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12_ Linke Haushalts- und Finanzpolitik ist nachhaltig und stärkt das Gemeinwesen

Landesfinanzen stabilisiert, Ausgaben in die richtige Richtung gelenkt

Seit 2009 tragen wir die Verantwortung für den Haushalt und die Finanzen im Land Brandenburg. Wir haben bewiesen, dass eine solidarische und ökologische Politik, wirtschaftliche Stabilität und eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik kein Widerspruch sein müssen.

Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Finanzkraft sind für uns wesentliche Voraussetzungen für ein starkes Gemeinwesen. 2018 haben wir erstmalig seit 2005 die so genannte Verbundquote stufenweise auf 21 Prozent in 2019, auf 22 Prozent in 2020 und auf 22,43 Prozent ab 2021 erhöht. Gegenüber dem Jahr 2018 erhalten die Kommunen in den Jahren von 2019 bis 2022 insgesamt rund 800 Millionen Euro mehr vom Land.

Mit der Berücksichtigung eines Mehrbelastungsausgleichs für grundfunktionale Schwerpunkte im Ausgleichsgesetz sind wir einen weiteren Schritt vorangekommen, mit dem wir gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land absichern wollen. Darüber hinaus haben wir damit begonnen, den hochverschuldeten kreisfreien Städten Cottbus/Chóśebuz, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) Landesmittel zur Teilentschuldung zur Verfügung zu stellen.

Die Zahl der Versorgungsempfänger*innen sowie die Versorgungs- als auch Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfänger*innen sind in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen und werden weiter steigen. Der aktuelle Versorgungsbericht prognostiziert für 2027 allein Versorgungsausgaben von 605 Millionen Euro. Dies entspricht gegenüber 2018 mehr als einer Verdoppelung

Seit sieben Jahren haben wir Jahresüberschüsse erwirtschaftet, die es uns ermöglicht haben, seit 2013 mehr als 850 Millionen Euro Altschulden zu tilgen, die wir von den Vorgängerregierungen übernommen hatten, und zusätzlich Rücklagen anzusparen.

Neue Herausforderungen

DIE LINKE bleibt bei ihrer Ablehnung einer Schuldenbremse. Obwohl wir die im Grundgesetz Artikel 109 Absatz 3 geregelte Schuldenbremse nach wie vor ablehnen, müssen auch wir uns in Brandenburg überlegen, wie das Land die Schuldenbremse einhalten und gleichzeitig haushaltspolitische Spielräume bewahren kann. Aus diesem Grund haben wir die Verfassung des Landes Brandenburg und die Landeshaushaltsordnung angepasst. Damit gewährleisten wir, dass in Zeiten konjunktureller Krisen Steuerausfälle nicht direkt durch massive Kürzung von Ausgaben kompensiert werden müssen.

2020 tritt nicht nur die Schuldenbremse in Kraft, sondern auch der reformierte Länderfinanzausgleich. Dieser wird seinen Charakter maßgeblich ändern. Statt der Geberländer wie bisher wird der Bund die Kassen der finanzschwachen Länder auffüllen. Der solidarische Ausgleich zwischen den Ländern findet nicht mehr statt. Infolgedessen werden die Ungleichheiten zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Bundesländern weiter zunehmen.

Europäische Entscheidungen bestimmen die Lebensbedingungen auch der Menschen in Brandenburg unmittelbar und in wachsendem Umfang. Die Regelungen geben in vielfältiger Form Sicherheit für Verbraucher. EU-Fördermittel leisteten und leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir setzen uns dafür ein, dass bereitstehende EU-Mittel vollständig kofinanziert werden.

Grundlinien künftiger Haushalts- und Finanzpolitik

DIE LINKE Brandenburg sieht sich auch in Zukunft zu verantwortlicher und nachhaltiger Haushaltspolitik verpflichtet. Dabei geht es für uns zum einen um die finanzielle Sicherung von Ausgaben und zum anderen um die Sicherung von Steuereinnahmen. Trotz der aktuell positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen lehnen wir Steuersenkungen zu Lasten des Landes und seiner Kommunen ab.

Wir wollen das Gemeinwesen weiter stärken und ausbauen. Dazu gehören u. a. der öffentliche, soziale Wohnungsbau, öffentlich finanzierte und gebührenfreie Kitas und Schulen, die Verbesserung von Betreuungsschlüsseln im Erzieher*innen- und Lehrer*innenbereich, gebührenfreie Universitäten, der öffentlich finanzierte Personen- und Schienennahverkehr und die Stärkung und der Ausbau von flächendeckenden Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Unseren strategischen Ansatz zum Umgang mit Haushaltsüberschüssen und der Bildung von Rücklagen wollen wir fortführen. So werden wir weiter Vorsorge treffen und sichern mittelfristig die notwendigen öffentliche Investitionen und die aktive Zukunftsvorsorge der öffentlichen Hand auch in Zeiten der Schuldenbremse. Investitionen in die Zukunft des Landes Brandenburg haben Vorrang, insbesondere in Zeiten der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank. Eine Finanzpolitik, die Schuldentilgung als Ziel beschreibt und dabei dringend notwendige Landesaufgaben nicht erfüllt, ist für uns nicht nachhaltig und lehnen wir deshalb ab.

Worauf es jetzt ankommt

Die Schuldenbremse des Bundes darf ab 2020 nicht zur Zukunftsbremse des Landes Brandenburg werden. Sie gehört wieder abgeschafft. DIE LINKE lehnt die Schuldenbremse nach wie vor ab. Die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen kann auch nicht durch ein Verbot neuer Kredite gesichert werden, sondern nur durch ein sozial gerechtes Steuersystem, in dem bestimmte vermögensbasierte Steuern wie die Erbschafts- und Vermögensteuer gestärkt werden. Wir wollen, dass Brandenburg auf Bundesebene weiter dafür streitet.

Wir wollen:

  • uns dafür stark machen, dass der Bund seiner Verantwortung für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerecht wird und Initiativen mit dem Ziel unterstützen, die öffentliche Finanzausstattung weiter zu verbessern – z. B. durch eine Finanztransaktions- und Millionärssteuer – und Steuerschlupflöcher zu schließen.
  • die Finanzverwaltung weiter stärken.
  • auf europäischer Ebene das Einstimmigkeitsprinzip bei Steuerthemen durch das Mehrheitsprinzip ersetzen. Einzelne Staaten, insbesondere Steueroasen, haben dann nicht mehr die Möglichkeit, EU-weite Steuergesetze mit einem Veto zu belegen. Eine Digital- oder Finanztransaktionssteuer könnte somit leichter auf europäischer Ebene umgesetzt werden.
  • im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs einen solidarischen Ausgleich auf Länderebene. Nur so lässt sich am im Grundgesetz verankerten Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, festhalten. Regionale Unterschiede und soziale Ungleichheiten sind dabei längst nicht mehr nur ein Ost-West-Problem. Deshalb wollen wir uns beim Bund für einen Solidarpakt III für strukturschwache Regionen in Ost und West einsetzen.

EU-Mittel bleiben auch weiterhin für uns von zentraler Bedeutung – in Umfang, aber genauso in der Zielrichtung. Denn obwohl wir auch in Brandenburg in den vergangenen Jahren eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung erleben, benötigen wir weiterhin substanzielle Unterstützung aus den EU-Fonds, um unsere Erfolge zu stabilisieren und Stagnationsprozessen entgegenzuwirken.

Die Stärkung der Kommunen ist ein klares Signal in die Städte und Dörfer: Dort, wo die Brandenburger*innen zu Hause sind, soll es eine gute kommunale Infrastruktur, ein lebenswertes Umfeld und attraktive Angebote u. a. der Daseinsvorsorge geben.

Wir wollen:

  • uns weiterhin für eine Stärkung des solidarischen Finanzausgleichs zwischen dem Land und den Kommunen einsetzen und bei der weiteren Ausgestaltung unser Hauptaugenmerk auf die Stärkung der ländlichen Regionen in Brandenburg legen.
  • uns auf Bundesebene für eine sozial gerechte Grundsteuer einsetzen. Entsprechende Bundesregelungen müssen bis Ende 2019 auf den Weg gebracht werden. Bei einem Wegfall der Grundsteuer kommt es in den Brandenburgischen Kommunen zu einem jährlichen Einnahmeausfall ca. 272 Millionen Euro. Das wollen wir verhindern.
  • die Vergabe von Landesbürgschaften zielgerichtet weiter ausbauen, z. B. für den sozialen Wohnungsbau oder der Beteiligung von Kommunen an der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energieanlagen.