue Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau.

Mietsteigerungen bremsen – öffentliches Eigentum stärken

Wir sind davon überzeugt, dass sich soziales und bezahlbares Wohnen dauerhaft, nachhaltig und zuverlässig vor allem in öffentlicher Hand und in genossenschaftlicher Form sichern lässt. Deshalb wollen wir Wohnungsbau im öffentlichen Eigentum und kommunales Wohnungseigentum auch künftig besonders fördern, um sozialverträgliche Mietbedingungen zu gewährleisten. Wir wollen, dass die öffentliche Hand wieder mehr selbst baut, auch um den Preisdruck im Bausektor zu umgehen.

Wir brauchen spürbar mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende an unseren Hochschulstandorten, sollen sie auch weiterhin für Tausende Studierende attraktiv bleiben. Deshalb fordern wir vom Bund ein Wohnheimprogramm mit bundesweit mindestens zusätzlich 45.000 Wohnheimplätzen in Trägerschaft der Studentenwerke.

Die Städtebauförderung soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung unserer Kommunen unterstützen. Deshalb wollen wir:

  • Kommunen entsprechend ihrer unterschiedlichen Bedarfe gezielt unterstützen.
  • nachhaltige, integrierte Stadtentwicklung vorantreiben.
  • kurze Wege in den Städten fördern.
  • den energetischen Umbau in Städten und Quartieren voranbringen,
  • den ökologischen Wohnungsbau stärken.
  • ausreichend barrierearmen und barrierefreien Wohnraum schaffen.
  • Stadtentwicklung und Mobilität stärker vernetzen.
  • unser baukulturelles Erbe sichern und gewachsene Identitäten bewahren.
  • interkommunale Kooperationen von Städten und ihrem Umland unterstützen und weiterentwickeln.
  • den Rechtsrahmen des Landes für nachhaltiges Planen und Bauen weiter ausgestalten.
  • das Programm Stadtumbau mit seinen Säulen Stärkung der Innenstädte, energetische Sanierungen und komplexe Sanierungen im Quartier kontinuierlich fortführen.
  • ausreichende Grünflächen mit der Fähigkeit zur Speicherung von Oberflächenwasser, vielfältige Spiel- und Sportanlagen sowie Radwege in die Entwicklung unserer Städte integrieren und beispielhafte Baukultur fördern.

Es braucht erhebliche Anstrengungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Wir wollen:

  • die Attraktivität des Programms für sozialen Wohnungsbau durch bessere Förderbedingungen steigern und deutlich aufstocken. Damit verfolgen wir das Ziel, die Schaffung von Wohnraum auch für Personen, die Grundsicherung beziehen, auszuweiten. Das schließt die Unterstützung von Konzepten für eine sozial gestaltete energetische Gebäudesanierung ausdrücklich mit ein, denn auch die Warmmiete muss bezahlbar bleiben.
  • stärkere Anreize und bessere Bedingungen bei der Förderung zur Schaffung von dauerhaft mietpreisgebundenem Wohnraum durch Kommunen und nicht profitorientierte und genossenschaftliche Bauträger schaffen.
  • Fördermöglichkeiten bei der Umwandlung bereits bestehenden Wohnraums in mietpreisgebundenen Wohnraum und beim Erwerb von Grundstücken für den sozialen Wohnungsbau schaffen.
  • alle landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Mietpreisanstieg zu bremsen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen sowie das kommunale Vorkaufsrecht zu stärken. Dazu gehören ein gesetzlicher Mietendeckel für Kommunen mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum sowie eine Schärfung der Kappungsgrenzenverordnung.
  • eine landeseigene Wohnungsgesellschaft schaffen, die als Projektpartner und eigenständiger Bauträger insbesondere kleine und mittlere Kommunen dabei unterstützt, mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dauerhaft in öffentlicher Hand zu halten.

Auf Bundesebene werden wir uns für soziale Verbesserungen im Miet- und Baurecht einsetzen. Dazu gehört eine wirkungsvolle Mietpreisbremse, die gerechte Verteilung der Kosten für die verkehrstechnische Straßenerschließung, die Abschaffung der Modernisierungsumlage für Mieter*innen und die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit ohne Verfallsdatum. Auch die Entwicklung eines gemeinnützigen Wohnungsbestandes ist dringend notwendig. Die Bundesfinanzierung für die Wohnraumförderung muss verbessert werden, die Kofinanzierung des Landes werden wir für alle Programme der Stadtentwicklung sicherstellen. Zur langfristigen Sicherung einer sozialen Durchmischung der Wohnquartiere müssen sowohl die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau als auch die Sozialgesetzgebung angepasst werden, einschließlich der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die noch vorhandenen Altschulden von ostdeutschen Wohnungsunternehmen endlich erlassen werden. Die dadurch frei werdenden Mittel müssen zum Neubau von sozialem Wohnraum und zur energetischen Sanierung bereits vorhandenen Wohnraums eingesetzt werden.

Öffentlicher Boden in öffentliche Hand

Grund und Boden ist eine begrenzte Ressource von enormer Bedeutung für die soziale, ökologische und demokratische Entwicklung unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir die Privatisierung von Grund und Boden stoppen. Landeseigene Grundstücke dürfen nicht mehr an Private verkauft werden. Eine Nutzung durch Dritte soll nur noch über Erbpachtverträge mit strengen Auflagen (etwa für den sozialen Wohnungsbau oder die umweltverträgliche Bewirtschaftung) erfolgen. An die Kommunen sollen landeseigene Grundstücke hingegen günstig oder kostenfrei abgegeben werden, sofern diese sie für Gemeinwohlzwecke benötigen und eine Privatisierung ebenfalls ausschließen.

Das Land wird Kommunen ferner dabei unterstützen, mit den Berliner Stadtgütern Vereinbarungen über die öffentliche oder gemeinnützige Nutzung von Flächen in deren Besitz abzuschließen.

Felder – Wälder – Teiche

Landbewirtschaftung und ländliche Räume gemeinsam denken

Vor allem die Landwirtschaft steht seit Jahren im Mittelpunkt kontroverser gesellschaftlicher Diskussionen. Für die Menschen in ländlichen Räumen hat sie als Arbeitgeberin, soziale Akteurin und Gestalterin der Kulturlandschaft zentrale Bedeutung.

Die Privatisierung ehemals volkeigenen Bodens durch die bundeseigene BVVG wurde zum maßgeblichen Türöffner für landwirtschaftsfremdes Kapital zum Bodenmarkt. Diese landwirtschafsfremden Investoren sind – neben nicht kostendeckenden Erzeugerpreisen und Extremwetterlagen als Zeichen eines beginnenden Klimawandels – zur existenzbedrohenden Gefahr für die ortsansässigen Agrarbetriebe geworden, sei es direkt durch den Aufkauf ganzer oder den Erwerb von Anteilen an Agrarbetrieben und indirekt durch explodierende Bodenkauf- und Pachtpreise. Denn ihnen geht es nur um Maximalprofit – ohne Rücksicht auf örtliche Strukturen, Umwelt oder Arbeitsplätze. Brandenburg muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dem einen Riegel vorzuschieben. Dazu gehört auch, den Druck auf den Bund zu erhöhen, die Privatisierung ehemals volkseigener Flächen zu beenden und diese in einem öffentlichen Bodenfonds auf Bundes- oder Landesebene für langfristige Verpachtung an ortsansässige Agrarbetriebe im Interesse nachhaltiger Landnutzungskonzepte zu sichern.

Eine bundeseinheitliche Regulierung von Boden- und Anteilsverkäufen und bei der Besteuerung von Verkäufen landwirtschaftlicher Flächen ist unabdingbar! Dafür werden wir uns einsetzen. Bei der Verpachtung landeseigener Flächen sollen ortsansässige Betriebe vorrangig berücksichtigt sowie eine besonders umweltgerechte Bewirtschaftung angestrebt werden.

Der beste Garant für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung der Agrarflächen in Brandenburg ist eine vielfältige Agrarstruktur mit einer breiten Eigentumsstreuung, vielfältigen Betriebsgrößen und regionaler Verankerung. Wir wollen die Stellung der Landwirt*innen in der Gesellschaft und der Wertschöpfungskette durch die Orientierung auf den Ausbau regionaler Kreisläufe für Verarbeitung und Vermarktung stärken.

Wir haben eine Agrar-Leitbilddiskussion unter Beteiligung des Berufsstandes und der Zivilgesellschaft angeschoben: Wie soll unsere Landwirtschaft in der Zukunft aussehen? Ein solches Leitbild soll Grundlage des Regierungshandelns werden, bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Agrarförderung ebenso wie in der Bodenpolitik und beim Umgang mit landeseigenen Flächen.

Die Landwirtschaft muss sich, auch im eigenen Interesse, den Ursachen und den Herausforderungen des Klimawandels stellen, sie soll nachhaltig und ohne Agrogentechnik produzieren, natürliche Ressourcen schonen und die biologische Vielfalt bewahren. Eine artgerechte, flächenangepasste Nutztierhaltung ist wichtiger Teil der Landwirtschaft.

Deshalb wollen wir:

  • Agrarförderung so einsetzen, dass sich Tier- und Umweltschutz sowie hohe soziale Standards für die Betriebe auch wirtschaftlich lohnen – sowohl bei der Flächenförderung als auch bei freiwilligen Programmen.
  • Kontrollen, die sich konsequent auf tatsächliche Risiken für Gemeinwohlinteressen konzentrieren.
  • die Mitwirkung des Landtags bei der Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Agrarförderung in der nächsten EU-Förderperiode.
  • die Regeln der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft aktualisieren und durch Grundsätze und Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Landwirtschaft ergänzen.
  • der Umsetzung des Tierschutzplans einen deutlichen Schub geben und die dafür notwendigen Ressourcen, beispielsweise für die Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration, der Abkehr von engen Kastenständen für Sauen und den Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen, bereitstellen.
  • den neu eingerichteten Tierschutzberatungsdienst weiter stärken und das Amt des Tierschutzbeauftragten weiterführen.
  • einen landesweiten Aktionsplan Regionalvermarktung für konventionell und ökologisch erzeugte Produkte initiieren. Damit wollen wir einerseits den Aufbau regionaler Verarbeitungsstrukturen fördern, um den Bedarf an regional und ökologisch erzeugten Produkten in den Regionen, insbesondere auch in Berlin, zu decken. Andererseits geht es dabei auch um mehr regionale Wertschöpfung und die Sicherung landwirtschaftlicher Einkommen sowie eine bessere Umwelt- und Klimabilanz der Produktion.
  • die Förderung des Ökolandbaus durch Bewirtschaftungs- und Umstellungsprämien so ausrichten, dass das Mindestziel eines 20%igen Anteils an der Gesamtanbaufläche erreicht wird.
  • der Bedeutung der Weidetierhaltung, insbesondere von Schafen und Ziegen, zum Erhalt der Kulturlandschaft und der biologischen Vielfalt gerecht werden, indem eine – möglichst aus EU-Mitteln finanzierte – tierbezogene Weidetierprämie eingeführt wird. Wir werden uns weiter auf Bundes- und Landesebene für einen Rechtsanspruch der Weidetierhalter*innen auf angemessene finanzielle und rechtliche Unterstützung und Beratung beim Herdenschutz einschließlich Schadensausgleich einsetzen.
  • den Maßnahmenkatalog Gartenbau von 2018 bei der Förderung, der Bereitstellung von Beratungsangeboten und dem Erhalt des Versuchswesens (Obstbauversuchsanstalt Müncheberg) umsetzen.
  • eine Beteiligung Brandenburgs am EU-Schulobstprogramm.

Zukunftsfeste Forstwirtschaft

Wald bedeckt ein Drittel der Landesfläche. Er hat eine herausragende Bedeutung als Rohstoffquelle und Wertschöpfungsfaktor im ländlichen Raum, aber genauso auch als Erholungsraum für die Menschen, für Artenvielfalt und Klimaschutz.

Um die Funktion und die gesunde Entwicklung der Brandenburger Wälder auch in Zukunft zu gewährleisten, brauchen wir eine leistungsfähige Landesforstverwaltung. Der Reformmarathon der letzten Jahrzehnte muss beendet werden. Leistungen wie die Beratung von und Hilfestellungen für Kleinwaldbesitzer*innen liegen im öffentlichen Interesse und dürfen nicht privatisiert werden. Die Forstverwaltung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch künftig sollen Förster*innen als Ansprechpartner*innen im ländlichen Raum zur Verfügung stehen.

Wir wollen:

  • dass der Landeswald seiner Vorbildwirkung bei der Schutz- und Erholungsfunktion weiter nachkommen kann. Er ist unverkäuflich.
  • den Waldumbau für eine ökologische Aufwertung des Waldes, Verminderung von und Anpassung an Klimaveränderungen sowie vorbeugende Waldbrandschutzkonzepte verstärkt vorantreiben. Dazu ist gemeinsam mit der Jägerschaft auch ein angepasster Wildbestand anzustreben.
  • überprüfen, ob die vorhandenen Aufgaben der Forstverwaltung mit dem geplanten Personal erledigt werden können. Andernfalls muss hier nachgesteuert werden. Um die Altersstruktur im Forstbetrieb zu verbessern, ist unabhängig davon ein Einstellungskorridor auf allen Ebenen erforderlich.

Stärkung der Fischerei

Erwerbs- und Freizeitfischerei sind wichtige Faktoren der Wertschöpfung im ländlichen Raum und versorgen uns mit gesunden, regional erzeugten Lebensmitteln. Die Teichwirtschaften als fischereiwirtschaftliche Betriebsstätten leisten einen großen Beitrag zum Erhalt von Landschafts- und Lebensräumen geschützter Arten. Die wirtschaftliche Situation vieler dieser Betriebe ist schwierig, nicht zuletzt angesichts der Zunahme geschützter fischfressender Tierarten in den Teichanlagen.

Wir wollen:

  • existenzgefährdete Teichwirtschaften durch eine Grundförderung unterstützen.
  • den finanziellen Ausgleich für Schäden durch geschützte Arten fortführen.
  • in Schutzgebieten verlässliche Regelungen zur guten fachlichen Praxis der Fischereiwirtschaft schaffen.

Gesunde Umwelt

Lebensgrundlagen schützen!

Eine intakte Natur und Umwelt ist zwingende Voraussetzung für ein gesundes Leben heutiger und zukünftiger Generationen. Wohlhabende können sich heute besser vor Umweltschäden schützen und haben es leichter, gesund und nachhaltig zu leben, als Menschen mit wenig Geld. Der sozialökologische Umbau hat zum Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen für alle Menschen zu bewahren. Für DIE LINKE ist Umweltpolitik deshalb immer auch Sozialpolitik.

Ausdruck dieses Gedankens ist die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg, die 2014 beschlossen wurde. Ihre Umsetzung ist ins Stocken geraten, ihre Potenziale wurden nicht voll genutzt.

Der Verlust an biologischer Vielfalt, z. B. das Insektensterben, ist ein Warnsignal, das in der Natur etwas nicht in Ordnung ist. Das Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt bietet gute Ansätze für wirksame Naturschutzmaßnahmen. Es ist aber nicht konkret und verbindlich genug.

Wolf, Biber und Kormoran sind wieder eingewandert und sorgen für Konflikte mit Landnutzer*innen. Wir müssen einen Weg finden, mit diesen Arten umzugehen, die zu unserer Landschaft gehören und dauerhaft eine Herausforderung für die Landwirtschaft sind, bei deren Bewältigung die Unterstützung der Gesellschaft gebraucht wird.

Alleen sind ein Markenzeichen des Landes, werden von Besucher*innen viel bewundert und vermitteln Heimatgefühl. Die Alleenkonzeption von 2007 hat sich allerdings als nicht geeignet erwiesen, den Alleenbestand für die Zukunft zu sichern. Die darin festgeschriebenen Ziele für Alleebaumpflanzungen wurden bei weitem verfehlt.

Hochwasserschutz ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge. Dank großer Anstrengungen in den vergangenen Jahren ist Brandenburg heute wesentlich besser auf Hochwassersituationen vorbereitet. Viele Vorhaben, insbesondere die entscheidend wichtigen Projekte zur Schaffung zusätzlicher Retentionsräume im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, befinden sich aber noch in der Planungsphase.

Die anfallenden Abfallmengen sind nach wie vor zu hoch. Es gilt, viel konsequenter eine Müllvermeidung und Wiederverwendung zu erreichen. Wir wollen in Brandenburg unseren Beitrag dazu leisten und insbesondere die Reduzierung von Plastik und Mikroplastik in den Blick nehmen. Die illegalen Abfalllager stellen eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kommunen dar und sind eine Gefahr für die Umwelt.

Die Einhaltung des Klimaschutzabkommens von Paris ist eine Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung weltweit. Dazu muss jede Region ihren Beitrag leisten. Brandenburg muss alles dafür tun, seinen Anteil für die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele beizusteuern. Dies betrifft nicht nur den Energiesektor, sondern beispielsweise auch Mobilität, Städtebau und Landwirtschaft. Auch die Klimaanpassung etwa in der Land-, Forst und Wasserwirtschaft ist eine große Herausforderung.

Umwelt umfassend schützen

Umweltschutz muss in allen Belangen mitgedacht und in allen Lebensbereichen praktisch umgesetzt werden.

Deshalb wollen wir:

  • den Nachhaltigkeitsprozess wesentlich ambitionierter fortsetzen und die Nachhaltigkeitsstrategie mit verbindlichen und abrechenbaren Zielen und konkreten Maßnahmen untersetzen. Dabei ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft unverzichtbar. Wir wollen erneut einen Nachhaltigkeitsbeirat berufen. Nachhaltigkeit muss zentrales Regierungsprinzip werden.
  • das Maßnahmeprogramm Biologische Vielfalt fortschreiben und umsetzen. Schwerpunkte dabei sind die bessere Verzahnung mit weiteren Förderprogrammen, eine Minimierungsstrategie für Pestizide wie Glyphosat, eine bessere Beratung für nachhaltige Landbewirtschaftung, vor allem im konventionellen, aber auch im Ökolandbau, sowie die Unterstützung kommunaler Initiativen.
  • gemeinsam mit den Landnutzer*innen einen Aktionsplan zum Erhalt und zur Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaften aufstellen, um diese Gebiete mit besonders hoher Artenvielfalt für die Zukunft zu sichern.
  • Agrarumweltmaßnahmen auf Ackerstandorten, etwa Blühflächen und Gewässerrandstreifen, wieder fördern. Alternative Ackerkulturen mit ökologischem Mehrwert und Klimaschutzeffekten (z. B. zur der Anbau zur stofflichen Nutzung von Miscanthus oder Hanf) sollen unterstützt werden.
  • regionale Projekte, die Naturschutz, Landnutzung und Regionalentwicklung miteinander verbinden und künftig verstärkt fördern.
  • das "Grüne Band" im ehemaligen Grenzgebiet an der Elbe zu einem Nationalen Naturmonument entwickeln. Mit Hilfe des Bundesprogrammes "Blaues Band" wollen wir Nebenwasserstraßen wieder in einen naturnahen Zustand versetzen und den Biotopverbund an den Wasserstraßen fördern. Den weiteren Ausbau natürlicher Flussläufe, etwa der Oder, lehnen wir ab.
  • die Koexistenz wieder angesiedelter, ehemals gefährdeter Tierarten wie Biber, Wolf oder Kormoran mit dem Menschen durch Prävention und Schadensausgleich verbessern.
  • eine Flächenschutzstrategie für Brandenburg erarbeiten, die den Flächenverbrauch und den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche verringert.
  • die Arbeit des Büros der anerkannten Naturschutzverbände stärker unterstützen, Weiterbildungsangebote für ehren- und hauptamtliche Naturschützer*innen weiter ausbauen, das Freiwillige Ökologische Jahr in bisherigem Umfang fortführen und die Projektförderung bei der Bildung für nachhaltige Entwicklung wieder einführen.
  • die Großschutzgebiete als Infrastrukturprojekte entwickeln, besonders unterstützen und personell stärken. Wünsche nach Erweiterungen von Großschutzgebieten aus den Kommunen sollen unvoreingenommen geprüft werden. Die Naturwacht und die Besucher*innenzentren müssen finanziell gesichert werden.
  • eine neue Strategie für den Schutz unserer Alleen entwickeln. Der Bestand muss effektiv geschützt und Nachpflanzungen im erforderlichen Umfang gesichert werden.
  • Kleingartenanlagen als grüne Areale und wertvolle Naherholungsflächen, insbesondere in den Städten, erhalten und schützen.
  • die Maßnahmen im Hochwasserschutz mit ausreichenden Ressourcen untersetzen und zügig umsetzen sowie das Augenmerk auch auf kleinere Flüsse richten. Dadurch sollen die Hochwassergefahr gemindert und die Reaktionsmöglichkeiten auf Extremwetterlagen verbessert werden.
  • das Moorschutzprogramm zugunsten von Klimaschutz, Bodenschutz und Biodiversität weiter vorantreiben und dabei eine extensive Nutzung fördern. Die MoorFutures als Finanzierungsmöglichkeit für den Moorschutz sollen stärker beworben werden.
  • die Anstrengungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie intensivieren, um vor allem die Qualität des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu verbessern. Dazu wollen wir die Anlage verpflichtender Gewässerrandstreifen mit extensiver Nutzung im Wassergesetz festschreiben.
  • die Bekämpfung der Verockerung der Spree und ihrer Zuflüsse sowie der betroffenen Lausitzer Fließgewässer bei der Bergbausanierung und im aktiven Tagebau entschlossen fortführen. Auf Grundlage der zu erarbeitenden Zielwerte für Eisenocker und Sulfat müssen ambitionierte Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.
  • den Schwerpunkt der Landesförderung bei Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung auf die Schaffung nachhaltiger und zukunftsfähiger Strukturen legen.
  • uns auf Bundesebene für ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika und Reinigungsmitteln einsetzen sowie für eine europaweite Abgabe auf Einwegplastik. Außerdem wollen wir gerade beim Plastik endlich eine konsequente Kreislaufführung zum schonenden Umgang mit den Ressourcen. Auf allen Ebenen sollen Initiativen zur Vermeidung von Verpackungsmüll und insbesondere von Plastikabfällen unterstützt werden.
  • gemeinsam mit Vertreter*innen der Landwirtschaft darauf hinwirken, negative Umweltfolgen des Folienanbaus von Gemüse, durch Vermeidung beziehungsweise Wiederverwendung, zu minimieren.
  • einen Plan für die Sicherungs-, Sanierungs- und Beräumungsaktivitäten an den illegalen Abfalllagern auf der Grundlage aktueller Gefahrenbeurteilungen aufstellen und die Umsetzung absichern.

Energiewende in Brandenburg – erneuerbar, dezentral und sozial

Die LINKE Brandenburg engagiert sich für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energiepolitik in Brandenburg, die mit den vorhandenen Ressourcen so sparsam wie möglich umgeht, die Umwelt so gering wie möglich belastet und eine langfristig gesicherte, bezahlbare und zuverlässige Energieversorgung ermöglicht. Für uns ist die Energieversorgung Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Strom und Wärme müssen allen Menschen zur Verfügung stehen – bezahlbar, gerecht verteilt, zuverlässig und nachhaltig umweltverträglich.

Wir wollen alle Voraussetzungen schaffen, einen schnellen und sozialverträglichen Kohleausstieg zu ermöglichen. Dabei sollen die Kohlekonzerne an den entstehenden Kosten in angemessener Höhe beteiligt werden. Wir wollen die von der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung angestrebte Frist für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung deutlich unterschreiten. Die Einhaltung dieses Zieles ist an die soziale Absicherung aller direkt und indirekt betroffenen sowie Versorgungssicherheit gekoppelt.

Die dezentrale Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie schützt Klima und Natur, sichert und schafft Arbeitsplätze in Handwerk, Industrie und Forschung und ermöglicht die Demokratisierung der Energieversorgung, z. B. durch die Beteiligung von Bürger*innen bei der Erzeugung. Deshalb haben wir in Brandenburg bereits frühzeitig die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angenommen und den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben. Zwei Drittel des Stromverbrauchs in Brandenburg werden mittlerweile aus erneuerbaren Energien gedeckt. Mit aktuell rund 3.750 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 6.850 Megawatt, 35.000 Photovoltaikanlagen sowie über 500 Biomasseanlagen verfügen wir im bundesweiten Vergleich über die höchste installierte elektrische Leistung aus erneuerbaren Energien pro Einwohner*in.

Um den sozial ausgestalteten energiepolitischen Weg des Landes weiterzugehen, muss die Energiewende von breiten Teilen der Bevölkerung des Landes weiterhin unterstützt und müssen die Einwände, insbesondere der ländlichen Bevölkerung, ernst genommen werden. Denn zunehmend treten Akzeptanzprobleme auf. Die Akzeptanz gegenüber der Windenergie kann nur durch ein Zusammenspiel von mehreren Maßnahmen funktionieren. Dazu gehören für uns: Information und Aufklärung der Bevölkerung seitens Landesbehörden und Windkraftbetreiber, frühzeitige Einbeziehung der Menschen vor Ort durch teilweise selbst verantwortete Bauleitplanung (Ampelsystem), finanzielle Teilhabe der Kommunen vor Ort und begleitende Maßnahmen wie z.B. das Abschalten der nächtlichen Befeuerung. Dort, wo der Ausbau stattfindet, müssen aber auch die Kommunen finanziell vom Ausbau der Windenergie profitieren.

Als Energieland müssen wir in Brandenburg auch eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. In den Mittelpunkt moderner brandenburgischer Energiepolitik gehören deshalb weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz, die Senkung des Energieverbrauchs und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus brauchen wir energetische Umwandlungsverfahren und Langzeitspeicher.

Wir wollen:

  • eine landeseigene Energieagentur schaffen, die die Energiewende in öffentlicher Hand, dezentral und in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Energiegenossenschaften und Stadtwerken umsetzt.
  • die dezentrale Energieversorgung auf regionaler und lokaler Ebene u. a. durch Energiegenossenschaften und andere Beteiligungsmodelle fördern.
  • Speichertechnologien fördern und das 1000-Speicher-Programm sowie das RENplus-Förder-Programm fortsetzen.
  • den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf versiegelten Flächen besser unterstützen.
  • die Förderung von kommunalen und regionalen Energiekonzepten wieder aufnehmen, deren Umsetzung unterstützen sowie Anreize für Kommunen um zur Einsetzung kommunaler Energie- und Klimaschutz-Beauftragter schaffen.
  • Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung fördern.
  • die Ansiedlung eines sogenannten "Reallabores" zur Erforschung von Power-to-X-Technologien in der Lausitz unterstützen.
  • die Beteiligung von Anwohner*innen und Kommunen an den Erlösen von Windkraftanlagen durch eine entsprechende Abgabe ermöglichen.
  • eine finanzielle Förderung von dezentralen Energiequartieren, die unter Beteiligung der jeweiligen Kommune aufgebaut und betrieben werden.
  • uns für geeignete Maßnahmen zur Entlastung bei den Strompreisen, z. B. der Absenkung der Stromsteuer auf Bundesebene einsetzen.
  • uns für die Förderung der Markteinführung von Umwandlungs- und Speichertechnologien z. B. Power-to-Gas einsetzen.
  • die Fortschreibung der Energiestrategie 2030 in Verbindung mit der Überarbeitung des dazu gehörigen Maßnahmepaketes.
  • einen intensiven Dialog mit den Akteur*innen der Energiewirtschaft und eine stärkere Einbeziehung der Stadtwerke und anderer regionaler Versorgungsunternehmen in einem Bündnis "Energie für Brandenburg – erneuerbar, sicher und bezahlbar", um mehr Wertschöpfung und Ertrag in der Region zu halten, statt die Gewinne von Energieriesen zu füttern.
  • eine Prüfung, ob durch ein verändertes System der Flächenausweisung für Windenergieanlagen in der Regional- und Bauleitplanung der zügige und rechtssichere Ausbau der Windkraft vorangetrieben werden kann.
  • uns für die Abschaffung des sogenannten 52 Gigawatt PV-Deckels einsetzen.

Für selbstverbrauchte Energie von Kleinanlagen bis zu 30 KWp sollen Betreiber keine Umlage mehr leisten müssen. Zur Berechnung wird die Bilanzierungsmethode von Netzbetreibern angewandt.

Dem Klimawandel kann nur ohne die CO2-intensive Verstromung fossiler Energieträger wirksam begegnet werden. Wir wollen, dass Brandenburg seinen eigenen Strombedarf bis spätestens 2025 rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt und bis 2030 rechnerisch zur 100prozentigen Deckung des Bedarfs der Region Berlin-Brandenburg aus erneuerbaren Energien beiträgt. Den Abbau fossiler Energieträger an neuen Standorten, wie die geplante Erdgasförderung im Norden Brandenburgs, lehnen wir rigoros ab. Dazu ist es notwendig, die Energiestrategie 2030 zu evaluieren, fortzuschreiben und dann konsequent umzusetzen.

Sozialverträglicher Ausstieg aus der Braunkohleverstromung

DIE LINKE steht für einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung – so schnell wie möglich bis spätestens 2030. Daran arbeiten wir. Die öffentliche Hand darf nicht auf den Kosten der Rekultivierung und der Sanierung des Wasserhaushaltes sitzen bleiben. Es gilt das Verursacher*innenprinzip.

Den Neuaufschluss von Tagebauen lehnen wir weiterhin ab. Für die Inanspruchnahme von Welzow-Süd II sehen wir keine energiewirtschaftliche Notwendigkeit. Wir sind gegen die Abbaggerung von Proschim/Prožym und werden den 2014 beschlossenen Braunkohlenplan entsprechend ändern. Wir erwarten, dass sich auch die LEAG dem Strukturwandel stellt und mit zunehmend verändertem Profil ihren Teil zur Bewältigung dieser Herausforderungen beiträgt. Die Rückstellungen für Renaturierung und Sanierung des Gewässerhaushaltes der laufenden Tagebaue müssen insolvenzfest gesichert werden, damit für diese Kosten nicht die öffentliche Hand aufkommen muss. Das darf nicht vom Weiterbetrieb der Tagebaue abhängig gemacht werden.

Für das zunehmende Auftreten von Spätfolgen des Altbergbaus durch den Grundwasseranstieg, wie z. B. in Lauchhammer, erwarten die Betroffenen zu Recht Lösungen. In erster Linie sehen wir dabei den Bund in der Pflicht. Auf Landesebene werden wir uns für die Fortführung des aktuellen Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung über das Jahr hinaus einsetzen.

Wir setzen alles daran, dass die im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Beschäftigung und Strukturwandel enthaltenen Maßnahmen umgesetzt werden. DIE LINKE fordert, diesen schnellst möglich in politische Entscheidungen und gesetzliche Regelungen zu überführen. Der Kohleausstieg muss kommen!

Nächster Halt: Verkehrswende! Gerechte und saubere Mobilität für alle.

Vorrang für den ÖPNV

Um einen Beitrag für saubere Luft, weniger Unfälle und gegen die Klimazerstörung zu leisten, müssen wir in Zukunft anders mobil sein als heute. Wir brauchen eine grundlegende Verkehrswende! Zugleich ist Mobilität für uns ein Grundrecht, das allen Menschen zusteht. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den Verkehr nach sozialen und ökologischen Zielen zu organisieren. Dabei steht der Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr für uns im Mittelpunkt. Unser Ziel ist eine deutliche Reduktion der CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich und eine Verdopplung des Anteils des Umweltverbunds am Verkehrsmittelmix bis 2035. Dafür werden wir uns auch auf Bundesebene engagieren.

Auf Initiative der LINKEN hat die Landesregierung eine Mobilitätsstrategie erarbeitet. Auch wenn sie aus unserer Sicht einige Mängel (vor allem im ländlichen Raum) aufweist, hat sie doch erste Impulse für neue und bessere öffentliche Verkehrsleistungen ausgelöst.

Die Neuanschaffung von Straßenbahnen/O-Bussen in den betreffenden Kommunen wird in den nächsten Jahren bis auf 50% des Anschaffungspreises gefördert. Damit sichern wir auch die Barrierefreiheit. Die Plus-Bus-Strecken ergänzen besser den Bahnverkehr, es gibt neue Möglichkeiten für die Umgestaltung von Bahnhofsgebäuden zu Mobilitätszentren und anderes mehr. Vieles davon ist in den neuen Landesnahverkehrsplan 2018-22 eingeflossen.

Erstmals gibt es eine Investitionsverabredung der Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG zu zahlreichen Netzmodernisierungen und -erweiterungen, damit künftig schnelle Strecken und mehr Netz für den Regionalbahnverkehr und die S-Bahnen zur Verfügung stehen.

Mit dem Sozialticket und neuerdings auch mit dem Azubiticket haben wir günstige Angebote zur ÖPNV-Nutzung im Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) geschaffen. Zusätzlich werden wir Auszubildende mit einem Mobilitätszuschuss in Höhe von 50 Euro monatlich unterstützen.

Mobilität steigern

Wir wollen dem drohenden "Verkehrsinfarkt", der auf fast allen Hauptdurchgangsstraßen der Städte und Gemeinden mindestens im Berufsverkehr greifbar ist, entgegensteuern. Dafür wollen wir den ÖPNV deutlich attraktiver gestalten, um mehr Menschen den Umstieg vom Auto in Busse und Bahnen zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, einen Stundentakt als Mindestbedienstandard des ÖPNV im gesamten Land zu gewährleisten und diesen überall auch unabhängig vom Schülerverkehr anzubieten. Dafür muss der öffentliche Personennahverkehr eine kommunale Pflichtaufgabe und vom Land entsprechend ausfinanziert werden.

In Zukunft wollen wir einen solidarisch finanzierten "fahrscheinlosen Nahverkehr": jede*r soll, ohne ein Ticket lösen zu müssen, mit Bus und Bahn in ganz Brandenburg fahren können. Dazu werden wir unterschiedliche Finanzierungs- und Einführungsmodelle prüfen und diskutieren. Das Kommunalabgabengesetz wollen wir so anpassen, dass den Kommunen die Entwicklung von alternativen Modellen zur Finanzierung des Nahverkehrs ermöglicht wird.

Ein leistungsfähiger und attraktiver ÖPNV braucht motivierte Mitarbeiter*innen. Wir stehen deshalb für gute Arbeitsbedingungen, eine umfassende Tarifbindung und die Stärkung der Gewerkschaften und Betriebsräte in den Verkehrsunternehmen.

Die Stadtentwicklungspolitik soll darauf ausgerichtet werden, unnötigen Verkehr zu vermeiden, z. B. durch die "Stadt der kurzen Wege", in der das Auto eine immer geringere Rolle spielt, weil das ÖPNV-Angebot überzeugend ist. Dem Fahrrad werden wir die Bedeutung zuerkennen, die es als immer häufiger genutztes Verkehrsmittel verdient und die Infrastruktur für das Radfahren verbessern.

Der Güterverkehr auf der Straße ist nennenswert am drohenden "Verkehrsinfarkt" und der durch den Verkehr sinkenden Lebensqualität beteiligt. Wir werden dafür eintreten, dass Güterverkehr von der Straße auf die Schiene und auf die Wasserstraßen verlagert wird. Hierzu werden wir auch darauf drängen, dass die Deutsche Bahn AG stärker in die Pflicht genommen wird. Wir brauchen neue bundesgesetzliche Regelungen für eine nachhaltige Güterverkehrspolitik auf der Schiene und der Wasserstraße.

Beim Eisenbahnregionalverkehr setzen wir uns insbesondere für eine Taktverdichtung auf stark frequentierten Linien, ein besseres Angebot am Abend und an den Wochenenden, die Reaktivierung weiterer Eisenbahnverbindungen und die Verbesserung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs nach Polen ein.

Außerdem streben wir eine Reaktivierung der Brandenburger Städtebahn als Ausgangsnetz für einen zweiten Eisenbahnaußenring an, der die Städte und Gemeinden der "zweiten Reihe" untereinander sowie mit den Eisenbahn-Sternachsen verbindet. Tangentialverbindungen zwischen diesen Eisenbahn-Hauptachsen sollen zudem vom Land gezielt gefördert und über landesbedeutsame Buslinien realisiert werden.

Überall flexibel und fahrscheinlos mobil

Die Reduzierung von Autoverkehr kann nur gelingen, wenn überzeugende und attraktivere Alternativen zur Verfügung stehen.

Deshalb wollen wir:

  • die Abschaffung der 1. Klasse im Netz des VBB
  • dafür Sorge tragen, dass die Investitionsverabredung i2030 der Länder Berlin und Brandenburg mit der DB AG konsequent umgesetzt und fortgeschrieben wird. Die Planung und der Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs müssen dabei zügiger vorangetrieben werden.
  • gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen den ÖPNV so ausbauen, dass er in den städtischen Räumen eine umfassende, verlässliche, alltagstaugliche und bedarfsgerechte Alternative zum Auto darstellt und auch wieder gut in den kleineren und berlinferneren Gemeinden und Orten nutzbar wird.
  • Straßenbahnen und O-Busse als besonders umweltfreundliche und lokal emissionsfreie Verkehrsmittel weiter fördern. Dazu gehört für uns auch die Prüfung der Machbarkeit von "Überland-Straßenbahnen".
  • den fahrscheinlosen und entgeltfreien ÖPNV einführen.
  • den massiven Ausbau von Parken und Reisen-Parkplätzen (P+R) an den Bahnhöfen fördern und so dazu beitragen, dass umsteigewillige Kfz-Nutzer*innen ihr Auto auch stehen lassen können.
  • eine Verbesserung der Taktung, Linienführung und Vernetzung von Bus und Bahn.
  • Mobilität für alle und das Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger in einem Mobilitätsgesetz regeln.
  • die Attraktivität des Mobilitätstickets steigern und auf Berlin ausweiten.
  • die Eigenmittel des Landes zur Sicherung der Mobilität in allen Regionen schrittweise erhöhen.
  • mit der Förderung von kommunalen und genossenschaftlichen Car-Sharing-Angeboten zusätzliche Angebote schaffen, um gänzlich auf ein eigenes Auto verzichten zu können. Car-Sharing-Angebote sollen insbesondere eine Vernetzung von ÖPNV und Individualverkehr herstellen.

Rad- und Fußverkehr als Säulen des Umweltverbunds wollen wir gezielt fördern durch:

  • Schnellere Umsetzung des Radwegebedarfsplanes an Bundes- und Landesstraßen in der Baulast des Landes mit mindestens 25 Millionen Euro jährlich.
  • Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder in den Zügen sollen verbessert werden und es sollen an den Bahnhöfen auch "Bike+Ride"-Fahrradparkhäuser für das sichere Unterstellen entstehen.
  • die Förderung von Lastenfahrrädern als Träger des privaten und kleineren gewerblichen Güterverkehrs.
  • Fortschreibung der Radverkehrsstrategie 2030 als "Radverkehrsplan Brandenburg" mit konkreten Zielen für ein integriertes Radwegekonzept (inkl. Schnellverbindungen, Fördersynergien) in Kooperation mit dem Land Berlin und Einführung eines abgestuften Systems von Landes-, Kreis- und Gemeinderad- und Gehwegen zur klaren Verantwortungszuweisung und gezielten Ausbauförderung.
  • Förderung des Ausbaus der Geh- und Radwegeinfrastruktur mit mindestens 25 Millionen Euro jährlich bei verbesserten Förderbedingungen (u. a. Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderprogrammen) und Aufnahme der Förderbedingung "Fahrradfreundliche Gestaltung" in andere Förderprogramme (z. B. bei der Wohnungs- und Städtebauförderung).
  • Förderung der Zusammenarbeit von Kommunen zur Stärkung des Radverkehrs durch eine ergänzende Finanzierung von 70.000 Euro im Jahr für die "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen" (AGFK).
  • Erarbeitung einer Landesfußverkehrsstrategie sowie Förderung der Erstellung und Umsetzung kommunaler Fußverkehrsstrategien inkl. der Einrichtung von "Shared Spaces" und anderen Modellen für eine gerechte Verteilung der Verkehrsflächen zwischen den Verkehrsträgern.

Wir befürworten eine Ertüchtigung der technischen Anlagen an den Wasserstraßen, lehnen aber einen Ausbau der Flüsse ab. Die Güterverkehrszentren im Land sollen für bessere kombinierte Verkehre weiter qualifiziert werden.

Das Verkehrssicherheitskonzept mit dem Ziel der "Null-Tote-Vision" im Unfallgeschehen soll unter besonderer Berücksichtigung der Prävention in Kita und Schule fortgeschrieben und umgesetzt werden.

Der Flughafen BER muss endlich fertiggestellt werden. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, mit den weiteren Gesellschaftern Berlin und dem Bund zu einer verbindlichen Regelung zur Ausweitung der Nachtruhe am BER zu kommen. Wir streben an, dass mittelfristig das Personal für Boden-, Sicherheits- und sonstige Dienstleistungen in die Flughafengesellschaft integriert wird.